2244/AB-BR/2006

Eingelangt am 03.10.2006
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BM für Verkehr, Innovation und Technologie

 

Anfragebeantwortung

 

 

 

GZ. BMVIT-11.500/0016-I/PR3/2006     DVR:0000175

 

An den

Präsidenten des Bundesrates

Gottfried KNEIFEL

 

Parlament

1017   W i e n

 

Wien, 03. Oktober 2006

 

 

Sehr geehrter Herr Präsident!

 

Die schriftliche Anfrage Nr. 2438/J-BR/2006 betreffend Lärmschutz A 22, die die Bundesräte Kerschbaum, Freundinnen und Freunde am 3. August 2006 an mich gerichtet haben, beehre ich mich wie folgt zu beantworten:

 

Frage 1:

Wann wurden die letzten offiziellen Lärmmessungen im Bereich der A22 vorgenommen und was waren die Ergebnisse?

 

Antwort:

Im Juli 2006 wurden die aktuellen Lärmmessungen mit der Wirkung der gekrümmten Lärmschutzwand durchgeführt. Mit Ergebnissen ist in Kürze zu rechnen.

 

Frage 2:

Ist Ihnen bekannt, dass die ASFINAG gemeinsam mit dem Amt der NÖ Landesregierung im Einreichprojekt für den 6-streifigen Ausbau der A22 die Berechnung der Lärmprognose für 2020 beim Ausbau mit gekrümmter Wand (wie nun ausgeführt) mit vPKW=100 erfolgte, während die Berechnungen ohne Lärmschutz mit vPKW=130 durchgeführt wurde? (siehe beiliegenden Ausschnitt der lärmtechnischen Untersuchung)

 

 

 

Antwort:

Da für den Bereich Korneuburg nach Fertigstellung und Einbindung der S1 im Bereich des Knotens Korneuburg West eine Verkehrsbeeinflussungsanlage installiert wird, wird bei entsprechend hohen Verkehrsaufkommen die Geschwindigkeit dynamisch für den PKW als auch für den LKW sodann reduziert, wobei eine Beschränkung für den PKW theoretisch auch unter 100 km/h erfolgen kann.

 

Fragen 3 und 4:

Ist Ihnen bekannt, dass in ebendiesem Einreichprojekt folgendes angegeben ist (Seite 34, lärmtechnische Untersuchung, siehe Beilage): „Aus ihrer Abschätzung verbleiben durch das SRS-Lärmschutzsystem 100 Objekte mit einem passiven Lärmschutz, wenn rechtsseitig der RFB Stockerau, also stadtseitig, durchgehend dieser Lärmschutz eingesetzt wird. Eine Lärmtechnische Untersuchung liegt nicht vor und ist aber für die Umsetzung unbedingt erforderlich, damit eine geschoßweise Immissionspunktberechnung genauen Aufschluss über den Einbau von Lärmschutzfenster oder –lüfter bringen kann.“?

 

Wurde diese o.a. lärmtechnische Untersuchung bereits durchgeführt?

 

Antwort:

Die derzeitigen lärmtechnischen Berechnungsmodelle können die lärmtechnische Wirkung dieser Pilotwand (SRS-Lärmschutzsystem) derzeit noch nicht berechnen. Daher wird dieses Projekt auch mit detaillierten Lärmmessungen wissenschaftlich begleitet, um sodann in weiterer Folge die Lärmberechnungsprogramme für die Bauform dieser speziellen Lärmschutzwand zu erweitern. Der Anspruch auf entsprechende Förderung von Lärmschutzfenstern bzw. -lüftern erfolgt sodann im Einzelnen durch Lärmmessungen beim jeweiligen Wohnobjekt.

 

Frage 5:

Lt. Einreichprojekt ist für 117 von 332 passiver Lärmschutz notwendig. Wurden die betroffenen AnrainerInnen über die Notwendigkeit und Fördermöglichkeit von Lärmschutzfenstern oder –lüftern informiert?

 

Antwort:

Sowohl im Zuge der Gemeindeinformation als auch während der Anrainerinformation wurde über die Möglichkeit der Förderung von Lärmschutzfenstern bzw. -lüftern bei einer Grenzwertüberschreitung seitens der ASFINAG umfassend informiert.

 

Frage 6:

Sehen Sie unter diesen Umständen die Ausführung der Lärmschutzmaßnahmen im Bereich der A22 als fertiggestellt an?

 

Antwort:

Da im Zuge dieses Versuchsprojektes auch noch zusätzlich ein Lärmschutzwandaufsatzelement untersucht wird und die wissenschaftlichen Messprogramme weitergeführt werden, ist dieses Lärmschutzprojekt noch nicht abgeschlossen.

 

Frage 7:

Herr Manfred Loritz hat sich mit seinen Beschwerden schon zahlreiche Male telefonisch und schriftlich an das BMVIT und die ASFINAG gewandt. Liegen diese im BMVIT auf?

 

 

 

 

Antwort:

Der ASFINAG ist außer der Volksanwaltbeschwerde keine Kontaktaufnahme von Herrn Loritz bekannt. Seitens des bmvit wird nochmals festgestellt, dass keine Schriftstücke von Herrn Loritz betreffend Lärmschutzmaßnahmen vorliegen.

 

Fragen 8 und 9:

Auch die Stadtgemeinde Korneuburg hat sich bereits 2 x betreffend der Verhängung einer Temporeduktion an das BMVIT gewandt. Sind Ihnen diese Ansuchen bekannt?

 

Warum wurden die Ansuchen der Stadtgemeinde Korneuburg bisher nicht beantwortet?

 

Antwort:

Mit der Stadtgemeinde Korneuburg gab es einen mehrmaligen Briefwechsel.

 

Fragen 10 und 11:

Auch in der Stellungnahme des zuständigen Beamten der Planungsabteilung, die mit auf Anfrage zugesandt wurde, wurde nicht darauf eingegangen, dass die Lärmschutzberechnungen im Einreichprojekt für Tempo 100 für PKW ausgelegt waren. War dies der Planungsabteilung des BMVIT nicht bekannt?

 

Im angeführten Schreiben wird auch urgiert, dass die Stadtgemeinde Korneuburg keine Unterlagen zur Untermauerung ihres Ansuchens beigelegt hätte, wie z.B. Sachverständigengutachten und Lärmmessungen. Sollten diese Unterlagen nicht vom Bauwerber erstellt werden, der ja die Wirksamkeit seiner (erstmals in Einsatz gekommenen) gekrümmten Lärmschutzwände zu evaluieren hätte?

 

Antwort:

Da das lärmschutztechnische Projekt im Bereich Korneuburg entlang der A22 nicht durch das bmvit genehmigt oder kontrolliert wurde kann betreffend genauerer Details keine Auskunft gegeben werden. Des weiteren dürfte sich diese Frage auf ein Schreiben der zuständigen Abteilung des Landes Niederösterreich handeln, welches dem bmvit nicht bekannt ist.

 

Seitens der ASFINAG wird angemerkt, dass derzeit keine Beschränkung auf 100 km/h erforderlich ist, da die lärmtechnische Untersuchung erst für den Prognoseverkehr 2020 entsprechende Geschwindigkeitssteuerungsmaßnahmen erforderlich macht.

 

Frage 12:

Wer war der Anrainer, der dem Mitarbeiter der ASFINAG auch über einen Anruf die Verbesserung der Situation verkündet hat? Wurden noch weitere AnrainerInnen zur Veränderung der Lärmsituation befragt? Wurden Gutachten und Lärmschutzmessungen der ASFINAG zur Untermauerung ihrer Argumente beigestellt?

 

Antwort:

Von Seiten der ASFINAG erfolgte keine Anrainerbefragung, sondern es hat sich ein Anrainer sehr positiv über die Wirkung der gekrümmten Wand in Korneuburg telefonisch geäußert. Das entsprechende Gutachten über die gekrümmte Lärmschutzwand wird nach einer weiteren Messung mit dem Aufsatzelement im Herbst 2006 vorliegen. Erste Auswertungen der Messungen im Juli 2006 bestätigen die geplante Wirkung der gegenständlichen Lärmschutzmaßnahmen.

 

Frage 13:

Wie lange ist die Strecke, die mit der angeführten 7,5 m hohen Lärmschutzwand geschützt wird?

 

Antwort:

Die Gesamtslänge der gekrümmten Lärmschutzwand beträgt 951 m.

 

Frage 14:

Ist Ihnen bekannt, dass bis dato einige Arbeiten an der Lärmschutzwand (Verbindung Fahrbahn/Lärmschutzwand auf den Brücken, Absorber) noch immer nicht fertiggestellt sind?

 

Antwort:

Derzeit wird noch ein von der TU Berlin neuentwickeltes absorbierendes Aufsatzelement installiert, wodurch zusätzliche Lärmreduktionen erreicht werden können.

 

Frage 15:

Gibt es ein Anrecht auf Lärmschutz für Anrainer neben einer neu ausgebauten Autobahn? Wie kann dieses eingefordert werden?

 

Antwort:

Bei der Errichtung von Lärmschutzmaßnahmen am Bestandsnetz ist kein subjektives Recht auf Lärmschutz begründet. Für die Überprüfung der Schallbeeinträchtigung kann ein Antrag an die ASFINAG durch die Anrainer gestellt werden.

 

 

Mit freundlichen Grüßen