2301/AB-BR/2007

Eingelangt am 22.05.2007
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BM für Landesverteidigung

Anfragebeantwortung

 

 

      Mag. Norbert DARABOS                                                                 1090 WIEN

BUNDESMINISTER FÜR LANDESVERTEIDIGUNG                                                                                           Roßauer Lände 1

                                                                                                                                                                             norbert.darabos@bmlv.gv.at

 
S91143/23-PMVD/2007                                                                                               21. Mai 2007

Herrn
Präsidenten des Bundesrates

Parlament

1017 Wien

Die Bundesräte Konrad, Freundinnen und Freunde haben am 22. März 2007 unter der Nr. 2495/J-BR an mich eine schriftliche parlamentarische Anfrage betreffend "Kasernen­verkäufe für leistbaren Wohnraum" gerichtet. Diese Anfrage beantworte ich wie folgt:

Zu 1 und 2:

Wie auch bei allen anderen zu veräußernden Liegenschaften erfolgt die Verwertung der Struber-Kaserne auf Grundlage des Bundeshaushaltsgesetzes (§ 64 BHG) und des Bundes­gesetzes über die Errichtung einer strategischen Immobilien Verwertungs, Beratungs- und Entwicklungsgesellschaft mit beschränkter Haftung (SIVBEG-EG). Im Konkreten wurden die im öffentlichen Ausbietungsverfahren ermittelten Kaufinteressenten für die Struber-Kaserne darüber in Kenntnis gesetzt, dass Teilflächen des Areals im Rahmen der Raum­ordnung für den sozialen Wohnbau verfügbar gemacht werden sollen. Dadurch soll ein Interessenausgleich zwischen der Republik Österreich, respektive dem Bundesministerium für Landesverteidigung und der Stadtgemeinde Salzburg herbeigeführt werden, um sowohl einer bestmöglichen Verwertung dieser Liegenschaft nach marktorientierten und wirtschaft­lichen Grundsätzen als auch dem Bestreben zur Schaffung von „leistbarem Wohnraum“ in dieser Region zu entsprechen.

Zu 3 und 4:

Nach dem SIVBEG-EG gehört die Öffentlichkeitsarbeit betreffend Standortgemeinden und
-regionen, insbesondere über Projektpläne und Möglichkeiten der Konversion (Nutzbar­machung von militärischen Arealen und Objekten für zivile Zwecke) zu den Aufgaben der SIVBEG. Im Zuge der Vorbereitung von Verwertungen kommt es zu intensiven Gesprächen mit Vertretern der betroffenen Gemeinden, um im Sinne möglicher zukünftiger Nutzungen der Verkaufsareale und Objekte einen Interessenabgleich herbeizuführen. Grundlegende öffentliche Interessen, die in den Wirkungsbereich der Gemeinden fallen, werden in die von der SIVBEG geführten Verwertungsbestrebungen miteinbezogen, um im Besonderen auch die Bedürfnisse der Gemeinden an Liegenschaften und Objekten für gemeindeeigene Zwecke abzuklären. Aus diesen Gründen besteht zur Zeit keine Notwendigkeit für eine Novellierung des SIVBEG-EG.

Zu 5:

Nach den vorliegenden Planungen soll eine weitere Teilfläche der Eugen-Kaserne in Innsbruck/Reichenau im Ausmaß von ca. 26.000 m² zu einem spezifisch ortsüblichen Preis Ende 2008/Anfang 2009 zur Verwertung gelangen.


 

Zu 6:

Hiezu verweise ich auf nachstehende Übersicht:

Liegenschaft

Realisierung

BG Wörgl, zur Gänze

im Jahr 2007

WÜPl Achensee, zur Gänze

im Jahr 2007

Mob Lager Kufstein, zur Gänze

im Jahr 2007

AusbStP St. Jakob, zur Gänze

im Jahr 2007

Enrich Kaserne in Kufstein, zur Gänze

im Jahr 2007

Franz-Joseph-Kaserne in Lienz, Teilfläche & Rest

Teilfläche 2007, Rest Ende 2008

Straub-Kaserne in Hall/T, zur Gänze

im Jahr 2008

Eugen-Kaserne, Teilfläche

Ende 2008/Anfang 2009

GÜPl Kosten, Nähe Lienz, zur Gänze

Zeitpunkt noch nicht festgelegt

Mob Lager Nassreith, zur Gänze

Zeitpunkt noch nicht festgelegt

 

Zu 7:

Unter Heranziehung der haushaltsrechtlichen Bestimmungen wird für jede zu veräußernde Liegenschaft bei einem Sachverständigen für Immobilienbewertung ein Wertermittlungs­gutachten eingeholt, auf dessen Grundlage die SIVBEG einen Mindestverkaufspreis festlegt. Dadurch ist sichergestellt, dass die jeweilige Liegenschaft nicht unter diesem Wert veräußert wird.