2293/AB-BR/2007

Eingelangt am 04.05.2007
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BM für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft

Anfragebeantwortung

 

JOSEF PRÖLL

Bundesminister

 

 

 

 

 

An den                                                                                               Zl. LE.4.2.4/0022-I 3/2007

Herrn Präsidenten

des Bundesrates

 

Parlament

1017 Wien                                                                                        Wien, am 3. MAI 2007

 

 

 

Gegenstand:   Schriftl. parl. Anfr. der Bundesräte Jürgen Weiss, Kolleginnen und

Kollegen vom 8. März 2007, Nr. 2490/J-BR/2007, betreffend

Errichtung neuer Atomkraftwerke in der Schweiz

 

 

 

 

 

Auf die schriftliche parlamentarische Anfrage der Bundesräte Jürgen Weiss, Kolleginnen und Kollegen vom 8. März 2007, Nr. 2490/J-BR/2007, betreffend Errichtung neuer Atomkraftwerke in der Schweiz, beehre ich mich Folgendes mitzuteilen:

 

Da derzeit vielerorts, auch in einigen Nachbarstaaten Österreichs, über den Bau neuer Kernkraftwerke diskutiert wird, will ich der Beantwortung der konkreten Fragen einige grundsätzliche Überlegungen voranstellen.

 

Fragen des Klimawandels und Fragen der Versorgungssicherheit haben – nicht nur in der Schweiz – zu einer neuen Kernenergiedebatte geführt. Die Bundesregierung hat ihre Position dazu – auch im Regierungsprogramm für die laufende Legislaturperiode – klar und deutlich formuliert: Die Kernenergie ist keine tragfähige Option zur Bekämpfung des Klimawandels und sie ist auch nicht mit den Prinzipien einer nachhaltigen Energiezukunft in Einklang zu bringen. Österreich muss allerdings die nationale Souveränität energiepolitischer Entscheidungen respektieren und zur Kenntnis nehmen, dass andere Staaten andere Wege gehen. Diese nationale Souveränität in energiepolitischen Entscheidungen nimmt Österreich auch für sich in Anspruch. Ich füge hinzu, dass der Schweiz die ablehnende Haltung Österreichs zur Kernenergie wiederholt deutlich gemacht wurde.

 

In der Tat fordert meine Verantwortung für die Gesundheit unserer Bürgerinnen und Bürger und für die Umwelt, dafür Sorge zu tragen, dass ihre Interessen und Bedenken bezüglich aller nuklearen Projekte und aller Kernanlagen formuliert und berücksichtigt werden.

 

Die einzelnen Fragen beantworte ich wie folgt:

 

Zu Frage 1:

 

Im Falle eines konkreten Projektes würden alle rechtlichen und politischen Möglichkeiten genutzt, die Interessen Österreichs, insbesondere der Vorarlberger Bevölkerung, mit allem Nachdruck zu vertreten. Den rechtlichen Rahmen dafür bietet das bilaterale „Nuklearinformationsabkommen“ (BGBl. III Nr. 201/2000 – Abkommen zwischen der Regierung der Republik Österreich und dem Schweizerischen Bundesrat über den frühzeitigen Austausch von Informationen aus dem Bereich der nuklearen Sicherheit und des Strahlenschutzes“), das weit reichende Informations- und Konsultationspflichten festlegt.

 

Zu Frage 2:

 

Das „Nuklearinformationsabkommen“ mit der Schweiz ist gegenwärtig das modernste Abkommen dieser Art. Es bietet, wie bereits erwähnt, sehr weit reichende Informations- und Konsultationsmöglichkeiten, und zwar sowohl für Bund und Länder als auch für interessierte Bürgerinnen und Bürger. Letzteren werden im Wesentlichen die gleichen Rechte eingeräumt, wie Bürgerinnen und Bürgern in der Schweiz.

 

 

 

Zu Frage 3:

 

Die Alpenkonvention verlangt in Artikel 2 Abs. 2 k betreffend Energie, „eine natur- und landschaftsschonende sowie umweltverträgliche Erzeugung, Verteilung und Nutzung der Energie durchzusetzen und energiesparende Maßnahmen zu fördern“.

 

Das Energieprotokoll konkretisiert zum Thema Kernkraft insbesondere in Art. 9 und 13 Informationsaustausch und Konsultationen bzw. die Möglichkeiten, Stellungnahme zu beziehen. Allerdings enthalten weder die Alpenkonvention selbst, noch das Energieprotokoll ein generelles Verbot von Kernkraftwerken.

 

Auch hat die Schweiz zwar die Alpenkonvention ratifiziert, das Energieprotokoll bislang aber nur unterzeichnet, nicht ratifiziert. Somit sind die Bestimmungen dieses Energieprotokolls formal nicht anwendbar.

 

In der Sache selbst ist das „Nuklearinformationsabkommen“ durchaus als Konkretisierung des Energieprotokolls, insbesondere der Art. 9 und 13, hinsichtlich kerntechnischer Anlagen zu sehen.

 

 

Der Bundesminister: