2276/AB-BR/2007

Eingelangt am 21.03.2007
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BM für Unterricht, Kunst und Kultur

Anfragebeantwortung

 

Bundesministerium für

Unterricht, Kunst und Kultur

 

 

 

Herrn                                                                                             GZ BMUKK-10.000/0002-III/4a/2007

Präsidenten des Bundesrates

Manfred Gruber

Parlament

1017 Wien

 

 

 

Die schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 2475/J-BR/2007 betreffend Aufnahmeprüfungen an öffentlichen AHS, die die Bundesräte Eva Konrad, Kolleginnen und Kollegen am 22. Januar 2007 an mich richteten, wird wie folgt beantwortet:

 

Zu Frage 1:

Innsbruck, Akademisches Gymnasium, Angerzellgasse

Innsbruck, Adolf-Pichler-Platz

Innsbruck, Sillgasse

Innsbruck, Reithmannstraße

Telfs, Weißenbachgasse

Wörgl, Innsbruckerstraße

 

Zu Frage 2:

Ein (pädagogisches) Grundprinzip des Aufnahmeverfahrens (außer im Fall der Eignungsfeststellung in bestimmten Sonderformen) ist die Beurteilung durch die abgebende Schulart (in diesem Fall der jeweiligen Volksschule), ein Erprobungsbedarf für eine partiell einzurechnende Eignungsüberprüfung erscheint daher nicht gegeben.

 

Eine Schullaufbahnentscheidung von erheblicher Tragweite bereits nach der 4. Schulstufe treffen zu müssen, geschieht eindeutig zu früh. Darin sind sich auch sowohl SchulpsychologInnen als auch GrundschulexpertInnen einig. Wie Untersuchungen in den letzten fünfzehn Jahren gezeigt haben, ist das Urteil der GrundschullehrerInnen hinsichtlich der Eignung für die AHS relativ zuverlässig. Es sollte daher bei der Wahl der richtigen Schullaufbahn für das Kind mehr auf Beratung und Information gebaut werden. Dafür ist eine Aufnahmsprüfung nicht erforderlich. Denn eine punktuelle Prüfung, abhängig von der jeweiligen Tagesverfassung des Kindes usw. bringt auch keine besseren Prognosewerte als das LehrerInnenurteil.

 

Außerdem erscheint es nicht sinnvoll, eine soeben neu geschaffene Rechtslage (Aufnahmsverfahrensverordnung BGBl. II Nr. 317/2006) bereits vor Umsetzungsbeginn an den Schulen durch einen Schulversuch abzuändern.

 

 

 

Zu Fragen 3 und 4:

Zur Frage der Gesamtschule ist auf Punkt 9 (Schule der 10- bis 15jährigen im Bereich der Schulpflicht) im Abschnitt “Bildung“ des Regierungsprogramms hinzuweisen, wo Folgendes ausgeführt ist:

 

„Ziel:

-     Weitere Verbesserung der Bildungschancen von Schülerinnen und Schülern und        differenziertes Eingehen auf die Fähigkeiten und Bedürfnisse des einzelnen Kindes

 

Umsetzung :

-     Evaluierung bestehender Schulmodelle wie der Hauptschule im ländlichen Raum sowie von Schulversuchen wie Kooperative Mittelschule, Bildungscluster und Schulverbund,    Überprüfung der Anwendbarkeit in den verschiedenen Regionen

-     Verstärkung des gesamthaften Bildungsansatzes mit differenzierten Angeboten unter             Berücksichtigung der besonderen Begabungen der Schülerinnen und Schüler

-     Erarbeitung und Umsetzung neuer Modelle der Leistungsdifferenzierung für die Schulen der   Sekundarstufe I zur Verbesserung der individuellen Förderung unterschiedlicher      Begabungen

-     Einrichtung einer Expertenkommission bestehend aus national und international tätigen          Bildungsexperten zur Erarbeitung von Strategien und Modellen für die gesamte          Schulorganisation wie z.B. Kursmodelle in der AHS-Oberstufe“

 

 

 

Die Bundesministerin:

Dr. Claudia Schmied eh.