2309/AB-BR/2007

Eingelangt am 11.06.2007
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BM für Finanzen

Anfragebeantwortung

 

 

Herrn Präsidenten

des Bundesrates

Manfred Gruber                                                                   Wien, am       Juni 2007

Parlament

1017 Wien                                                                GZ: BMF-310102/0005-I/4/2007

 

 

 

 

Sehr geehrter Herr Präsident!

 

 

Auf die schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 2501/J-BR vom 11. April 2007 der Bundesräte Wolfgang Schimböck, Kolleginnen und Kollegen, betreffend Benachteiligung regionaler Betriebe durch die Bundesbeschaffung GmbH, beehre ich mich, Folgendes mitzuteilen:

 

Zu 1.:

Zunächst weise ich darauf hin, dass öffentliche Aufträge grundsätzlich nach den einschlägigen vergaberechtlichen Bestimmungen zu vergeben sind. Vergabeverfahren sind dabei gemäß § 19 BVergG 2006 unter Beachtung des Diskriminierungsverbotes entsprechend den Grundsätzen des freien und lauteren Wettbewerbes und der Gleichbehandlung aller Bewerber und Bieter durchzuführen. Maßnahmen wie das Abstellen auf besondere Aspekte einzelner bestimmter Unternehmen zwecks Einschränkung des Bieterkreises sind daher vergaberechtlich unzulässig, da sie dem Grundsatz des freien und lauteren Wettbewerbes und der Gleichbehandlung aller Bieter widersprechen.

 

Zur in der gegenständlichen Anfrage angesprochenen Auftragsvergabe hat mir die Geschäftsführung der Bundesbeschaffung GmbH mitgeteilt, dass der klein- und mittelbe-trieblichen Anbieterstruktur unter Einhaltung der vergaberechtlichen Vorschriften durch die Aufteilung der Ausschreibung von „Fleisch- und Wurstwaren“ in 90 regionale Lose (im Schnitt

drei Lose pro NUTS-3-Region) dennoch besonders Rechnung getragen werden konnte. Dementsprechend konnte der Zuschlag zu 91,7% an diesem Bieterkreis angehörende Lieferanten erteilt werden. Bei den neun oberösterreichischen Teillosen sind ausschließlich oberösterreichische Lieferanten als Bestbieter hervorgegangen.

 

Zu 2. und 3.:

Wie mir die Geschäftsführung der Bundesbeschaffung GmbH mitgeteilt hat, kam es seit Jänner 2006 zu einem Wechsel des Lieferanten von „Fleisch- und Wurstwaren“ bei sieben von neun Kasernen: Zehnerkaserne (Ried), Towarekkaserne (Enns), Fliegerhorst Vogler (Linz-Hörsching), Amtsgebäude Garnisonsstraße (Linz), Hillerkaserne (Linz-Eibelsberg), Tillykaserne (Freistadt), Hessenkaserne (Wels). Diese Lieferantenwechsel erfolgten aus Anlass der erneuten Ausschreibung von „Fleisch- und Wurstwaren“ durch die Bundesbeschaffung GmbH im November 2006 beziehungsweise im April 2007.

 

Zu 4. bis 7.:

Hier weise ich zunächst darauf hin, dass ein wesentliches Moment eines jeden Beschaffungs-vorganges die konkrete Anforderung der jeweils einen speziellen Bedarf aufzeigenden Stelle darstellt. Mit den gegenständlichen Fragen werden daraus resultierende Detailinformationen erwünscht, welche im vorliegenden Fall nach § 2 Bundesministeriengesetz 1986 (Anlage G zu § 2) in die Kompetenz des Bundesministeriums für Landesverteidigung fallen. Dazu verweise ich daher auf die dortige Zuständigkeit beziehungsweise zu den Fragen 4. und 5. auf die Beantwortung der gleichlautend ergangenen Fragen an den Herrn Bundesminister für Landesverteidigung.

 

Darüber hinaus weise ich nochmals darauf hin, dass öffentliche Auftraggeber verpflichtet sind, Vergabeverfahren nach den Bestimmungen des Bundesvergabegesetzes 2006 durch-zuführen. Es bildet die Grundlage, um in einem fairen und transparenten Verfahren das beste Ergebnis für die öffentliche Hand zu erzielen. Wie mir die Geschäftsführung der Bundesbeschaffung GmbH mitteilte, wurde daher nach Ablauf der bisherigen Verträge in einer erneuten Ausschreibung der Bestbieter für jede Kaserne ermittelt.

 


Durch die konsequente Einbindung des Bundesministeriums für Landesverteidigung als Hauptbedarfsträger für „Fleisch- und Wurstwaren“ wurde dabei sichergestellt, dass die Anforderungen der Verwaltung vollständig berücksichtigt wurden.

 

 

Mit freundlichen Grüßen

 

 

Mag. Wilhelm Molterer