2258/AB-BR/2006
Eingelangt am 07.12.2006
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BM für Justiz
Anfragebeantwortung
DIE BUNDESMINISTERIN
FÜR
JUSTIZ
BMJ-Pr7000/0062-Pr 1/2006
An den
Herrn Präsidenten des Bundesrates
W i e n
zur Zahl 2453/J-BR/2006
Die Bundesräte Stefan Schennach, Kolleginnen und Kollegen haben an mich eine schriftliche Anfrage betreffend „merkwürdiger Personenschützer“ gerichtet.
Ich beantworte diese Anfrage wie folgt:
Zu 1:
Diese Frage berührt ausschließlich gewerberechtliche Aspekte, die nicht in die Zuständigkeit meines Ressorts fallen.
Zu 2 bis 4:
Diese Fragen betreffen personenbezogene Daten, deren Weitergabe auf Grund der den staatlichen Behörden verfassungsrechtlich auferlegten Amtsverschwiegenheit (Art. 20 B-VG) nicht gestattet ist. Darüber hinaus würde durch die Beantwortung dieser Fragen das schutzwürdige Interesse des Betroffenen auf Geheimhaltung dieser Daten im Sinn des Art 1 § 1 DSG 2000 verletzt.
Ich ersuche daher um Verständnis, dass ich auf diese Fragen keine Antworten geben kann und darf.
. Dezember 2006
(Maga. Karin Gastinger)