2274/AB-BR/2007
Eingelangt am 27.02.2007
Dieser Text wurde elektronisch übermittelt. Abweichungen vom Original sind
möglich.
BM für Finanzen
Anfragebeantwortung
GZ. BMF-310102/0013-I/4/2006
Herrn Präsidenten
des Bundesrates
Manfred Gruber
Parlament
1017 Wien
Sehr geehrter Herr Präsident!
Auf die an meinen Amtsvorgänger gerichtete schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 2470/J-BR vom 27. Dezember 2006 der Bundesräte Jürgen Weiss, Kolleginnen und Kollegen, betreffend Handhabung der von der Schweiz nach dem Doppelbesteuerungsabkommen zu leistenden Vergütung, beehre ich mich Folgendes mitzuteilen:
Zu 1. und 2.:
Wie bereits von meinem
Amtsvorgänger in der Beantwortung der parlamentarischen Anfrage
Nr. 2456/J-BR vom 18. Oktober
2006 ausgeführt wurde, ist in Aussicht genommen, zunächst die Frage
der finanzausgleichsrechtlichen Behandlung der auf Grund des
Änderungsprotokolls zum
Doppelbesteuerungsabkommen-Österreich/Schweiz vom 21. März 2006
von der Schweiz zu leistenden Vergütung gemeinsam
und im Zusammenhang mit den weiteren gegenseitigen finanzausgleichspolitischen
Vorschlägen mit den Finanzausgleichspartnern zu besprechen.
Diese vom
Bundesministerium für Finanzen gewählte Vorgangsweise entspricht
dem Umstand, dass der Finanzausgleich immer als Gesamtregelung gesehen werden
muss, welche insgesamt den Vorgaben des § 4 des
Finanz-Verfassungsgesetzes 1948 zu entsprechen hat.
Als weitere wichtige finanzausgleichspolitische Themen, die mit den Ländern und Gemeinden zu verhandeln sind, sind insbesondere die Staats- und Verwaltungsreform zu nennen, die ein vordringliches Ziel des Regierungsprogramms darstellt, sowie die Koordinierung der Haushaltsführung des Bundes, der Länder und der Gemeinden im Lichte des Regierungsprogramms.
Mit den Ländern sind weiters die einzelnen Details über die Umsetzung der grundsätzlich bereits vereinbarten Aufstockung des Katastrophenfonds um 10 Millionen Euro p.a., die je zur Hälfte vom Bund und von den Ländern aufgebracht werden, zu klären.
Es werden aber nicht
zuletzt auch die offenen gegenseitigen Forderungen
zu behandeln sein. Als offenes Thema aus Sicht des Bundes ist hier
die
Frage der Beteiligung der Länder und Gemeinden an den Kosten der
EU-Präsidentschaft zu nennen.
Mit freundlichen Grüßen