2300/AB-BR/2007
Eingelangt am 22.05.2007
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BM für Finanzen
Anfragebeantwortung
Herrn Präsidenten
des Bundesrates
Manfred Gruber Wien, am Mai 2007
Parlament
1017 Wien GZ: BMF-310102/0004-I/4/2007
Sehr geehrter Herr Präsident!
Auf die schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 2500/J-BR vom 22. März 2007 der Bundesräte Jürgen Weiss, Edgar Mayer, Ing. Reinhold Einwallner, Kolleginnen und Kollegen, betreffend gemeinsame Prüfung aller lohnabhängigen Abgaben, beehre ich mich Folgendes mitzuteilen:
Zu 1.:
Trotz Einsparung von rund 100 Kommunalsteuerprüfern und etwa gleich bleibender Prüferanzahl auf Seiten der Sozialversicherung und der Finanzverwaltung konnte die Anzahl der Prüfungsfälle und das Prüfergebnis gesteigert werden.
Weiters konnte durch die gemeinsame Prüfung lohnabhängiger Abgaben (GPLA) eine bundeseinheitliche Auslegung und Anwendung der materiellrechtlichen Normen erzielt werden. Durch die Mitbenützung der (bereits vorhandenen) elektronischen Datenschiene der Oberösterreichischen GKK erübrigte sich für die Finanzverwaltung die Entwicklung einer eigenen Datenübermittlungsschiene für Lohnzetteldaten. Weiters konnten parallel laufende Aktivitäten (z.B. Erfassung, Auswertung und Übertragung der Daten) verhindert und Plausibilitätsprüfungen für das eigene Prüfergebnis leichter durchgeführt werden.
Zu verweisen ist auf die im Jahr 2005 von der Niederösterreichischen GKK bei niederösterreichischen Dienstgebern und Steuerberatern durchgeführte Befragung, als deren Ergebnis die GPLA von 90% der Befragten positiv (administrative Entlastung, da Unterlagen nur mehr einmal bereitgestellt werden müssen) bewertet wurde. Lediglich von 10% der Befragten wurde eine neutrale Bewertung abgegeben.
Nicht unerwähnt bleiben sollte auch die Auszeichnung des Projektes im Rahmen des 7. Internationalen Speyerer Qualitätswettbewerbs 2005 in der Kategorie "Partnerschaftliche Wahrnehmung öffentlicher Aufgaben".
Eine weitere erfolgreiche Entwicklung im Rahmen der GPLA war die Einführung einer einheitlichen Kommunalsteuererklärung, die vom Arbeitgeber elektronisch nur an eine Stelle zu übermitteln ist, und zwar auch dann, wenn Betriebsstätten in mehreren Gemeinden bestehen. Diese Vorgangsweise bringt wesentliche Vorteile für alle Beteiligten (Unternehmen, Gemeinden und Finanzverwaltung) und eine Verringerung des Verwaltungsaufwandes.
Als wesentlicher Nachteil bei der
GPLA hat sich jedoch der Umstand erwiesen, dass Beitragskonten für ein und
das selbe Unternehmen bei mehreren Gebietskrankenkassen
- teilweise sogar bei allen - bestehen. Dies führt zu permanenten
Reibungsverlusten und einem erheblichen Verwaltungsmehraufwand für
Unternehmen und Prüfungsorgane und stellt darüber hinaus eine
potenzielle Fehlerquelle bei allen Arbeitsschritten dar.
Zu 2. und 3.:
Wie bereits aus der Beantwortung der Fragestellung 1. ersichtlich ist, konnten – wie mir berichtet wird - durch die Einführung der GPLA rund 100 Kommunalsteuerprüfer eingespart werden.
Die Finanzverwaltung hat innerhalb der letzten fünf Jahre den Personalstand deutlich über das geforderte Ausmaß hinaus reduziert. Gleichzeitig wurde, bedingt durch Reorganisationsmaßnahmen, der Personaleinsatz im Prüfungs- und Betrugsbekämpfungsbereich verstärkt.
Auf Seiten der Sozialversicherung und der Finanzverwaltung sind je 250 Prüferinnen und Prüfer eingesetzt, die alle drei Prüfungsbereiche abdecken. Dieser Personalstand ist etwas höher als vor Einführung der GPLA (als jeweils nur der eigene Prüfungsbereich kontrolliert wurde), die Tätigkeiten sollen aber in Zukunft weiter intensiviert werden.
Mit freundlichen Grüßen