2251/AB-BR/2006

Eingelangt am 15.11.2006
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BM für Finanzen

Anfragebeantwortung

 

GZ. BMF-310102/0011-I/4/2006

»

 

 

Herrn Präsidenten

des Bundesrates

Gottfried Kneifel

 

Parlament

1017 Wien

 

 

»Sehr geehrter Herr Präsident!

 

Auf die schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. »2451/J-BR/2006 vom »25. September 2006 der Abgeordneten »Schennach und FreundInnen, be­treffend »Josef Taus/Martin Schlaff/bulgarische MobilTel und BAWAG - Zusammenhänge mit unterdrücktem OeNB-Prüfbericht vom April 2001, beehre ich mich Folgendes mitzuteilen:

 

»Einleitend möchte ich festhalten, dass die Anfrage, soweit sie sich auf die Frage der Eigentümerfunktion in der ÖIAG bezieht nicht Gegenstände der Vollziehung durch das Bundesministerium für Finanzen betrifft. Von meinem Ressort werden ausschließlich die Rechte der Republik Österreich als Alleineigentümerin der Österreichischen Industrieholding AG (ÖIAG) in der Hauptversammlung wahrgenommen.

 

Die ÖIAG bildet schon seit Inkrafttreten der ÖIAG-Gesetz- und ÖIAG-Finanzierungsgesetz-Novelle 1993, das heißt seit 31. Dezember 1993, mit den unmittelbar oder mittelbar mehrheitlich in ihrem Eigentum stehenden Unternehmen keinen Konzern mehr; auch das ÖIAG-Gesetz 2000, BGBl. I Nr. 24/2000, enthält im § 11 Abs. 2 ein Konzernverbot.

 

Die ÖIAG hat gegenüber ihren Tochter- und Beteiligungsgesellschaften, wie etwa der Telekom Austria AG, keine Einwirkungs- und Auskunftsrechte. Dies gilt im konkreten Fall umso mehr, als die ÖIAG mit 30. September 2006 zu 25,18 % am börsenotierten Unternehmen Telekom Austria AG beteiligt war. Die übrigen 74,82 % befinden sich im Eigentum privater Anleger. Zudem ist die ÖIAG seit der Börseneinführung der Telekom Austria AG im Jahr 2000 nicht mehr deren Mehrheitseigentümer.

 

Zu 1.:

Der Komplex MobilTel stellte für die BAWAG P.S.K. eine Großveranlagung im Sinne des Bankwesengesetzes dar, die entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen gestioniert worden ist und Gegenstand der jeweiligen Jahresabschlussprüfungen war. Sie wurde vom Abschlussprüfer nicht beanstandet und war nach Wissensstand meines Ressorts für die Bank mit positiven Deckungsbeiträgen verbunden.

 

All dies war bei den vom Vorstand unter Mitwissen höchster Funktionäre des ÖGB durchgeführten Karibikgeschäften bekanntermaßen nicht der Fall, woraus sich die Prüffelder der von mir und der Finanzmarktaufsichtsbehörde veranlassten Prüfungen erklären.

 

Zu 2.:

Wie ich bereits in unzähligen Anfragebeantwortungen dargelegt habe, enthielt der Bericht der Oesterreichischen Nationalbank über die im Jahr 2000/2001 durchgeführte Prüfung der BAWAG keine Hinweise auf Verluste aus den Karibikgeschäften. Auf Basis des damaligen Informationsstandes wurde dieser Bericht unter Einbindung der Oesterreichischen Nationalbank in meinem Ressort ordnungsgemäß bearbeitet.

Zu 3.:

Auch im Hinblick auf die Vollzugsaufgaben des Bundesministeriums für Finanzen gab es im fraglichen Zeitraum keine Kontakte mit den genannten Personen.

 

Zu 4.:

Nein.

 

Zu 5.:

Die vorliegende Frage betrifft ausschließlich Entscheidungen von Organen der Telekom Austria AG und somit keine in die Zuständigkeit des Bundesministeriums für Finanzen fallenden Gegenstände der Vollziehung, insbesondere auch keine Angelegenheiten der Verwaltung des Bundes als Träger von Privatrechten und ist somit von dem im § 24 der Geschäftsordnung des Bundesrates determinierten Fragerecht nicht umfasst.

 

Wie die ÖIAG dem Bundesministerium für Finanzen hiezu mitteilt, war die Telekom Austria AG – wie aus einer ad-hoc-Aussendung der Telekom
Austria AG vom 21. Oktober 2003 ersichtlich – nur am Erwerb der Mehrheit an der MobilTel interessiert. Da die Eigentümer der MobilTel ihre Absichten im Verkaufsprozess geändert und nur eine Minderheitsbeteiligung angeboten haben, war eine Aquisition für die Telekom Austria AG zum damaligen Zeitpunkt nicht mehr von Interesse.

 

Die im Juli 2005 letztlich erfolgte 100 %-ige Aquisition der MobilTel wurde im Übrigen – wie anhand des Kursverlaufs ersichtlich – durch die Aktionäre der Telekom Austria AG deutlich honoriert.

 

Weiters möchte ich schon darauf hinweisen, dass sich die
Telekom Austria AG seit ihrer Einführung an der Wiener Börse sehr erfolgreich entwickelt hat. Dies spiegelt sich u.a. in einem Kursplus von mehr als 100% wider. Maßgeblich hiefür war auch das Fehlen jeglicher politischer Einflussnahme auf das Unternehmen.

 

Im Übrigen verweise ich auf meine einleitenden Ausführungen.

 

Zu 6.:

Die Aufgaben der FMA sind im § 1 Finanzmarktaufsichtsbehördengesetz
taxativ angeführt. Eine Untersuchung der Aktivitäten von Privatpersonen ohne direkten bankaufsichtlichen Bezug ist vor diesem Hintergrund weder möglich noch verfassungsrechtlich zulässig. Derartige Erhebungen sind – entsprechende Verdachtsmomente vorausgesetzt – Sache der Justiz.

 

Zu 7.:

Ich kenne die diesbezügliche mediale Berichterstattung.

 

Mit freundlichen Grüßen

Karl-Heinz Grasser eh.