2260/AB-BR/2006
Eingelangt am 15.12.2006
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BM für auswärtige Angelegenheiten
Anfragebeantwortung
Die
Bundesräte Professor Albrecht Konecny, Kolleginnen und Kollegen haben am
16. Oktober 2006
unter der Nr. 2454/J-BR/2006 an mich eine schriftliche
parlamentarische Anfrage betreffend „etwaige Verwicklung
österreichischer
Unternehmen in den illegalen Rohstoffabbau und -handel in der Demokratischen
Republik Kongo" gerichtet.
Diese Anfrage beantworte ich wie folgt:
Zu Frage 1:
Ja.
Zu den Fragen 2 und 3:
Am
12. März 2004 nahm der UN-Sicherheitsrat einstimmig Resolution 1533 an,
welche
neben der Einrichtung
eines Komitees zur Überwachung des mit SR-Res. 1493 (2003)
verhängten Waffenembargos für die
Provinzen Nord- und Südkivu sowie Ituri auch den
Bericht S/2003/102 vom Oktober 2003, den Endbericht zu S/2002/1146, indossierte
und
somit die Frage der illegalen Rohstoffausbeutung in der DR Kongo in das
Kontrollregime des Sicherheitsrats integrierte.
Österreich
berichtete dem Vorsitzenden des Überwachungskomitees im Mai 2004 über
die innerstaatliche
Umsetzung von SR-Res. 1493 (2003), basierend auf dem
Gemeinsamen Standpunkt des Rates der EU
2003/680/GASP vom 29. September 2003.
Das Bundesministerium
für auswärtige Angelegenheiten ging Vorwürfen gegen
ausländische Unternehmen, an denen österreichische Unternehmen beteiligt
waren,
hinsichtlich angeblicher Mitwirkung an
illegalem Rohstoffabbau nach. Da es sich dabei
jedoch um österreichische
Minderheitenbeteiligungen handelte, wurde mit den
Behörden jener Staaten (Deutschland, Schweiz), in denen das
jeweilige Unternehmen
errichtet worden war, sicher gestellt, dass
Kontakte mit dem Überwachungskomitee von
diesen weiter geführt werden.
Zu Frage 4:
Nein.
Zu den Fragen 5 bis 12:
Im Bericht
S/2002/1146 der Vereinten Nationen werden Unternehmen taxativ
aufgelistet, deren Involvierung in
illegalen Rohstoffabbau vermutet wird. Unter diesen
befinden sich keine österreichischen Firmen.