2304/AB-BR/2007
Eingelangt am 24.05.2007
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BM für Inneres
Anfragebeantwortung
Herrn
Präsidenten des Bundesrates
Manfred GRUBER
Parlament
Zl.: BMI-LR2220/0216-III/2/2007
Wien, am Mai 2007
Die vom Vorarlberger Landtag entsandten Bundesräte Jürgen Weiss, Edgar Mayer und Ing. Reinhold Einwallner haben am 13. April 2007 unter der Nr. 2511/J-BR/2007 an mich eine schriftliche parlamentarische Anfrage betreffend „Einrichtung eines zentralen Personenstandsregister“ gerichtet.
Diese Anfrage beantworte ich nach den mir vorliegenden Informationen wie folgt:
Zu Frage 1:
Die Einholung von Informationen über Erfahrungen anderer Länder mit einem zentralen Personenstandsregister und deren Beurteilung und Auswertung im Hinblick auf österreichische Bedürfnisse ist noch nicht abgeschlossen.
Zu den Fragen 2 bis 4:
Das Vorhaben befindet sich derzeit noch in einer Vorprojektphase, in der es zunächst gilt, gemeinsam mit den Standesämtern als Hauptbetroffenen die Rahmenbedingungen abzustecken. Eine seriöse Beurteilung des für die Umsetzung notwendigen Zeitrahmens ist erst möglich, wenn die maßgeblichen Eckpunkte fixiert werden konnten.
Zu Frage 5:
Das Datenschutzgesetz 2000, insbesondere dessen § 14, gibt dafür die Rahmenbedingungen vor.