2255/AB-BR/2006

Eingelangt am 20.11.2006
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BM für Landesverteidigung

Anfragebeantwortung

GÜNTHER  PLATTER

BUNDESMINISTER FÜR LANDESVERTEIDIGUNG

S91143/48-PMVD/2006                                                                                    17. November 2006

Herrn
Präsidenten des Bundesrates

Parlament

1017 Wien

Die Bundesräte Preiner, Genossinnen und Genossen haben am 20. September 2006 unter der Nr. 2446/J-BR/2006 an mich eine schriftliche parlamentarische Anfrage betreffend "Dolomitsteinbruch KG Bruckneudorf/Kaisersteinbruch" gerichtet. Diese Anfrage beantworte ich wie folgt:

Zu 1:

Ja.

Zu 2:

Das Bundeshaushaltsgesetz(BHG) sieht seit dem Jahr 2003 vor, dass jedes haushaltsleitende Organ im Einvernehmen mit dem Bundesminister für Finanzen abgrenzbare Organisations­einheiten bestimmen kann, welche die Flexibilisierungsklausel gemäß § 17a und 17b BHG anzuwenden und zur Kostendeckung eigene Einnahmen zu erzielen haben. Im Bundes­ministerium für Landesverteidigung wurde die Heeresforstverwaltung Allentsteig als erste derartige Organisationseinheit bestimmt. Dieser betriebsähnlichen Einrichtung obliegt unter anderem auch die über die militärische Nutzung hinausgehende Nutzbarmachung des Truppenübungsplatzes Bruckneudorf. Dem Prinzip der Flexibilisierungsklausel folgend - Einnahmenerhöhung zur Kostendeckung - wurde auch eine Reaktivierung des Dolomitsteinbruches in Erwägung gezogen. Diese hätte weiters zahlreiche Synergieeffekte zur Folge, die der militärischen Ausbildung am Truppenübungsplatz Bruckneudorf insbesondere im Hinblick auf die Implementierung der Heerestruppenschule in dieser Region zu Gute kommen würden.

Zu 3:

Der WWF Österreich publizierte im Juli 2006 im Zuge einer naturschutzfachlichen Analyse den „Leitfaden des WWF zum naturverträglichen Betrieb von Steinbrüchen am Beispiel des Abbaustandortes Mannersdorf“ der eindeutig und transparent die Erhöhung der biologischen Vielfalt und das vermehrte Vorkommen gefährdeter Arten vor allem in den Bewertungs­zonen „Wand“ und „Sohle“ von Steinbrüchen beweist. Eindrucksvoll konnten 84 Pflanzen- und 16 Vogelarten der „Roten Liste Niederösterreich“ (Ausdruck der regionalen Gefährdung von Tier – Pflanzenarten) nachgewiesen werden, die auf Grund des Bestehens eines Steinbruches ein überlebensfähiges Rückzugsrefugium gefunden haben. Die Nähe des Steinbruches Mannersdorf zum Dolomitsteinbruch Kaisersteinbruch (ca. 10 km) und die nahezu identen Standortmerkmale lassen eine vollständige Übertragung der gewonnenen Erkenntnisse dieser Studie zu. Anzumerken ist, dass der vorerwähnte Sachverhalt auch von Vertretern der Naturschutzbehörde des Amtes der burgenländischen Landesregierung bestätigt wurde.

Zu 4:

350 Meter.

Zu 5 und 6:

Im Hinblick darauf, dass das vorliegende Projekt noch nicht abgeschlossen ist, und Gutachten betreffend Lärm- und Feinstoffbelastung erst voraussichtlich Anfang des kommenden Jahres vorliegen werden, ersuche ich um Verständnis, dass eine Beantwortung dieser Fragen derzeit noch nicht möglich ist.