2301/AB-BR/2007
Eingelangt am 22.05.2007
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BM für Landesverteidigung
Anfragebeantwortung
Mag. Norbert DARABOS 1090 WIEN BUNDESMINISTER FÜR
LANDESVERTEIDIGUNG Roßauer Lände 1 norbert.darabos@bmlv.gv.at
S91143/23-PMVD/2007 21. Mai 2007
Herrn
Präsidenten des Bundesrates
Parlament
1017 Wien
Die Bundesräte Konrad, Freundinnen und Freunde haben am 22. März 2007 unter der Nr. 2495/J-BR an mich eine schriftliche parlamentarische Anfrage betreffend "Kasernenverkäufe für leistbaren Wohnraum" gerichtet. Diese Anfrage beantworte ich wie folgt:
Zu 1 und 2:
Wie auch bei allen anderen zu veräußernden Liegenschaften erfolgt die Verwertung der Struber-Kaserne auf Grundlage des Bundeshaushaltsgesetzes (§ 64 BHG) und des Bundesgesetzes über die Errichtung einer strategischen Immobilien Verwertungs, Beratungs- und Entwicklungsgesellschaft mit beschränkter Haftung (SIVBEG-EG). Im Konkreten wurden die im öffentlichen Ausbietungsverfahren ermittelten Kaufinteressenten für die Struber-Kaserne darüber in Kenntnis gesetzt, dass Teilflächen des Areals im Rahmen der Raumordnung für den sozialen Wohnbau verfügbar gemacht werden sollen. Dadurch soll ein Interessenausgleich zwischen der Republik Österreich, respektive dem Bundesministerium für Landesverteidigung und der Stadtgemeinde Salzburg herbeigeführt werden, um sowohl einer bestmöglichen Verwertung dieser Liegenschaft nach marktorientierten und wirtschaftlichen Grundsätzen als auch dem Bestreben zur Schaffung von „leistbarem Wohnraum“ in dieser Region zu entsprechen.
Zu 3 und 4:
Nach dem SIVBEG-EG gehört die
Öffentlichkeitsarbeit betreffend Standortgemeinden und
-regionen, insbesondere über Projektpläne und Möglichkeiten der
Konversion (Nutzbarmachung von militärischen Arealen und Objekten
für zivile Zwecke) zu den Aufgaben der SIVBEG. Im Zuge der Vorbereitung
von Verwertungen kommt es zu intensiven Gesprächen mit Vertretern der
betroffenen Gemeinden, um im Sinne möglicher zukünftiger Nutzungen
der Verkaufsareale und Objekte einen Interessenabgleich herbeizuführen. Grundlegende
öffentliche Interessen, die in den Wirkungsbereich der Gemeinden fallen,
werden in die von der SIVBEG geführten Verwertungsbestrebungen
miteinbezogen, um im Besonderen auch die Bedürfnisse der Gemeinden an Liegenschaften
und Objekten für gemeindeeigene Zwecke abzuklären. Aus diesen Gründen
besteht zur Zeit keine Notwendigkeit für eine Novellierung des SIVBEG-EG.
Zu 5:
Nach den vorliegenden Planungen soll eine weitere Teilfläche der Eugen-Kaserne in Innsbruck/Reichenau im Ausmaß von ca. 26.000 m² zu einem spezifisch ortsüblichen Preis Ende 2008/Anfang 2009 zur Verwertung gelangen.
Zu 6:
Hiezu verweise ich auf nachstehende Übersicht:
Liegenschaft |
Realisierung |
BG Wörgl, zur Gänze |
im Jahr 2007 |
WÜPl Achensee, zur Gänze |
im Jahr 2007 |
Mob Lager Kufstein, zur Gänze |
im Jahr 2007 |
AusbStP St. Jakob, zur Gänze |
im Jahr 2007 |
Enrich Kaserne in Kufstein, zur Gänze |
im Jahr 2007 |
Franz-Joseph-Kaserne in Lienz, Teilfläche & Rest |
Teilfläche 2007, Rest Ende 2008 |
Straub-Kaserne in Hall/T, zur Gänze |
im Jahr 2008 |
Eugen-Kaserne, Teilfläche |
Ende 2008/Anfang 2009 |
GÜPl Kosten, Nähe Lienz, zur Gänze |
Zeitpunkt noch nicht festgelegt |
Mob Lager Nassreith, zur Gänze |
Zeitpunkt noch nicht festgelegt |
Zu 7:
Unter Heranziehung der haushaltsrechtlichen Bestimmungen wird für jede zu veräußernde Liegenschaft bei einem Sachverständigen für Immobilienbewertung ein Wertermittlungsgutachten eingeholt, auf dessen Grundlage die SIVBEG einen Mindestverkaufspreis festlegt. Dadurch ist sichergestellt, dass die jeweilige Liegenschaft nicht unter diesem Wert veräußert wird.