2278/AB-BR/2007

Eingelangt am 22.03.2007
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BM für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft

Anfragebeantwortung

 

JOSEF PRÖLL

Bundesminister

 

 

 

 

An den                                                                                               Zl. LE.4.2.4/0003-I 3/2007

Herrn Präsidenten

des Bundesrates

 

 
Parlament

1017 Wien                                                                                        Wien, am 21. März 2007

 

 

 

Gegenstand:   Schriftl. parl. Anfr. der Bundesräte Elisabeth Kerschbaum,

Kolleginnen und Kollegen vom 22. Jänner 2007, Nr. 2473/J-

BR/2007, betreffend Nationalpark Thayatal

 

 

 

 

 

Auf die schriftliche parlamentarische Anfrage der Bundesräte Elisabeth Kerschbaum, Kolleginnen und Kollegen vom 22. Jänner 2007, Nr. 2473/J-BR/2007, betreffend Nationalpark Thayatal, beehre ich mich Folgendes mitzuteilen:

 

Das BMLFUW wurde von den im Einleitungstext der Anfrage geschilderten Entwicklungen in Tschechien in keiner Weise eingebunden. Inwieweit die von den Fragestellern geschilderten Sachverhalte richtig sind, kann daher nicht beurteilt werden.

 

Zu Frage 1:

 

Anlässlich der Festveranstaltung „15 Jahre tschechischer Nationalpark Podyji“ des tschechischen Nationalparks Podyji am 2. November 2006, an der auch Vertreter des österreichischen Lebensministeriums sowie der Nationalparkverwaltung Thayatal anwesend waren, wurde von tschechischer Seite berichtet, dass von der tschechischen Regierung ein neuer „Plan der Hauptflussgebiete Tschechische Republik“ in Vorbereitung sei und u.a. Hardegg dabei als möglicher Standort genannt wurde. Es handelt sich dabei aber lediglich um den Vorschlag einer Standortausweisung und nicht um ein konkretes Projekt. Bereits damals wurde von den Direktoren der beiden Nationalparkverwaltungen sowie von meinen Mitarbeitern festgehalten, dass derartige Projekte weder auf tschechischer noch auf österreichischer Seite mit geltendem Nationalparkrecht bzw. Bundes-, Landes- oder EU-Recht vereinbar wären und daher abzulehnen seien. Im Falle einer Einreichung durch Tschechien würde dies wohl spätestens bei Inangriffnahme eines grenzüberschreitenden UVP-Verfahrens bzw. Naturverträglichkeitsprüfungsverfahrens nach Art. 6 der FFH-Richtlinie klar.

 

Zu den Fragen 2 und 4:

 

Im Rahmen der Vorbereitungen auf die Sitzung der bilateralen Nationalpark Thayatal-Podyji-Kommission am 8. November 2006 wurde die Verwaltung des Nationalparks Thayatal von meinen Mitarbeitern ersucht, weitere Informationen zu diesem Vorhaben einzuholen. Laut Auskunft des tschechischen Umweltministeriums am 8. November 2006 sollte der „Plan der Hauptflussgebiete Tschechische Republik“ zunächst dem Parlament der Tschechischen Republik vorgelegt werden. Berichtet wurde aber auch, dass die negative Stellungnahme des tschechischen Umweltministeriums dazu bisher nicht berücksichtigt wurde und man von Seiten des tschechischen Umweltministeriums daher von einer Ablehnung des Plans ausgehe, was auch erfolgte. Erst nach Genehmigung des Plans durch das Parlament könne es in weiterer Folge zu allfälligen Bewilligungsverfahren kommen. Von österreichischer Seite wurde betont, dass im Falle der Beeinträchtigung österreichischer Interessen jedenfalls eine grenzüberschreitende UVP durchgeführt werden müsste. Das BMLFUW wurde von der Nationalparkverwaltung Thayatal am 23. Jänner 2007 darüber unterrichtet, dass laut Mitteilung des tschechischen Nationalparkdirektors Rothröckl der Plan, in der Nationalparkstrecke des Thayatals Stauanlagen vorzusehen, von den zuständigen tschechischen Ministerien aufgegeben wurde.

 

Zu Frage 3:

 

Da dem BMLFUW kein Projekt oder Plan vorliegt, kann dazu auch keine Aussage getroffen werden.

