2262/AB-BR/2006
Eingelangt am 18.12.2006
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BM für Inneres
Anfragebeantwortung
Herrn Präsidenten des Bundesrates
Gottfried Kneifel
Parlament
1017 Wien
Die Bundesräte Wolfgang Sodl und GenossInnen haben am 23. Oktober 2006 unter der Nr. 2459/J-BR/2006 an mich eine schriftliche Anfrage betreffend „Vollziehung und Kontrollen nach dem Pyrotechnikgesetz 2005 “ gerichtet.
Diese Anfrage beantworte ich nach den mir vorliegenden Informationen wie folgt:
Zu den Fragen 1 bis 6:
Statistiken, die eine Beantwortung dieser Fragen ohne unvertretbaren Verwaltungsaufwand ermöglicht hätten, liegen nicht vor. Entsprechende Überprüfungen der Einhaltung des Pyrotechnikgesetzes und Probeziehungen wurden den für die Vollziehung des Pyrotechnikgesetzes zuständigen Behörden bei Betriebskontrollen durchgeführt. In diesem Zusammenhang ist es auch zu Beanstandungen und Beschlagnahmen gekommen.
Zu Frage 7:
Die Anzahl der Beanstandungen und Beschlagnahmen wird nicht von allen Behörden statistisch erfasst. Gemeldet wurden folgende Beanstandungen und Beschlagnahmen:
Für das Jahr 2005 |
Beanstandungen |
Beschlagnahmen |
Burgenland |
1 |
0 |
Niederösterreich |
4 |
0 |
Oberösterreich |
3 |
2 |
Salzburg |
5 |
0 |
Tirol |
5 |
0 |
Als Beanstandungsgründe wurden von den Behörden insbesondere Mängel bei der Kennzeichnung sowie Übertretungen der Pyrotechnik-Lagerverordnung genannt.
Zu den Fragen 8 und 18:
Für das Jahr 2005 wurde von den Behörden die folgende Anzahl von Anzeigen nach dem Pyrotechnikgesetz gemeldet:
|
2005 |
Burgenland |
25 |
Kärnten |
31 |
Niederösterreich |
160 |
Oberösterreich |
347 |
Salzburg |
30 |
Steiermark |
85 |
Tirol |
65 |
Vorarlberg |
124 |
Wien |
167 |
Anlässlich des Jahreswechsels (Silvester) werden von den Behörden gesonderte Statistiken über die Anzahl der erfolgten Anzeigen wegen des Verstoßes nach dem Pyrotechnikgesetz geführt, die für das Jahr 2005/2006 nachstehende Werte zeigen:
|
2005/2006 |
Burgenland |
19 |
Kärnten |
10 |
Niederösterreich |
93 |
Oberösterreich |
328 |
Salzburg |
9 |
Steiermark |
31 |
Tirol |
35 |
Vorarlberg |
46 |
Wien |
183 |
Eine Aufschlüsselung der oben angeführten Statistiken nach Gründen liegt nicht vor.
Zu den Fragen 9 und 19:
In den Verwaltungsstrafverfahren wurden Geldstrafen verhängt und pyrotechnische Gegenstände für verfallen erklärt. Statistiken über die Höhe der Strafen werden nicht geführt.
Zu den Fragen 10 und 12:
In der polizeilichen Kriminalstatistik werden die im Zusammenhang mit Feuerwerkskörpern verübten gerichtlich strafbaren Handlungen nicht gesondert erfasst, sondern lediglich nach der jeweiligen Gesetzesstelle (z.B. §§ 83ff, 125f StGB) ausgewiesen.
Anlässlich des Jahreswechsels (Silvester) werden von den Behörden gesonderte Statistiken geführt, die für das Jahr 2005/2006 nachstehende Werte zeigen:
Anzeigen wegen Körperverletzung Anzeigen wegen Sachbeschädigung
|
2005/2006 |
|
2005/2006 |
Burgenland |
2 |
Burgenland |
1 |
Kärnten |
0 |
Kärnten |
5 |
Niederösterreich |
8 |
Niederösterreich |
32 |
Oberösterreich |
7 |
Oberösterreich |
19 |
Salzburg |
4 |
Salzburg |
13 |
Steiermark |
8 |
Steiermark |
10 |
Tirol |
3 |
Tirol |
9 |
Vorarlberg |
2 |
Vorarlberg |
7 |
Wien |
22 |
Wien |
50 |
Zu den Fragen 11 und 13:
Die Beantwortung der auf gerichtliche Verurteilungen bezogenen Fragen fällt nicht in den Zuständigkeitsbereich des Bundesministeriums für Inneres.
Zu den Fragen 14 und 15:
Die Daten zeigen nachstehendes Ergebnis:
|
Jahresfeier 2005/2006 |
Burgenland |
15 Kontrollen wurden durchgeführt – keine Beanstandungen |
Kärnten |
Kontrollen wurden durchgeführt – 4 Anzeigen |
Niederösterreich |
9 Kontrollen wurden durchgeführt – 2 Anzeigen |
Oberösterreich |
47 Kontrollen wurden durchgeführt |
Salzburg |
3 Organmandate und 2 Anzeigen im Bereich BH Zell/See |
Steiermark |
Kontrollen erfolgten in 8 Verwaltungsbezirken. Aufzeichnungen liegen für die Bezirke Deutschlandsberg (9 Kontrollen), Knittelfeld (5 Kontrollen), Mürzzuschlag (10 Kontrollen), Voitsberg (10 Kontrollen) vor. In den anderen Bezirken werden diesbezüglich keine Statistiken geführt. |
Tirol |
Leermeldung |
Vorarlberg |
Kontrollen wurden durchgeführt |
Wien |
Leermeldung |
Zu Frage 16:
Für das Jahr 2005 wurden von den Behörden nachstehende Zahlen über Unfälle mit Personenschaden durch Feuerwerkskörper bekannt gegeben:
|
2005 |
Burgenland |
0 |
Kärnten |
1 |
Niederösterreich |
0 |
Oberösterreich |
6 |
Salzburg |
1 |
Steiermark |
2 |
Tirol |
2 |
Vorarlberg |
1 |
Wien |
5 |
Für die Silvesterperiode 2005/2005 wurden zu dieser Frage nachstehende Zahlen bekannt gegeben:
|
2005/2006 |
Burgenland |
0 |
Kärnten |
1 |
Niederösterreich |
2 |
Oberösterreich |
4 |
Salzburg |
3 |
Steiermark |
4 |
Tirol |
2 |
Vorarlberg |
1 |
Wien |
23 |
Zu Frage 17:
Für das Jahr 2005 wurden von den Behörden nachstehende Zahlen über Unfälle mit Sachschaden durch Feuerwerkskörper berichtet:
|
2005 |
Burgenland |
0 |
Kärnten |
7 |
Niederösterreich |
2 |
Oberösterreich |
8 |
Salzburg |
1 |
Steiermark |
2 |
Tirol |
0 |
Vorarlberg |
1 |
Wien |
16 |
Für die Silvesterperiode 2005/2006 wurden zu dieser Frage nachstehende Zahlen bekannt gegeben:
|
2005/2006 |
Burgenland |
0 |
Kärnten |
2 |
Niederösterreich |
6 |
Oberösterreich |
19 |
Salzburg |
2 |
Steiermark |
1 |
Tirol |
3 |
Vorarlberg |
1 |
Wien |
19 |
Zu den Fragen 20 und 21:
Die gesetzlichen Regelungen im Zusammenhang mit pyrotechnischen Gegenständen scheinen den von diesen Gegenständen ausgehenden Gefahren durchaus gerecht zu werden.
Zu den Fragen 22 bis 25:
Dem Bundesministerium für Inneres sind im gegebenen Zusammenhang keine Novellierungsvorschläge des Bundesministeriums für Soziale Sicherheit, Generationen und Konsumentenschutz bekannt.
Zu den Fragen 26 bis 28:
Die auf Vorschlag der Europäischen Kommission vom Rat ausgearbeitete Richtlinie betreffend das Inverkehrbringen („placing on the market“) von pyrotechnischen Artikeln wurde vom Europäischen Parlament am 30.11.2006 in erster Lesung angenommen. Der Zeitpunkt des Inkrafttretens steht derzeit noch nicht fest, da die formelle Zustimmung des Rates und die Veröffentlichung der Richtlinie noch ausstehen. Ein allfälliger Novellierungsbedarf des Pyrotechnikgesetzes wird von der endgültigen Fassung der genannten Richtlinie abhängen.
Zu Frage 29:
Von den Pyrotechnikbehörden wurden für das Jahr 2005 folgende Anzahl bewilligter bzw. ohne Bewilligung abgebrannter Feuerwerke der Kl. IV mitgeteilt:
|
mit Bewilligung |
ohne Bewilligung |
Burgenland |
27 |
0 |
Kärnten |
129 |
0 |
Niederösterreich |
221 |
0 |
Oberösterreich |
128 |
1 |
Salzburg |
35 |
0 |
Steiermark |
154 |
0 |
Tirol |
336 |
0 |
Vorarlberg |
153 |
0 |
Wien |
12 |
0 |
Zu Frage 30:
Für das Jahr 2005 wurden von den Behörden nachstehende Zahlen über Verletzte bzw. sonstige Schadensfälle bei Großfeuerwerken berichtet:
|
2005 |
Oberösterreich |
1 Schadensfall |
Salzburg |
2 Schadensfälle |
Vorarlberg |
2 Verletzte |
Zu Frage 31:
Zur Anzahl der Anzeigen nach dem Pyrotechnikgesetz nach Abfeuern von Großfeuerwerken wurde berichtet:
|
2005 |
Burgenland |
0 |
Kärnten |
0 |
Niederösterreich |
0 |
Oberösterreich |
0 |
Salzburg |
2 |
Steiermark |
0 |
Tirol |
0 |
Vorarlberg |
0 |
Wien |
0 |