2242/AB-BR/2006

Eingelangt am 03.10.2006
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BM für Bildung, Wissenschaft und Kultur

Anfragebeantwortung

 

 

 

Herrn

Präsidenten des Bundesrates

Gottfried Kneifel

Parlament

1017 Wien                                                                                                                      GZ 10.001/0007-III/4a/2006

                                                                                           

                                                                                                     

 

                                                                                                                                       

                                                                                                                                       

                                                                                                                                             

Wien, 3. Oktober 2006

 

 

 

Die schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 2439/J-BR/2006 betreffend bildungspolitische Tätigkeiten während des österreichischen EU-Vorsitzes, die die Bundesräte Eva Konrad, Kolleginnen und Kollegen am 3. August 2006 an mich richteten, wird wie folgt beantwortet:

 

 

Ad 1.:

Die Kommission hat ihren Vorschlag für einen Beschluss des Europäischen Parlaments und des Rates über ein integriertes Aktionsprogramm im Bereich des Lebenslangen Lernens in dem Dokument SEK(2004)971 vom 14. Juli 2004 vorgelegt.

 

Ad 2.:

Bereits bei den Budgetverhandlungen zur Finanziellen Vorausschau 2007 – 2013 unter der luxemburgischen Präsidentschaft im ersten Halbjahr 2005 zeichnete sich ab, dass von den Mitgliedstaaten dem Kommissionsvorschlag nicht in voller Höhe entsprochen werden kann. Mit der Einigung der Staats- und Regierungschefs über die Finanzielle Vorausschau beim Europäischen Rat am 15. Dezember 2005 unter der UK-Präsidentschaft konnte das EU-Budget für die nächsten 7 Jahre gesichert werden. Der Forschung, die innerhalb der Rubrik 1a der Finanziellen Vorschau angesiedelt ist, wurde ein besonderer Vorrang eingeräumt, das heißt, dass die verfügbaren Mittel für Forschung im Jahr 2013 real etwa 75% mehr betragen müssen als 2006. Das Bildungsbudget befindet sich ebenfalls in der Rubrik 1a. Die österreichische Ratspräsidentschaft setzte auf eine konstruktive Zusammenarbeit mit dem Europäischen Parlament, um rasch die Einigung über die Interinstitutionelle Vereinbarung und eine Anhebung des Bildungsbudgets zu erreichen.

Ich habe mich aktiv für eine Erhöhung des Bildungsbudgets in den Trilog-Verhandlungen mit dem Europäischen Parlament und der Kommission eingesetzt und auch dem Parlament am 24. Jänner 2006 diesbezüglich meine Unterstützung zugesichert. Nach intensiven Anstrengungen konnte eine Budgeterhöhung von 800 Mio. € erreicht werden.

 

Unter meinem Vorsitz konnte in wesentlichen Punkten Konsens bei der Verteilung der Mittel für die Unterprogramme des Programms für Lebenslanges Lernen erreicht werden. Resultat meiner Bemühungen war, dass noch unter österreichischer Präsidentschaft die volle politische Einigung zum Bildungsprogramm für Lebenslanges Lernen 2007 – 2013 erzielt werden konnte und die Programme somit pünktlich starten können.

 

Ad 3.:

Der Zweite Gemeinsame Zwischenbericht zum Lissabon Reformprogramm, der unter österreichischem Vorsitz beschlossen wurde, hebt die Bedeutung von Bildung sowie die Notwendigkeit von Investitionen in Bildung hervor. Die österreichische Ratspräsidentschaft hat aus diesem Zweiten Gemeinsamen Zwischenbericht eine Schlüsselbotschaft der europäischen Bildungsminister/innen an die Staats- und Regierungschefs beim Europäischen Frühjahrsgipfel übermittelt. Damit wurde die Bildung in ihrer Bedeutung und der Stellenwert von Investitionen in Bildung in den Schlussfolgerungen des Europäischen Rates vom 23.-24. März 2006 sichtbar positioniert. Bei den fünf Benchmarks, die die Mitgliedstaaten innerhalb der EU für ihre Bildungssysteme erreichen werden müssen, konnten in Österreich bereits 4 Benchmarks erfüllt werden.

 

Ad 4.:

Die Finanzierung der Bildungssysteme in Europa fällt gemäß dem Prinzip der Subsidiarität in die Zuständigkeit der Mitgliedstaaten. Die EU-Bildungsprogramme, welche nun in das neue Programm Lebenslanges Lernen übergehen, werden aus Gemeinschaftsmitteln finanziert. Das Budget für die neue EU-Programmgeneration im Bereich der allgemeinen und beruflichen Bildung 2007 – 2013 beträgt 6,970 Mrd. €.

Die EU-Bildungsprogramme werden aus EU-Gemeinschaftsmitteln finanziert und aus nationalen Mitteln kofinanziert.

 

Ad 5.:

Bei der Europäischen Bildungswährung (= Europäischer Qualifikationsrahmen) handelt es sich um einen Vorschlag für eine Empfehlung des Europäischen Rates und des Europäischen Parlaments. Ziel ist es, die Bildungsabschlüsse in Europa transparenter zu machen, ihre Vergleichbarkeit zu verbessern und dadurch die Mobilität in Europa zu erleichtern. Der Europäische Konsultationsprozess wurde Ende 2005 abgeschlossen, Österreich hat seine Stellungnahme zum Vorschlag der Europäischen Kommission bereits abgegeben.

 

5.a:

Während der österreichischen Präsidentschaft konnten wesentliche Fortschritte auf dem Weg zur EU - Empfehlung erreicht werden:

 

Ad 5.b:

Die Experten/innenkommission wurde von der Europäischen Kommission eingesetzt.

 

Ad 5.c:

Die Expert/innenkommission wurde im April 2006 eingesetzt.

 

Ad 5.d:

Die Mitglieder der internationalen Expertenkommission sind:

 

Österreich: Dr. Jörg Markowitsch, 3s Unternehmensberatung GmbH

Belgien: Jan Meers, Flämische Gemeinschaft/Ministerium für Bildung und Ausbildung

Belgien: Alain Kock, Konsortium für die Validierung von Kompetenzen

Bulgarien: Stefanka Hristoskova, Ministerium für Bildung und Wissenschaft

Tschechische Republik: Miroslav Kadlec, Nationales Institut für technische Bildung und Berufsausbildung

Deutschland: Dr. Georg Hanf, Bundesinstitut für Berufsbildung

Deutschland: Professor Volker Gehmlich, Fachhochschule Osnabrück

Dänemark: Jan Reitz Jørgensen, Ministerium für Bildung

Estland: Külli All, Ministerium für Bildung und Forschung

Finnland: Sirkka-Leena Kärki, Finnisches Bildungsgremium

Frankreich: Richard Maniak, Ministerium für nationale Bildung und höhere Bildung und Forschung

Kroatien: Gordana Drljevic, Agentur für Berufsbildung

Ungarn: András Derényi, Nationaler Rat für Kreditpunkte

Irland: Sean o Foghlu, Nationale Authoriät für Qualifikationen

Island: Ólafur Grétar Kristjánsson, Ministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur

Litauen: Vidmantas Tutlys, Zentrum für Berufsbildung und Forschung

Luxemburg: Jos Noesen, Ministerium für nationale Bildung und Berufsbildung

Lettland: Baiba Ramiņa, Akademisches Informationszentrum

Malta: Joachim Calleja, Ministerium für Bildung, Jugend und Beschäftigung

Niederlande: Hugo Hopstaken, Verband nationaler Berufseinrichtungen

Norwegen: Etelka Tamminen Dahl, Bologna-Koordinator Universität Bergen

Schweden: Albin Gaunt, Ministerium für Bildung, Forschung und Kultur

Slowenien: Slava Pevec-Grm, Nationales Institut für Berufsbildung

Slowakei: Gabriela Jakubova, Nationales Institut für Berufsbildung

Großbritannien: Mike Coles, Institut für Qualifikationen und Lehrplanentwicklung

Türkei: İbrahim Demirer, Ministerium für nationale Bildung

 

Europäische Sozialpartner:

Thomas Mayr, Ibw Institut für Bildungsforschung der Wirtschaft (Europäische Union des Handwerks und der Klein- und Mittelbetriebe)

Maurice Pinkus (Vereinigung der Industrie und Arbeitgeberverbände)

Petri Lempinen (Europäischer Gewerkschaftsbund)

 

Ad 5.e:

Die Experten/innenkommission tagt in Brüssel.

 

Ad 5.f:

Die Arbeit zur Neuformulierung der 8 Referenzniveaus wurde im Juni 2006 abgeschlossen.

 

Ad 5.g:

Es gibt bereits konkrete Kriterien für die verschieden Levels und Kompetenzstufen. Diese sind Bestandteil des Vorschlags der Europäischen Kommission zum Europäischen Qualifikations-rahmen, der ab September 2006 das Rechtssetzungsverfahren der EU durchläuft. Die Zuordnung der bestehenden nationalen und sektoriellen Qualifikationen und Abschlüsse zu den 8 Europäischen Referenzniveaus wird von den Mitgliedstaaten bzw. Sektoren vorgenommen.

 

Ad 5.h:

Laut Vorschlag der Kommission sollen für den EQR keine neuen Nachweise für Bildungsqualifikationen geschaffen werden. Auch wird der EQR nicht in bestehende nationale oder sektorielle Qualifikationssysteme eingreifen, sondern die Transparenz und damit auch die Möglichkeiten zur Mobilität zwischen den Bildungssystemen erhöhen.

