2239/AB-BR/2006

Eingelangt am 27.09.2006
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BM für Land –und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft

Anfragebeantwortung

 

JOSEF PRÖLL

Bundesminister

 

 

 

 

 

An den                                                                                               Zl. LE.4.2.4/0093-I 3/2006

Herrn Präsidenten

des Bundesrates

 

Parlament

1017 Wien                                                                                        Wien, am 26. Sept. 2006

 

 

 

Gegenstand:   Schriftl.parl.Anfr. der Bundesräte Jürgen Weiss, Kolleginnen und

Kollegen vom 27. Juli 2006, Nr. 2434/J-BR/2006, betreffend Ausstieg

aus der Atomenergie und Forcierung des Ökostromausbaus

 

 

 

 

 

Auf die schriftliche Anfrage der Bundesräte Jürgen Weiss, Kolleginnen und Kollegen vom 27. Juli 2006, Nr. 2434/J-BR/2006, betreffend Ausstieg aus der Atomenergie und Forcierung des Ökostromausbaus, beehre ich mich Folgendes mitzuteilen:

 

Leitmotiv der österreichischen Anti-Atompolitik ist es, eine „Schrittmacherfunktion“ auf dem Weg zu einer kernenergiefreien Energieversorgung einzunehmen. Folglich wird die Bundesregierung, nicht zuletzt in Entsprechung einschlägiger Entschließungen und Stellungnahmen des Nationalrates, am Ziel eines europaweiten Ausstiegs aus der energetischen Nutzung der Kernenergie festhalten. Die konsequente Position Österreichs ist es daher, unter Hinweis auf die Risken der Kernenergie weiterhin jeden Ausstieg eines Landes aus der Kernenergie zu unterstützen und gleichzeitig auf europäischer Ebene auch die Initiativen zur Schaffung einheitlicher und hoher Sicherheitsstandards für noch in Betrieb befindliche Kernkraftwerke mit Nachdruck fortzusetzen.

 

Zu beachten ist aber, dass Entscheidungen über die nationale Energiepolitik weitestgehend (Ausnahmen: z.B. Erdölbevorratung) der nationalen Souveränität unterliegen. Somit werden wir vor allem unsere Überzeugungsarbeit weiterführen müssen. Dort, wo wir Entscheidungen direkt beeinflussen können, vor allem auf europäischer Ebene, werden wir selbstverständlich unsere Möglichkeiten ausschöpfen. Darüber hinaus bieten die bilateralen „Nuklearinformationsabkommen“ und grenzüberschreitende UVP-Verfahren nach der ESPOO-Konvention bzw. nach der UVP-Richtlinie Möglichkeiten, unsere Ansichten und gegebenenfalls unsere Bedenken einzubringen. Nur eine solche Vorgangsweise entspricht unseren derzeitigen rechtlichen und politischen Möglichkeiten und nur ein realistischer Weg kann zu Erfolgen führen.

 

Die österreichische Kernenergiepolitik wird durch die Einsicht geprägt, dass die Kernenergie nicht mit den Prinzipien einer nachhaltigen Entwicklung in Einklang zu bringen ist und dass die Kernenergie keine kostengünstige und tragfähige Option zur Bekämpfung des anthropogenen Treibhauseffekts darstellt.

 

Um der österreichischen Haltung Glaubwürdigkeit zu verleihen, ist Österreich aber auch gefordert, nichtnukleare Energieoptionen zu fördern, welche eine zukunftsverträgliche, umweltschonende, sozialverträgliche und kostengünstige Energieversorgung ermöglichen. Diese Politik gilt es natürlich auch auf nationaler Ebene zu verfolgen. Ich verweise in diesem Zusammenhang zum Beispiel auf das Ökostromgesetz, an dessen Entstehung mein Ressort entscheidend beteiligt war, und auf die bevorstehende Umsetzung des Biomasse-Aktionsplanes. Ich verweise in diesem Zusammenhang weiters auf die EU-Biokraftstoff-Richtlinie, die vom Lebensministerium besonders ambitioniert mit einem beschleunigten Zeitplan umgesetzt wird. Seit 1. Oktober 2005 gilt eine Substitutionsverpflichtung von 2,5 % an Biokraftstoff für die gesamten im Bundesgebiet in Verkehr gebrachten oder verwendeten fossilen Otto- und Dieselkraftstoffe, die sich 2007 auf 4,3 % und 2008 auf 5,75 % erhöht, 2 Jahre früher als in der     EU-Richtlinie als Zielwert mit 2010 angegeben. Derzeit werden in Österreich bereits rund 3,3 % der verwendeten fossilen Otto- und Dieselkraftstoffe mit Biokraftstoffen substituiert, Österreich zählt damit zu den Vorreitern in der EU 25.

 

 

Auf internationaler Ebene verfolgt Österreich diese Politik unter anderem im Rahmen von   „Energiepartnerschaften“. Unter dem Label „Energiepartnerschaften“ sind jene Aktivitäten der österreichischen Bundesregierung zusammengefasst, die darauf abzielen, eine zukunftsverträgliche energiewirtschaftliche Entwicklung der Reformstaaten Mittel- und Osteuropas zu unterstützen und den Ausstieg aus der Nuklearenergienutzung zu erleichtern.

 

Im Rahmen der Klimaschutzinitiative des Lebensministeriums klima:aktiv geben maßgeschneiderte Programme Impulse für Angebot und Nachfrage nach klimaschonenden Technologien und Dienstleistungen und helfen so mit, Treibhausgase einzusparen. Klima:aktiv unterstützt dabei die Kraft und das Engagement der Partner aus den Ländern, der Wirtschaft und aus bestehenden Initiativen und Netzwerken. Als Katalysator beschleunigt klima:aktiv die Entwicklung und Anwendung klimaschonender Technologien und Lösungen. Im Rahmen von  klima:aktiv gibt es mehr als ein Dutzend Energieprogramme, die aktiv zur Markttransformation in Richtung klimaschonender Technologien und Dienstleistungen beitragen und damit helfen, mit Treibhausgase einzusparen.

 

Abschließend möchte ich unterstreichen, dass alle diese Positionen und Initiativen im Einklang mit den Intentionen dieser Anfrage bzw. der Entschließung des Vorarlberger Landtages vom 7. Juni 2006 stehen.

 

 

Der Bundesminister: