2268/AB-BR/2007
Eingelangt am 12.02.2007
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind
möglich.
BM für Verkehr, Innovation und Technologie
Anfragebeantwortung
Die schriftliche Anfrage Nr. 2464/J-BR/2006 betreffend Biopatent Monitoring Kommission, die die Bundesrätin Kerschbaum, Freundinnen und Freunde am 12. Dezember 2006 an meinen Amtsvorgänger gerichtet haben, darf ich entsprechend den Informationen durch das BMVIT, wie folgt beantworten:
Frage 1:
Im Bereich Konsumentenschutz: zeigen sich It. AK und VKI keine Auswirkungen auf Preis und Qualität, Zugang zu Waren etc. ... gleichzeitig wird eingeräumt, dass bisher keine systematische Suche mit besonderem Augenmerk auf Biopatente und deren Auswirkungen auf KonsumentInnen seitens VKI und AK erfolgt ist.
1.1. Wäre es nicht eine der Hauptaufgaben des Biopatent-Monitoring-Komitees, die Auswirkungen von Biopatenten auf Preise, Qualität und Zugang zu Waren zu überprüfen?
1.2. Wie kann man behaupten, dass es keine Auswirkungen gibt, wenn in dieser Hinsicht keine Untersuchungen, durchgeführt wurden?
1.3. Wann werden diese Untersuchungen durchgeführt?
Antwort:
Die Expertise hinsichtlich der Auswirkungen der Biopatent-Richtlinie auf den Bereich "Konsumentenschutz" gründet sich auf die diesbezügliche, vom Komitee einstimmig zur Kenntnis genommene, Auskunft der hiefür primär berufenen Mitglieder des Monitoring- Komitees, des Vereines für Konsumenteninformation sowie der Bundesarbeiterkammer.
Wie im Bericht vermerkt, war es im Hinblick auf den außerordentlich kurzen (ersten) Beobachtungszeitraum nicht möglich, sämtliches vorhandenes Datenmaterial zu erheben, allenfalls nachzuschaffen sowie entsprechend auszuwerten. Es ist davon auszugehen, dass das Komitee bis zur Erstellung seines Zweiten Berichtes (Juni 2009) der Empfehlung von Bundesarbeiterkammer und Gentechnik-Volksbegehren folgen und konkretere statistische Kennzahlen erheben (lassen) wird.
Frage 2:
Lt. Bericht ist für die Zukunft angedacht: Entwicklung im medizinischen Bereich zu prüfen, wenn diesbezüglich Daten vorhanden und dem Komitee auch zugänglich gemacht werden...
2.1. Woran scheitert der Zugang zu den Daten (Verkaufspreise Medikamente und medizinisches Material)?
2.2. Wie können diese Hindernisse aus dem Weg geräumt werden, sodass das Biopatent- Monitoring-Komitee seine Aufgaben erfüllen kann?
Antwort:
Der erste Bericht war binnen Jahresfrist zu erstellen und vorzulegen; wie sich aus dem Bericht selbst ergibt, ist der "Netto"-Beobachtungszeitraum naturgemäß kürzer, weil die (erstmalige) Konstituierungs- und abschließend die Redaktions- und Drucklegungsphase zu berücksichtigen sind.
Frage 3:
Geschäftsordnung des Komitees:
Bei der derzeitigen Zusammensetzung sind Gentech-kritische Vereine in der Minderheit. Sie
haben damit keinen Einfluss auf die Tagesordnung. Sie können lediglich
„Minderheitenfeststellungen" festhalten.
Gerade für kontrollierende Organe, wie es die Biopatent-Monitoring-Komission ist, sind
Minderheitenrechte besonders wichtig.
3.1. Welche Minderheitenrechte haben die Gentech-kritischen Vereine in der Biopatent- Komission?
3.2. Welche Auswirkungen haben Minderheitenfeststellungen?
3.3. Was können Minderheiten in der Kommission einfordern?
3.4. Mit welchen Schwerpunkten (siehe Konsumentenschutz) werden die Auswirkungen des Biopatentgesetzes überprüft?
3.5. kann die Gentech-kritische Minderheit Themen vorgegeben?
Antwort:
Die Zusammensetzung des Komitees ergibt sich aus der Entschließung des Nationalrates, welche "Minderheitenfeststellungen" nicht vorsieht. Das Vorhandensein von Minderheitsvoten im ersten Bericht ist auf eine diesbezügliche Initiative des Vorsitzenden des Komitees zurückzuführen (welcher sich die Mitglieder des Komitees einhellig angeschlossen haben) und soll dem Nationalrat ein transparentes und verzerrungsfreies Bild über die Willensbildung im Komitee und damit dem Parlament eine objektive Grundlage für allfällige weitere politische Entscheidungen bieten.
Frage 4:
Um effizient arbeiten zu können, benötigt das Biopatent-Monitoring Komitee Infrastruktur und finanzielle Mittel für Studien, Umfragen etc.)
4.1. Wie viele Mitarbeiter des zuständigen BMVIT sind mit der Arbeit der Biopatent- Monitoring Komission befasst und wissen darüber Bescheid?
4.2. Welche finanziellen Mittel stehen dem Biopatent-Monitoring Komitee zur Verfügung und woher kommen diese?
4.3. Wer entscheidet über den Einsatz dieser Mittel?
Antwort:
In der Geschäftsstelle des Biopatent-Monitoring Komitees sind zwei MitarbeiterInnen des österreichischen Patentamtes, eine Akademikerin und eine Verwaltungsfachkraft, zusätzlich zu ihren sonstigen Aufgaben tätig. Der Sachaufwand, über dessen Inanspruchnahme das Komitee entscheidet, wird vom Österreichischen Patentamt bedeckt.