 


Zu den Fragen 5 und 6:

 

Nachdem dem BMLFUW keine weiteren Details, weder über ein Projekt „Byci Skala“ noch  über die Natur des von der Tschechischen Republik lancierten „Plans der Hauptflussgebiete Tschechische Republik“ bekannt sind, kann zur UVP- bzw. SUP-Pflicht bzw. die Nationalparkverträglichkeit dieser Projekte bzw. dieses Plans keine Aussage getroffen werden. Das geltende EU-Recht ist jedenfalls auch in Tschechien verbindlich umzusetzen. Konkrete Pläne bzw. Projekte sind in der österreichisch- tschechischen Gewässerkommission Thaya zu behandeln. Die strenge Naturschutz- bzw. Nationalparkgesetzgebung Niederösterreichs sowie die rechtlichen Rahmenbedingungen des Bundes und der EU lassen nach jetziger Einschätzung keinen Spielraum für Vorhaben, die den Nationalpark Thayatal bzw. das dort befindliche Europaschutzgebiet / Natura 2000-Gebiet negativ beeinträchtigen.

 

Zu Frage 7:

 

Eine allfällige gemeinsame Stellungnahme ist erst nach Vorlage konkreter Unterlagen möglich. Die beiden Nationalparkverwaltungen haben jedoch bereits jetzt auf Basis der vorliegenden Pressemitteilungen ihre kritische Haltung zu den beabsichtigten tschechischen Aktivitäten des „Plans der Hauptflussgebiete CZ“ zum Ausdruck gebracht.  Da derzeit kein Projekt vorliegt, ist auch keine gemeinsame Stellungnahme erforderlich, jedoch hat die österreichische Nationalparkverwaltung im Rahmen der bilateralen Thayatalkommission eine entsprechende Erklärung abgegeben.

 

Zu Frage 8:

 

Im gegenwärtigen Status ist noch nicht an eine Befassung der IUCN gedacht, da dazu keine Notwendigkeit besteht.

 

Zu Frage 9:

 

Der österreichische Regierungsbevollmächtigte der Grenzgewässerkommission wurde von dem geplanten Projekt anlässlich seiner Teilnahme an der letztjährigen Sitzung der Nationalparkkommission am 8. November 2006 informiert und hat an dieser Stelle festgehalten, dass eine derartige Maßnahme, sofern sie die im Rahmen des "Vertrags zwischen der Republik Österreich und der Tschechoslowakischen Sozialistischen Republik über die Regelung von wasserwirtschaftlichen Fragen an den Grenzgewässern BGBL Nr. 106/1970" festgelegten Schutzgüter betrifft, im Wege der Grenzgewässerkommission zu behandeln ist.

 

Zu den Fragen 10 und 11:

 

Das Kraftwerk Vranov wurde im Jahr 1934/35 fertig gestellt, also vor Errichtung der beiden Nationalparks. Eine Verbesserung der gewässerökologischen Rahmenbedingungen ist Teil bilateraler Gespräche zwischen den Nationalparkverwaltungen, im Rahmen der Grenzgewässerkommission sowie im Rahmen eines Projektes, das vom Land Niederösterreich, vom Umweltministerium und der Nationalparkverwaltung sowie von der Europäischen Union kofinanziert wird.

 

Um den Zustand des Gewässerregimes der Thaya im durch das Kraftwerk Vranov beeinflussten Abschnitt zu verbessern, wurde im Jahr 2006 vom Umweltbundesamt gemeinsam mit der tschechischen „Vyzkumny ustav vodohospodarsky T. G. Masaryka, Praha, Pobocka Brno“ ein INTERREG-III/A-Projekt eingereicht, in welchem in Zusammenarbeit mit tschechischen Wasserbehörden gewässerökologische Verbesserungsmaßnahmen im Bereich der Thaya, insbesondere auch in der „Nationalparkstrecke“ bei Hardegg untersucht werden und Sanierungsmaßnahmen vorgeschlagen werden sollen, um die bekannten negativen Auswirkungen des Wasserkraftwerks in Vranov zu mildern. Ein Spiegelprojekt auf tschechischer Seite ist ebenfalls beantragt. Ergebnisse dazu liegen noch nicht vor.

 

Da bisher von der tschechischen Seite keinerlei Angaben über ein aktuelles Projekt im Wege der Grenzgewässerkommission erfolgten, können auch keine Informationen über einen allfälligen Rückstau nach Österreich gegeben werden. Es ist auch nichts über ein Bewilligungsverfahren in der Tschechischen Republik bekannt. Im Rahmen der Ende Februar 2007 abgehaltenen Sitzung der Subkommission I der Grenzgewässerkommission wurde die tschechische Delegation über die Angelegenheit angefragt. Die tschechische Delegation hat dazu mitgeteilt,  „dass die tschechische Seite gegenwärtig keine Errichtung einer Stauanlage an der Thaya oberhalb der Stauanlage Znojmo plant“.

