2269/AB-BR/2007
Eingelangt am 20.02.2007
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BM für Bildung, Wissenschaft und Kultur
Anfragebeantwortung
Herrn
Präsidenten des Bundesrates
Manfred Gruber
Parlament
1017 Wien GZ 10.001/0011-III/4a/2006
Wien, 19. Februar 2007
Die schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 2466/J-BR/2006 betreffend Rechnungshofbericht zum Österreichischen Archäologischen Institut, die die Bundesräte Stefan Schennach, Kolleginnen und Kollegen am 20. Dezember 2006 an meine Amtsvorgängerin richteten, wird wie folgt beantwortet:
Zu Frage 1:
Der Rechnungshof-Rohbericht ist Teil eines laufenden Prüfverfahrens, dessen endgültiges Prüfergebnis abzuwarten bleibt.
Zu Frage 2:
Es entspricht dem Prinzip der Freiheit der Wissenschaft, dass wissenschaftliche Fragestellungen immer wieder auch von zwei oder mehreren Forschungseinrichtungen untersucht werden. Daraus ergeben sich oftmals günstige Synergien. Auf personalpolitische Entscheidungen wie z.B. die Bestellung des geschäftsführenden Direktors des Institutes für Kulturgeschichte der Antike an der Österreichischen Akademie der Wissenschaften hat das Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur keinen unmittelbaren Einfluss.
Zu Frage 3:
Es wird auf die Beantwortung der Fragen 1 und 2 verwiesen. Zwischenzeitig ist dies nicht mehr der Fall.
Zu Frage 4:
Das Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur war in die Gründung der Privatstiftung nicht eingebunden. Diese betrifft auch keine Angelegenheit der Vollziehung.
Zu Frage 5:
Nein.
Zu Frage 6:
Es ist dem Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur bewusst, dass nunmehr nach dem erfolgreichen Abschluss einer Schwerpunktsetzung in Ephesos – der Hanghausüberdachung – für neue Schwerpunkte in anderen Bereichen die organisatorischen Voraussetzungen für das ÖAI verbessert werden müssen, um die wissenschaftliche Tätigkeit des Institutes auf höchstem Niveau und unter Ausnutzung aller Synergien und klarer Gestaltung von Kooperationen sicherzustellen.
Die Bundesministerin:
Dr. Claudia Schmied eh.