2303/AB-BR/2007

Eingelangt am 22.05.2007
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BM für Verkehr, Innovation und Technologie

Anfragebeantwortung

 

GZ. BMVIT-12.000/0004-I/PR3/2007     DVR:0000175

 

An den

Präsidenten des Bundesrates

Manfred Gruber

 

Parlament

1017   W i e n

 

 

 

Wien,   22. Mai  2007

 

Sehr geehrter Herr Präsident!

 

 

Die schriftliche Anfrage Nr. 2497/J-BR/2007 betreffend 4-Tageszustellung durch die Post, die die Bundesräte Wiesenegg und GenossInnen am 22. März 2007 an mich gerichtet haben, beehre ich mich wie folgt zu beantworten:

 

Fragen 1 bis 3:

Wann wurden Sie durch die Post AG über diese Vorgangsweise informiert?

 

Welche Haltung nehmen Sie als ressortzuständiger Minister der neuen österreichischen Bundesregierung zu diesen Vorstellungen der Post-Generaldirektion ein?

 

Sind auch Sie der Auffassung, dass diese Vorgangsweise dem gemeinsamen Regierungsübereinkommen widerspricht?

Wenn nein, warum nicht?

 

Antwort:

Grundsätzlich möchte ich feststellen, dass die Österreichische Post AG seit 1. Mai 1996 kein Bestandteil der Hoheitsverwaltung mehr ist; die vorliegenden Fragen betreffen daher keine Akte der Vollziehung im Sinne des Art. 52 Abs. 1 B-VG; insbesondere zählen Diensteinteilungen bzw. Dienstpläne, die die MitarbeiterInnen betreffen, zu den internen Unternehmensangelegenheiten der Österreichischen Post AG.

 

In diesem Zusammenhang hat mein Ressort die Aufgabe der Überwachung des Universaldienstes, der folgende Produkte umfasst:

 

 

Die ÖPAG ist gesetzlich verpflichtet, den Universaldienst zu erbringen. Details sind in der Post-Universaldienstverordnung geregelt, wie insbesondere Versorgung mit Postämtern und Poststellen, Briefkästen, Öffnungszeiten, Zustellqualität.

 

Die ÖPAG ist verpflichtet, jedes Jahr bis 1. März einen Bericht über die Entwicklung des Universaldienstes im letzen Jahr vorzulegen.

 

 

Frage 4:

Welche Initiativen werden Sie setzen, dass durch die Post AG der flächendeckende Universaldienst weiter gesichert und Zustellbeschränkungen – wie oben beschrieben – nicht weiter verfolgt werden?

 

Antwort:

Der flächendeckende Universaldienst ist – außer im Postgesetz – noch in der darauf basierenden Post-Universaldienstverordnung geregelt. Laut § 7 dieser Verordnung sind Brief- und Paketsendungen von Montag bis Freitag, ausgenommen Feiertage, täglich zuzustellen, soweit mit einem Empfänger keine andere Vereinbarung getroffen worden ist.

Es besteht daher kein Grund zur Annahme, dass die Österreichische Post AG sich nicht mehr an diese Bestimmungen hält. Die medial kolportierte „4-Tageszustellung“ kann daher nicht als Einschränkung auf vier Zustelltage, sondern als eventuelle Dienstplanänderung gesehen werden. Im Moment werden diese Pläne jedoch evaluiert, wie die Post AG meinem Ressort gegenüber erklärt.

 

 

Mit freundlichen Grüßen

 

 

 

 

Werner Faymann