2276/AB-BR/2007
Eingelangt am 21.03.2007
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BM für Unterricht, Kunst und Kultur
Anfragebeantwortung
Bundesministerium für
Unterricht, Kunst und Kultur
Herrn GZ BMUKK-10.000/0002-III/4a/2007
Präsidenten des Bundesrates
Manfred Gruber
Parlament
1017 Wien
Die schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 2475/J-BR/2007 betreffend Aufnahmeprüfungen an öffentlichen AHS, die die Bundesräte Eva Konrad, Kolleginnen und Kollegen am 22. Januar 2007 an mich richteten, wird wie folgt beantwortet:
Zu Frage 1:
Innsbruck, Akademisches Gymnasium, Angerzellgasse
Innsbruck, Adolf-Pichler-Platz
Innsbruck, Sillgasse
Innsbruck, Reithmannstraße
Telfs, Weißenbachgasse
Wörgl, Innsbruckerstraße
Zu Frage 2:
Ein (pädagogisches) Grundprinzip des Aufnahmeverfahrens (außer im Fall der Eignungsfeststellung in bestimmten Sonderformen) ist die Beurteilung durch die abgebende Schulart (in diesem Fall der jeweiligen Volksschule), ein Erprobungsbedarf für eine partiell einzurechnende Eignungsüberprüfung erscheint daher nicht gegeben.
Eine Schullaufbahnentscheidung von erheblicher Tragweite bereits nach der 4. Schulstufe treffen zu müssen, geschieht eindeutig zu früh. Darin sind sich auch sowohl SchulpsychologInnen als auch GrundschulexpertInnen einig. Wie Untersuchungen in den letzten fünfzehn Jahren gezeigt haben, ist das Urteil der GrundschullehrerInnen hinsichtlich der Eignung für die AHS relativ zuverlässig. Es sollte daher bei der Wahl der richtigen Schullaufbahn für das Kind mehr auf Beratung und Information gebaut werden. Dafür ist eine Aufnahmsprüfung nicht erforderlich. Denn eine punktuelle Prüfung, abhängig von der jeweiligen Tagesverfassung des Kindes usw. bringt auch keine besseren Prognosewerte als das LehrerInnenurteil.
Außerdem erscheint es nicht sinnvoll, eine soeben neu geschaffene Rechtslage (Aufnahmsverfahrensverordnung BGBl. II Nr. 317/2006) bereits vor Umsetzungsbeginn an den Schulen durch einen Schulversuch abzuändern.
Zu Fragen 3 und 4:
Zur Frage der Gesamtschule ist auf Punkt 9 (Schule der 10- bis 15jährigen im Bereich der Schulpflicht) im Abschnitt “Bildung“ des Regierungsprogramms hinzuweisen, wo Folgendes ausgeführt ist:
„Ziel:
- Weitere Verbesserung der Bildungschancen von Schülerinnen und Schülern und differenziertes Eingehen auf die Fähigkeiten und Bedürfnisse des einzelnen Kindes
Umsetzung :
- Evaluierung bestehender Schulmodelle wie der Hauptschule im ländlichen Raum sowie von Schulversuchen wie Kooperative Mittelschule, Bildungscluster und Schulverbund, Überprüfung der Anwendbarkeit in den verschiedenen Regionen
- Verstärkung des gesamthaften Bildungsansatzes mit differenzierten Angeboten unter Berücksichtigung der besonderen Begabungen der Schülerinnen und Schüler
- Erarbeitung und Umsetzung neuer Modelle der Leistungsdifferenzierung für die Schulen der Sekundarstufe I zur Verbesserung der individuellen Förderung unterschiedlicher Begabungen
- Einrichtung einer Expertenkommission bestehend aus national und international tätigen Bildungsexperten zur Erarbeitung von Strategien und Modellen für die gesamte Schulorganisation wie z.B. Kursmodelle in der AHS-Oberstufe“
Die Bundesministerin:
Dr. Claudia Schmied eh.