2291/AB-BR/2007

Eingelangt am 13.04.2007
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BM für Verkehr, Innovation und Technologie

Anfragebeantwortung

 

GZ. BMVIT-11.500/0003-I/PR3/2007     DVR:0000175

 

An den

Präsidenten des Bundesrates

Manfred Gruber

 

Parlament

1017   W i e n

 

Wien, am 12. April 2007

 

 

Sehr geehrter Herr Präsident!

 

 

Die schriftliche Anfrage Nr. 2487/J-BR/2007 betreffend rasche Umsetzung des Bundesstraßengesetzes für das Bundesland NÖ, die die Bundesräte Bader und KollegInnen am 13. Februar 2007 an mich gerichtet haben, beehre ich mich wie folgt zu beantworten:

 

Fragen 1 bis 12:

Wie gedenken Sie die Realisierung dieser drei Straßenprojekte umzusetzen?

 

Welchen zeitlichen Horizont sehen Sie für die Realisierung der Traisentalschnellstraße S 34?

 

Bis wann ist mit einer Trassenverordnung für die Traisentalschnellstraße S 34 zu rechnen?

 

Welche Verfahrensschritte stehen derzeit noch aus bzw. woran wird im Zusammenhang mit der S 34 derzeit gearbeitet?

 

Wie schaut Ihre Prioritätensetzung bezüglich der anstehenden Straßenbauten aus?

 

Was werden Sie unternehmen, um die Finanzierung und rasche Umsetzung der Traisentalschnellstraße S 34 durch die ASFINAG sicherzustellen?

 

Haben Sie hinsichtlich der S 34 bereits konkrete Arbeitsaufträge erteilt?

 

Wenn ja, welche?

 

Wenn nein, warum nicht?

 

Haben Sie mit dem Straßenbaureferenten des Landes NÖ im Hinblick auf die in NÖ vorgesehenen Straßenbauprojekte schon Kontakt aufgenommen?

 

Wenn nein, bis wann werden Sie das nachholen?

 

Wenn ja, welches Ergebnis dieses Gesprächs gibt es im Hinblick auf das geplante Straßenbauvorhaben S 34?

 

Antwort:

Auf Basis der derzeitigen Fassung des Bundesstraßennetzes im Bundesstraßengesetz ist die Planung, der Bau und die Erhaltung der S 34 Traisental Schnellstraße, der S 8 Marchfeld Schnellstraße und der S 3 Weinviertel Schnellstraße möglich. Die nachstehenden Termine der folgenden Straßenprojekte sind vorbehaltlich der behördlichen Bewilligungsverfahren zu betrachten, da es hier noch zu Verzögerungen beim Baubeginn (und damit auch bei der Verkehrsfreigabe) kommen kann (z.B.: Grundeinlöse, Anrainerbeschwerden, Beschwerden bei Höchstgerichten, usw.).

 

S 34 Traisental Schnellstraße:

Beabsichtigter Baubeginn: 2010

Beabsichtigte Verkehrsfreigabe: 2014

Gesamtkosten: € 223 Mio.

 

Status: Derzeit erfolgt die Erstellung des Vorprojektes. 2008 kann die Einreichprojektierung erfolgen, sodass im Jahr 2009 das UVP-Verfahren abgewickelt werden kann. Bei zügiger Abwicklung des UVP-Verfahrens und daran anschließender Behördenverfahren sowie konfliktfreien Grundeinlösen können Ende 2010 erste bauliche bzw. bauvorbereitende Maßnahmen ausgeführt werden.

 

 

S 3 Weinviertler Schnellstraße, Stockerau – Hollabrunn:

Bestandsausbau zur Erhöhung der Leistungsfähigkeit und der Verkehrssicherheit.

 

Status: in Überarbeitung

 

 

S 3 Weinviertler Schnellstraße, Hollabrunn Süd – Staatsgrenze:

Beabsichtigter Baubeginn: 2010

Beabsichtigte Verkehrsfreigabe: 2020

Gesamtkosten: € 389 Mio.

 

Status: Derzeit erfolgt die Erstellung des Vorprojektes. 2008 kann die Einreichprojektierung erfolgen, sodass im Jahr 2009 das UVP-Verfahren abgewickelt werden kann. Bei zügiger Abwicklung des UVP-Verfahrens und daran anschließender Behördenverfahren sowie konfliktfreien Grundeinlösen können Ende 2010 erste bauliche bzw. bauvorbereitende Maßnahmen ausgeführt werden. Der Ausbau erfolgt abschnittsweise. Erster Abschnitt Hollabrunn Süd – Guntersdorf: 2010 bis 2014.

 

S 8 Marchfeld Schnellstraße:

Beabsichtigter Baubeginn: 2015

Beabsichtigte Verkehrsfreigabe: 2018

Gesamtkosten: € 610 Mio.

 

Status: Realisierung in Abhängigkeit vom Ausbau der S 1 (Nordostumfahrung Wien). Derzeit erfolgt die Erstellung des Vorprojektes. Ab 2008 sind die Verfahren gemäß BStG. und UVP-Gesetz sowie die restlichen materienrechtlichen Verfahren durchzuführen.

 

 

Mit freundlichen Grüßen,

 

 

 

 

 

Werner Faymann