 

Ad 6. und 7.:

Österreich fördert die regionale Bildungszusammenarbeit in Südosteuropa, vor allem als Träger der Task Force Bildung und Jugend des Stabilitätspaktes für Südosteuropa. Die Bildungsminister/innen der Region haben sich auf Initiative der Task Force Bildung und Jugend bereits in einem Memorandum of Understanding zur regionalen Kooperation verpflichtet. Im Rahmen des detaillierten Aktionsplans für ERI SEE wurden Ziele wie die Beteilung am Kopenhagenprozess in Partnerschaft mit der European Training Foundation und am Bologna Prozess vorangetrieben.

 

Österreich fördert mit Austauschprogrammen, nachhaltigen Maßnahmen zur Fort- und Weiterbildung von Lehrer/innen, Lehrplanentwicklung, Erarbeitung von Unterrichtsmaterialien, Aktivitäten zur Organisationsentwicklung im Schulbereich sowie durch Unterstützung beim Aufbau schulischer Infrastruktur die Entwicklung der Länder des Westbalkans. Wichtiger Bestandteil dieser Unterstützungsmaßnahmen sind die österreichischen Beauftragten für Bildungskooperation. Sie koordinieren die Bildungsprojekte vor Ort und leiten im Auftrag des Ressorts die „k-education Projektbüros“ in Mittel- und Südosteuropa, unter anderem in Belgrad, Podgorica, Zagreb, Sarajewo, Skopje, Tirana.

 

 

 

 

Projektbeispiele:

 

„ECO NET – Support of the Development and Networking of Training Firms in SEE”:

ECO NET ist ein regionales Netzwerk von Übungsfirmen in Südosteuropa, das im Projekt ECO NET I im Rahmen des Stabilitätspaktes für Südosteuropa gegründet wurde. An 11 Wirtschaftsgymnasien in Bulgarien, Rumänien und Albanien wurden 68 Übungsfirmen gegründet und miteinander vernetzt. Neben den bisherigen ECO NET Ländern Albanien, Bulgarien und Rumänien sind Wirtschaftsschulen aus Mazedonien, Bosnien-Herzegovina, Kroatien und Montenegro im Netzwerk.

 

Didaktische Zentren im Kosovo:

Das im Projekt „KEC - Kosovo Education Centre“ (1998-2001) begonnene Netzwerk an didaktischen Zentren wurde durch drei neue Zentren in Peja/Pec, Gjakova/Djakovce und Gjilan/Giljane erweitert. Die nun insgesamt fünf Zentren bieten Fortbildungskurse für Lehrer/innen an, haben kostenlosen Internetzugang und Kopiermöglichkeiten und verfügen über Seminarräumlichkeiten und kleinere Fachbibliotheken.

 

„AGRI-AL – Modell zur Förderung der landwirtschaftlichen Berufsbildung in Albanien an einer Pilotschule in Fier durch die Entwicklung und Umsetzung eines regionalen Schulprofils“:

Ausgehend von der Entwicklung eines Schulprofils an einer landwirtschaftlichen Pilotschule in Fier (Mittelalbanien) wird der praktische Unterricht an landwirtschaftlichen Schule verbessert, um so die schulische Ausbildung stärker an die Bedürfnisse des Marktes anzupassen. Dies erfolgt zum einen durch regionale Schwerpunktsetzung in den Bereichen Tierhaltung, Pflanzenbau und landwirtschaftliche Maschinen und zum anderen durch eine Stärkung der Bereiche Vermarktung und Vertrieb.

 

Der „Pakt für Bildung“ für den Westbalkan als Initiative und Ergebnis der österreichischen EU-Ratspräsidentschaft ist eine politische Initiative zur Mobilisierung bestehender Verpflichtungen von EU-Mitgliedstaaten und internationalen Partnerinstitutionen gegenüber der Region, die eine rechtzeitige Integration aller Länder des Westbalkans in den europäischen Bildungsraum ermöglichen. Der Pakt für Bildung soll damit die jeweiligen nationalen Reformbestrebungen verstärkt unterstützen und auf diese Weise einen wesentlichen Beitrag zur europäischen Perspektive der Region des Westbalkans durch Bildung leisten.

 

 

Ad 8.:

Die Einigung über das 7. Rahmenprogramm für Forschung und technologische Entwicklung unter der österreichischen Präsidentschaft betraf die Einigung zwischen den EU (25) im Rat „Wettbewerbsfähigkeit“ zu den wichtigsten Inhalten und den Budgetfragen des 7. Rahmenprogramms. Die Verhandlungen im Mitentscheidungsverfahren sehen eine mehrfache Befassung von Rat und Europäischem Parlament vor, wodurch es an mehreren Stellen des Verfahrens zu einer Einigung kommen muss.

 

Ad 9.:

Das Budget des 7. Rahmenprogramms liegt um rund 60% höher als der Haushalt für das 6. Rahmenprogramm. Diese Steigerung ist umso bemerkenswerter, als sich die Erhöhung auf sieben Jahre erstreckt und sie damit zu einer nachhaltigen Verbesserung der Forschungsleistungen auf EU-Ebene beitragen wird.

 

 

Die Bundesministerin:

 

Elisabeth Gehrer eh.