2294/AB-BR/2007

Eingelangt am 07.05.2007
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BM für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft

Anfragebeantwortung

 

 

 

 

JOSEF PRÖLL

Bundesminister

 

An den                                                                                               Zl. LE.4.2.4/0031 -I 3/2007

Herrn Präsidenten

des Bundesrates

 

Parlament

1017 Wien                                                                                        Wien, am 4. MAI 2007

 

 

Gegenstand:   Schriftl. parl. Anfr. der Bundesräte Elisabeth Kerschbaum, Kolleginnen

und Kollegen vom 13. März 2007, Nr. 2492/J-BR/2007, betreffend der

Berichte der Bundesländer gemäß Zweckzuschussgesetz § 1 Abs. 4 (i.d.g.F)

 

 

Auf die schriftliche parlamentarische Anfrage der Bundesräte Elisabeth Kerschbaum, Kolleginnen und Kollegen vom 13.3.2007, Nr. 2492/J-BR/2007, betreffend der Berichte der Bundesländer gemäß Zweckzuschussgesetz § 1 Abs. 4 (i.d.g.F), beehre ich mich Folgendes mitzuteilen:

 

Zu Frage 1:

 

Die Vereinbarung zwischen Bund und Ländern nach Art. 15a B-VG über kyotorelevante Qualitätsstandards in der Wohnbauförderung ist im Jänner 2006 in Kraft getreten und war von den Ländern im Bereich der Wohnbauförderungsbestimmungen bis Anfang 2007 umzusetzen. Artikel 10 Abs. 1 der Vereinbarung sieht grundsätzlich zweierlei Berichtspflichten für die Länder vor: einerseits innerhalb eines Jahres ab In-Kraft-Treten die Mitteilung der Maßnahmen, die im Sinne der Vereinbarung gesetzt wurden, und andererseits in zweijährigen Abständen Berichte über die Wirkungen der gesetzten Maßnahmen sowie die damit verbundene Mittelausstattung. Im Rahmen des für Koordinierungsfragen zum Klimaschutz zwischen Bund und Ländern eingerichteten „Kyoto-Forums“ wurde eine Frist mit 31.3.2007 für die Übermittlung der ersten Berichte vereinbart.

 

Zu Frage 1 a) und c):

 

Ein Großteil der Bundesländer hat zum Stichtag 4. Mai den ersten 2-Jahresbericht über die Wirkungen von kyotorelevanten WBF-Maßnahmen im Zeitraum 2005 bis 2006 an das BMLFUW übermittelt. Konkret liegen vor: Burgenland, Niederösterreich, Salzburg, Steiermark, Tirol, Vorarlberg und Wien. Der Bericht von Oberösterreich ist dem Vernehmen nach in Kürze zu erwarten.

 

Zu Frage 1 b):

 

Nach erster Grobevaluierung kann davon ausgegangen werden, dass die Berichte den Qualitätsanforderungen entsprechen, zumal ein detailliertes elektronisches Berechnungstool zu diesem Zweck vom BMLFUW ausgearbeitet und zur Verfügung gestellt wurde. Eine genauere Prüfung wird auch im Rahmen des „Kyoto-Forums“ in den nächsten Monaten erfolgen.

 

Zu Frage 1 d) bis e):

 

Die allfällige Veröffentlichung der Berichte wird im Rahmen der nächsten Sitzung des Kyoto-Forums in dessen Eigenschaft als Bund-Länder-Koordinationsgremium in Angelegenheiten des Klimaschutzes geprüft werden.

 

Zu Frage 1 f):

 

Ein diesbezüglicher Bericht an das Parlament ist nicht vorgesehen.

 

Zu Frage 1 g):

 

Grundsätzlich wird die bestehende Vereinbarung vom BMLFUW als ambitioniert angesehen, soweit diese von den Ländern konsequent umgesetzt wird. Gemäß der von der Bundesregierung am 21. März 2007 angenommenen Anpassung der Klimastrategie ist eine Weiterentwicklung der Vereinbarung vorgesehen, wobei neben weiterführenden Zielen für den Neubau auch stärker Vorgaben bezüglich der Umschichtung von Mitteln vom Neubau zur thermischen Sanierung geplant sind.

 

Zu Frage 2 a) bis d):

 

Für Fragen der Umsetzung des Zweckzuschussgesetzes ist grundsätzlich das Bundesministerium für Finanzen (BMF) zuständig. In diesem Fall wurde zwischen BMF und BMLFUW vereinbart, dass das Berichtsformat gemäß Art. 10 der 15a-Vereinbarung auch für Zwecke der Berichte gemäß § 1 Abs. 3 u. 4 Zweckzuschussgesetz 2001 zu verwenden ist. Es gelten somit die Aussagen zu Frage 1.

 

Zu Frage 2 e):

 

Die Berichte lagen zum Zeitpunkt des Beschlusses der Klimastrategie am 21.3.2007 noch nicht vor und konnten daher keine Grundlage bilden.

 

Zu Frage 2 f):

 

Siehe Antwort zu Frage 1 e).

 

Zu Frage 2 g):

 

Die Reduktionspotentiale der Klimastrategie sind anderen fundierten Quellen entnommen, insbesondere dem Evaluierungsbericht zur Klimastrategie 2002 (Umweltbundesamt/Energieagentur 2006, veröffentlicht unter www.klimastrategie.at).

