2274/AB-BR/2007

Eingelangt am 27.02.2007
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BM für Finanzen

Anfragebeantwortung

 

GZ. BMF-310102/0013-I/4/2006

 

 

Herrn Präsidenten

des Bundesrates

Manfred Gruber

 

Parlament

1017 Wien

 

 

 

Sehr geehrter Herr Präsident!

 

Auf die an meinen Amtsvorgänger gerichtete schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 2470/J-BR vom 27. Dezember 2006 der Bundesräte Jürgen Weiss, Kolleginnen und Kollegen, betreffend Handhabung der von der Schweiz nach dem Doppelbesteuerungsabkommen zu leistenden Vergütung, beehre ich mich Folgendes mitzuteilen:

 

Zu 1. und 2.:

»Wie bereits von meinem Amtsvorgänger in der Beantwortung der parla­mentarischen Anfrage Nr. 2456/J-BR vom 18. Oktober 2006 ausgeführt wurde, ist in Aussicht genommen, zunächst die Frage der finanzausgleichs­rechtlichen Behandlung der auf Grund des Änderungsprotokolls zum
Doppelbesteuerungsabkommen-Österreich/Schweiz vom 21. März 2006 von der Schweiz zu leistenden Vergütung
gemeinsam und im Zusammenhang mit den weiteren gegenseitigen finanzausgleichspolitischen Vorschlägen mit den Finanzausgleichspartnern zu besprechen.

 

Diese vom Bundesministerium für Finanzen gewählte Vorgangsweise ent­spricht dem Umstand, dass der Finanzausgleich immer als Gesamtregelung gesehen werden muss, welche insgesamt den Vorgaben des § 4 des
Finanz-Verfassungsgesetzes 1948 zu entsprechen hat.

 

Als weitere wichtige finanzausgleichspolitische Themen, die mit den Ländern und Gemeinden zu verhandeln sind, sind insbesondere die Staats- und Ver­waltungsreform zu nennen, die ein vordringliches Ziel des Regierungs­programms darstellt, sowie die Koordinierung der Haushaltsführung des Bundes, der Länder und der Gemeinden im Lichte des Regierungspro­gramms.

 

Mit den Ländern sind weiters die einzelnen Details über die Umsetzung der grundsätzlich bereits vereinbarten Aufstockung des Katastrophenfonds um 10 Millionen Euro p.a., die je zur Hälfte vom Bund und von den Ländern aufgebracht werden, zu klären.

 

Es werden aber nicht zuletzt auch die offenen gegenseitigen Forderungen
zu behandeln sein. Als offenes Thema aus Sicht des Bundes ist
hier die
Frage der Beteiligung der Länder und Gemeinden an den Kosten der
EU-Präsidentschaft zu nennen.

 

Mit freundlichen Grüßen

Mag. Wilhelm Molterer eh.