2280/AB-BR/2007

Eingelangt am 27.03.2007
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

BM für Gesundheit, Familie und Jugend

Anfragebeantwortung

                                                                               

Herrn

Präsidenten des Bundesrates

Manfred Gruber

Parlament

1017 Wien

 

 

 

GZ: BMGF-11001/0014-I/3/2007

Wien, am      26. März 2007

 

 

 

Sehr geehrter Herr Präsident!

 

Ich beantworte die an die Bundesministerin für Gesundheit und Frauen gerichtete schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 2476/J-BR der Bundesräte Ing. Einwallner, Weiss und Mayer wie folgt:

 

Fragen 1 und 2:

Seit 1. Februar 2007 überprüfen beauftragte MitarbeiterInnen meines Ressorts bundesweit und punktuell die Einhaltung des Nichtraucherschutzes. Ziel ist es, in öffentlichen Einrichtungen auf Bundes- wie Landesebene die Ausschilderung der Rauchverbotshinweise sowie die Umsetzung der freiwilligen Vereinbarung der Gastronomie mit dem BMGF betreffend die Errichtung von Nichtraucherbereichen in Gastronomiebetrieben stichprobenartig zu kontrollieren, wie dies bereits im Zuge des Abschlusses der Vereinbarung mit der WKÖ in Aussicht genommen wurde.

 

Auf Grundlage der damit gewonnenen Erfahrungen sollen geeignete Folgemaßnahmen überlegt werden. Wenngleich es viele Hinweise gibt und sich bereits abzuzeichnen scheint, dass die intendierte freiwillige Vorsorge der Gastgewerbetreibenden offenbar nicht den erhofften Erfolg gehabt haben dürfte, sind zunächst noch die Ergebnisse der laufenden Überprüfung abzuwarten, um auf den Erfahrungen im Detail aufbauend, wie vorgesehen, die geeigneten weiteren Initiativen in die Wege zu leiten.

 

Die nach Vorliegen des erwähnten Überprüfungsergebnisses geplante Initiative wird auf eine adäquate Umsetzung des Regierungsvorhabens abzielen, wonach eine gesetzliche Regelung des Nichtraucherschutzes auch für das Gastgewerbe Platz greifen soll. Es ist in Aussicht genommen, in Kooperation mit dem für den

ArbeitnehmerInnenschutz zuständigen Bundesminister für Wirtschaft und Arbeit einen klaren Fokus auf den Nichtraucherschutz auch in der Gastronomie zu legen, sodass künftig der Schutz der dort beschäftigten Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen, aber auch der Gäste, insbesondere der Kinder und Jugendlichen, entsprechend gewährleistet sein soll.

 

In diesem Sinne wird ein Begutachtungsentwurf nach Vorliegen der Überprüfungsergebnisse erstellt.

 

Frage 3:

Das am 30. Jänner 2007 von der Europäischen Kommission veröffentlichte Grünbuch zum Thema Passivrauchen für die Europäischen Union geht von mehr als 79.000 durch Passivrauchen verursachten Todesfällen bei Erwachsenen (davon rund 10% durch Passivrauchen am Arbeitsplatz und 90% durch Passivrauchen in Privathaushalten) sowie davon aus, dass das individuelle Risiko zwar im Vergleich zum Aktivrauchen niedriger ist, die Tatsache, dass viele Menschen dem Passivrauchen ausgesetzt sind, für diese aber eine wesentliche Gesundheitsbelastung zur Folge hat.

 

Schätzungen zufolge sterben jährlich etwa 14.000 Menschen in Österreich an den Folgen tabakbezogener Erkrankungen. Der Hauptverband der österreichischen Sozialversicherungsträger veranschlagt, dass rund 20% der Versicherungsleistungen aller Krankenversicherungsträger im Zusammenhang mit Sekundär-Erkrankungen im Zusammenhang mit Tabakkonsum (Krebs, Herz-Kreislauferkrankungen, chronische Lungenerkrankungen) aufgewendet werden (Regierungsvorlage zur Tabakgesetznovelle BGBl. I Nr. 167/2004, 700 BlgNR XXII. GP).

 

Frage 4:

Ich erachte die vorliegenden Erkenntnisse für eine ausreichende Basis,  wirksame Maßnahmen zur Hintanhaltung der damit verbundenen Gesundheitsrisiken in die Wege zu leiten.

 

Frage 5:

Auf Basis der mir zur Verfügung stehenden wissenschaftlichen Abhandlungen kann diese Zahl bestätigt werden.

 

Frage 6:

Der Zusammenhang zwischen COPD und Rauchen ist mittlerweile ausreichend wissenschaftlich untermauert.

 

Frage 7:

Ohne Diskriminierung Rauchender beabsichtige ich, die im Regierungsübereinkommen in Aussicht gestellte legislative Regelung des Nichtraucherschutzes (NRS) im Gastgewerbe mit entsprechenden Aufklärungs- und Informationsmaßnahmen zu diesem Thema zu begleiten, die insbesondere auch die Risiken des Passivrauchens im privaten Bereich zum Gegenstand haben.

 

Fragen 8, 9 und 10:

Im Budgetvoranschlag 2007/2008 meines Ressorts wurden Mittel für die Erstellung von Informationsmaterialien zum Thema Rauchen und Alkohol – nämlich 250.000 € -  veranschlagt. Ferner wurden Fördermittel für Projekte im Bereich Alkohol und Tabak in Höhe von 15.000 €, Unterstützung des Rauchertelefons im Ausmaß von 20.000 € vorgesehen. Es würde sich dabei um Maßnahmen des BMGFJ handeln, die der Bevölkerung in allen Bundesländern zu Gute kämen, ohne dass sich jedoch die finanziellen Aufwendungen für die einzelnen Bundesländer beziffern lassen.

 

Frage 11:

Der geplante Broschürenband „Zum Thema Sucht – Jugendliche“ wird u.a. auch Ausführungen zum Thema Rauchen enthalten, nach Möglichkeit auch die im Zuge der o.a. geplanten spezifischen Informationsmaterialien zum Thema Rauchen auch diese Thematik. 

 

Frage 12:

In meinem Ressort wird die Einrichtung eines Kooperationsgremiums zum Thema Rauchen, in das alle relevanten Einrichtungen und Stellen - auch die Bundesländer - eingebunden werden sollen, überlegt.

 

 

 

 

Mit freundlichen Grüßen

 

 

 

 

Dr. Andrea Kdolsky

Bundesministerin