 

Zu Frage 2 h):

 

Das Berichtsformat sieht eine Differenzierung des Mitteleinsatzes nach Wohnungsneubau und -sanierung vor. Weiters wird zwischen thermisch-energetischer und sonstiger Sanierung unterschieden. Eine Evaluierung erfolgt in den nächsten Wochen.

 

Zu Frage 2 i):

 

Verwendungszwecke außerhalb der Wohnbauförderung sind nicht Gegenstand der Art. 15a-Vereinbarung bzw. ist diesbezüglich keine Zuständigkeit des BMLFUW gegeben.

 

Zu Frage 3:

 

Das BMLFUW setzt im Rahmen von klima:aktiv konkrete Impulse um auch eine Weiterentwicklung der Wohnbaufördersysteme der Länder zu erreichen. So wurde ein klima:aktiv Kriterienkatalog für fortschrittliches, ökologisches Bauen entwickelt, der seitens der Wohnbauwirtschaft gut angenommen wurde und auch Wirkungen in Richtung best-practice Modelle  in der Wohnbauförderung entwickelt.

 

Siehe auch www.klimaaktiv.at.

 

Zu Frage 4:

 

Die Wohnbaufördersysteme der Länder differieren zum Teil sehr stark in ihren Zielsetzungen und konkreten Ausgestaltungen. Praktisch alle Bundesländer haben in den letzten zwei Jahren entsprechende Maßnahmen zur Umsetzung der Art. 15a-Vereinbarung gesetzt. Besondere Erwähnung verdient hier etwa Niederösterreich.

 

Zu Frage 5:

 

Die Umsetzung dieser Bestimmung obliegt dem BMF.

 

Zu den Fragen 6 und 7:

 

Das BMLFUW geht davon aus, dass die Klimastrategie 2007 (wie im Fall der Klimastrategie 2002) auch von den Ländern im Wege eines Beschlusses der Landeshauptleutekonferenz für verbindlich erachtet wird, wodurch ein ausreichender Handlungsauftrag zur Maßnahmensetzung an Bund und Länder vorliegen wird.

 

Zu Frage 8:

 

Die Maßnahmensetzungen haben umgehend bzw. so rasch wie möglich zu erfolgen, um eine entsprechend umfassende Wirkung im Rahmen der Verpflichtungsperiode 2008 bis 2012 erzielen zu können. Bereits am 2. Mai wurde der Ministerratsbeschluss über ein Bundesgesetz über die Errichtung des Klima- und Energiefonds gefasst. Auch die Anhebung der Mineralölsteuern um 5 Cent pro Liter Diesel bzw. 3 Cent pro Liter Benzin wird noch im Juli 2007 umgesetzt werden.

 

Zu den Fragen 9 und 10:

 

Es wird davon ausgegangen, dass die Maßnahmen der Klimastrategie zeitgerecht umgesetzt werden können, um das Kyoto-Ziel zu erreichen. Die Klimastrategie soll jährlich einer Umsetzungsprüfung unterzogen werden, um die Zielerreichung zu gewährleisten.

 

Zu Frage 11:

 

Die Treibhausgas-Emissionsinventur des Umweltbundesamtes wird seit mehreren Jahren auch auf Länderbasis erstellt und veröffentlicht. Der letzte Bericht mit der Emissionszeitreihe 1990 bis 2004 pro Bundesland und Sektor ist auf der Homepage des Umweltbundesamtes veröffentlicht (www.umweltbundesamt.at/umweltschutz/luft/emiberichte/).

 

Zu Frage 12:

 

Das BMLFUW hat grundsätzlich keine Mitsprachemöglichkeiten im Bereich der Raumordnung. Es bestehen lediglich Stellungnahmemöglichkeiten im Rahmen von bestimmten Begutachtungsverfahren. In UVP-Verfahren kann das BMLFUW zur Umweltverträglichkeitserklärung der jeweiligen ProjektwerberIn Stellung nehmen.

 

Zu den Fragen 13 bis 15:

 

Die Raumordnung ist ein wesentlicher Schlüsselfaktor für die gegenwärtige und zukünftige Entwicklung von Mobilitäts- und Energiebereitstellungs- bzw. -nutzungsstrukturen. Die Klimastrategie 2007 sieht daher unter dem Titel „Einbeziehung von Klimaschutz und Energieeffizienz in die Raumplanung“ (S. 52) entsprechend verbindliche Maßnahmensetzungen von Ländern und Gemeinden vor.

 

Die geplante jährliche Evaluierung der Klimastrategie wird selbstverständlich die Aktivitäten in diesem Bereich besonders kritisch beleuchten.

 

Zu Frage 16:

 

Gemäß dem geltenden Umweltverträglichkeitsprüfungsgesetz und den verschiedenen Materiengesetzen, in welche die strategische Umweltprüfung integriert wurde, sind im Rahmen von strategischen Umweltprüfungen für bestimmte Pläne und Programme sowie von UVP-Verfahren für Vorhaben die Auswirkungen auf das Klima zu beschreiben und zu bewerten.

 

Der Beschluss des Ministerrats zur Klimastrategie-Anpassung vom 21. März 2007 sieht unter anderem vor, dass künftig bei allen relevanten Vorhaben der Bundesregierung (somit insbesondere auch Gesetzesvorschlägen) eine „Klimaverträglichkeitsprüfung“ vorzunehmen sein wird.

 

 

Der Bundesminister: