2310/AB-BR/2007

Eingelangt am 11.06.2007
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

BM für europäische und internationale Angelegenheiten

Anfragebeantwortung

 

Die Bundesräte Elisabeth Kerschbaum, Kolleginnen und Kollegen haben am 11. April 2007 unter der Nr. 2504/J-BR/2007 an mich eine schriftliche parlamentarische Anfrage betreffend „Anti-Atompolitik der österreichischen Bundesregierung" gerichtet.

Diese Anfrage beantworte ich wie folgt:

Eingangs verweise ich darauf, dass die Bundesregierung - wie im Regierungsprogramm ausgeführt - an ihrer Überzeugung festhält, dass die Kernenergie keine nachhaltige Form der Energieversorgung darstellt. Vor und während des Europäischen Rats im März 2007 ist daher die Bundesregierung dem Anliegen einiger EU-Mitgliedstaaten, die Nuklearenergie als erneuerbare Energie zu verankern, erfolgreich entgegengetreten. Weiters wurde beim Europäischen Rat die Notwendigkeit betont, ausreichende Sicherheitsstandards zu garantieren.

Zu den Fragen 1 a bis 1 i:

Bilaterale Nuklearinformationsabkommen wurden seitens Österreich ursprünglich aufgrund der Katastrophe von Tschernobyl zur Zeit des Eisernen Vorhangs vor allem mit osteuropäischen Staaten angestrebt und nach der politischen Wende von 1989 auch mit jenen Nachbarstaaten Österreichs, die Kernkraftwerke betreiben, abgeschlossen.


Die Verhandlungen werden vom Bundesministerium für europäische und internationale Angelegenheiten geleitet, für die inhaltliche Ausgestaltung dieser Abkommen ist jedoch größtenteils das Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft zuständig, weshalb ich auch auf die Beantwortung der Anfrage Nr. 2503/J-BR/2007 durch den Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft verweise.

Bilaterale Nuklearinformationsabkommen bestehen mit folgenden Ländern: Ungarn (1987), Deutschland (DDR 1989 - Ausweitung auf die gesamte Bundesrepublik Deutschland 1994), Polen (1990), Russische Föderation (1990), Tschechische und Slowakische Republik (1990), Ukraine (1996 bzw. 1998), Tadschikistan (1998), Slowenien (1998), Schweiz (2000) und Belarus (2005). Der Abschluss von Nuklearinformationsabkommen mit weiteren Staaten wird von Österreich gewünscht und derzeit geprüft.

Generell umfassen bilaterale „Nuklearinformationsabkommen" nur zivile Kernanlagen und zivile nukleare Tätigkeiten. Atomwaffen würden daher durch ein Informationsabkommen nicht erfasst werden. Österreich setzt sich aber traditionell in allen relevanten multilateralen Foren für nukleare Abrüstung ein.

Angesichts des Umstandes, dass die derzeit angestrebte Modernisierung des bilateralen Nuklearinformationsabkommens mit der Tschechischen Republik noch nicht abgeschlossen ist, erscheinen konkrete Schlussfolgerungen für eine allfällige Modernisierung anderer Abkommen verfrüht.

Die Abkommen mit den Nachbarstaaten sowie mit Polen sehen jährliche „Experten-treffen" vor. Das Abkommen mit Belarus sieht ein „Expertentreffen" mindestens einmal in zwei Jahren vor, das Abkommen mit der Ukraine bei Bedarf. Die Abkommen mit der Russischen Föderation und Tadschikistan enthalten diesbezüglich keine spezifischen Regelungen.


Die in den Abkommen vorgesehenen „Expertentreffen" werden regelmäßig abgehalten, wobei von einer Auflistung aller Termine sowie der jeweiligen TeilnehmerInnen aus verwaltungsökonomischen Gründen Abstand genommen wird. Keine Treffen gab es

bisher nur mit der Republik Polen, die einer diesbezüglichen österreichischen Einladung bislang nicht nachgekommen ist.

Da bei diesen Expertentreffen unter anderem hochsensible Informationen, wie etwa zu technischen Aspekten der Terrorsicherheit, ausgetauscht werden und in diesem Zusammenhang auch die verfassungsrechtlich gebotene Berücksichtung der

Vertraulichkeit von Nachrichten, die die auswärtigen Beziehungen Österreichs betreffen,

zu beachten ist (Art. 20 Abs. 3 B-VG), werden die Sitzungsprotokolle nicht

veröffentlicht.

Zu den Fragen 1 j und 3 bis 8:

Ich verweise auf die Beantwortung der parlamentarischen Anfrage 2503/J-BR/2007

durch den Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft.

Zu Frage 2:

Ich verweise auf die Beantwortung der parlamentarischen Anfrage 2505/J-BR/2007 durch den Herrn Bundeskanzler.