 

In historischer Sicht wurde ein Stauanlagenprojekt bei Býčí skála von der tschechoslowakischen Seite erstmals in den Jahren 1962 und 1963 auf die Tagesordnung bilateraler Verhandlungen gesetzt. Die Angelegenheit wurde dann von der tschechoslowakischen Seite 1974 wieder aufgenommen, wobei sich Österreich dahingehend positioniert hat, dass erst zu konkreten Projekten Stellung genommen werden kann. 1980 ersuchte die tschechoslowakische Seite neuerlich um Zusammenarbeit. Österreich hat danach 1982 aus Gründen des Naturschutzes grundsätzliche Einwände dagegen erhoben. Darauf hin wurde die Angelegenheit im Jahr 1985 ohne Ergebnis abgeschlossen. Auf der Ebene der Grenzgewässerkommission hat sich Österreich daher bereits in der Vergangenheit ablehnend gegen Projekte zur Errichtung von Stauanlagen im Nationalpark festgelegt.

 

Hinsichtlich der Wasserkraftanlage Vranov wird festgehalten, dass sich die österreichische Seite der Grenzgewässerkommission stets für eine Verbesserung der keinesfalls zufriedenstellenden Schwallbelastung und Mindestwasserführung der Thaya eingesetzt hat. Die Angelegenheit wird jedenfalls auch Bestandteil der Arbeiten zur Umsetzung der EU- Wasserrahmenrichtlinie sein.

 

Zu Frage 12:

 

Zu 12. a):

 

Eine getrennte Nationalparkverwaltung ist nach Auffassung aller Beteiligter die einzige Möglichkeit, die erforderlichen Maßnahmen effizient umzusetzen, da die jeweiligen Nationalparkverwaltungen nur in ihrem eigenen Land Rechtspersönlichkeit besitzen. Während die österreichische Nationalparkverwaltung eine vom Land Niederösterreich und dem Bund beauftragte GmbH ist, ist die tschechische Nationalparkverwaltung gleichzeitig Naturschutzbehörde. Die Management- und Öffentlichkeitskonzepte werden zwischen den beiden Nationalparkverwaltungen in international vorbildlicher Weise harmonisiert, was auch in einer grenzüberschreitenden Rechnungshofprüfung im Jahr 2005/2006 bestätigt wurde. Zur Begleitung der Zusammenarbeit der beiden Nationalparks besteht eine „Bilaterale Nationalpark-Thayatal-Kommission“, in der die Gesellschafter der Nationalparks sowie beide Nationalparkdirektoren vertreten sind und in der entsprechende Maßnahmen der Zusammenarbeit beschlossen werden. Trotz aller Harmonisierungsbestrebungen können sich unterschiedliche Managementmaßnahmen nicht über das jeweils national geltende Recht (Forst, Jagd, Fischerei, Naturschutz) hinwegsetzen; allein das erklärt die Notwendigkeit getrennter Nationalparkverwaltungen.

Zu 12. b):

 

Nein.

 

Zu 12. c):

 

Nein.

 


Zu 12. d):

 

Die Zielsetzungen der beiden Nationalparkverwaltungen sind unterschiedlich. Die tschechische Nationalparkverwaltung bietet nur in geringem Umfang Besucherprogramme an und betreibt auch nur in geringem Maße Öffentlichkeitsarbeit. Grundsätzlich wurde aber vereinbart, dass die Ziele des Managementplanes (10 Jahres-Plan) gemeinsam erarbeitet werden, die Umsetzung im Rahmen der Gesetze obliegt der jeweiligen Nationalparkverwaltung.

 

Zu 12. e):

 

Die Mehrsprachigkeit der Beschilderung in Österreich ist konsequent umgesetzt. Dasselbe gilt für die meisten Broschüren. Eine Homepage wird zurzeit beauftragt, aufgrund der noch offenen Förderrichtlinien für die neue Programmperiode im Rahmen der Europäischen Union könnte sich aber die Beauftragung noch verzögern. Diese Homepage wird auch in englischer und tschechischer Sprache gestaltet.

 

Zu 12. f):

 

Zwei Mitarbeiter.

 

 

Der Bundesminister: