2283/AB-BR/2007

Eingelangt am 30.03.2007
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BM für Gesundheit, Familie und Jugend

Anfragebeantwortung

 

                                                                               

 

 

 

Herrn

Präsidenten des Bundesrates

Manfred Gruber

Parlament

1017 Wien

 

 

 

GZ: BMGF-11001/0015-I/3/2007

Wien, am      28. März 2007

 

 

 

Sehr geehrter Herr Präsident!

 

Ich beantworte die an die Bundesministerin für Gesundheit und Frauen gerichtete schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 2482/J-BR/2007 der Bundesräte Weiss, Mayer und Ing. Einwallner wie folgt:

 

Frage 1:

Im Kapitel über frauenpolitische Maßnahmen enthält das neue Regierungsprogramm auch Maßnahmen im Bereich Frauengesundheit. Dazu gehört auch der Ausbau der Frauengesundheitszentren in allen Bundesländern. Derzeit gibt es in 5 Bundesländern insgesamt 7 Frauengesundheitszentren (2 Wien, 1 Graz, 1 Villach, 2 Oberösterreich: Linz und Wels, 1 Salzburg). Frauengesundheitszentren werden von den Bundesländern eingerichtet und maßgeblich gefördert. Das Gesundheitsministerium leistet seit 1997 jährlich eine finanzielle Unterstützung für die bestehenden Frauenge­sundheitszentren.

 

Frage 2:

Da die Frauengesundheitszentren von den Bundesländern errichtet werden, sind die Länder ohnehin maßgeblich an den Vorbereitungsarbeiten beteiligt.

 

Frage 3:

Die Frauengesundheitszentren werden nach bestimmten Qualitätskriterien im­plementiert und sind markenrechtlich in Österreich geschützt. Die Frauenge­sundheitszentren sind weiters über das Netzwerk für Frauengesundheitszentren verbunden und bieten gemäß einer Leitlinie für Frauengesundheitszentren ihre Angebote und Schwerpunkte an. Eine Evaluierung der Leistungen erfolgt in Form von Tätigkeitsberichten (Evaluation der Leistungen, der Inanspruchnahme, der durchgeführten Beratungen usw.) und in Form einer Rechnungslegung.

 

Eine Doppelgleisigkeit von unterschiedlichen frauengesundheitsspezifischen Institutionen wird dadurch ausgeschlossen, dass die Frauengesundheitszentren bestimmte Kri­terien erfüllen müssen. Frauenberatungsstellen mit Frauengesundheitsangeboten und ähnliche niederschwellige Anlaufstellen dürfen sich nicht als „Frauengesund­heitszentren“ bezeichnen.

 

 

 

 

Mit freundlichen Grüßen

 

 

 

 

Dr. Andrea Kdolsky

Bundesministerin