2312/AB-BR/2007

Eingelangt am 13.06.2007
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BM für Verkehr, Innovation und Technologie

Anfragebeantwortung

 

GZ. BMVIT-11.000/0006-I/PR3/2007     DVR:0000175

 

 

An den

Präsidenten des Bundesrates

Manfred Gruber

 

Parlament

1017   W i e n

 

Wien,       . Juni  2007

 

 

Sehr geehrter Herr Präsident!

 

 

Die schriftliche Anfrage Nr. 2508/J-BR/2007 betreffend Aufbau einer Alpentransitbörse, die die Bundesräte Weiss, Mayer und Einwallner am 13. April 2007 an mich gerichtet haben, darf ich wie folgt beantworten:

 

Fragen 1 und 2:

In welcher Weise wird an dem im Regierungsprogramm verankerten Aufbau einer Alpentransitbörse gearbeitet?

 

Wie wird das Einvernehmen mit den Nachbarstaaten und der Europäischen Union hergestellt?

 

Antwort:

Die Idee einer Alpentransitbörse findet sich erfreulicherweise sowohl im Programm der Bundesregierung, als auch in der „Halbzeitbilanz zum Weißbuch Verkehr“ (Punkt 6.3, 2. Absatz: „In solchen –empfindlichen – Gebieten könnten andere Formen der Kapazitätszuweisung genutzt werden, etwa der Marktaustausch von Transitrechten.“ KOM (2006) 314 endgültig ), was einem möglichst hohen Bewusstheitsgrad zweckdienlich ist. 

Derzeit sind im Rahmen des Prozesses „Erklärung von Zürich“ bereits Schritte unternommen worden, die Idee einer „Alpentransitbörse“ weiter zu entwickeln. Am 20. Oktober 2006 haben die Minister der 6 Alpenstaaten (AT, CH, D, I, SLO, F) in Lyon gemeinsam mit Verkehrskommissar Barrot beschlossen, eine diesbezügliche europaweite Studie in Auftrag zu geben. Im Rahmen des österreichischen Vorsitzes der „Erklärung von Zürich“ sind derzeit Bestrebungen im Gange gemeinsam mit der Europäischen Kommission und den 6 Alpenstaaten akkordierte Ausschreibungsgrundlagen für die Erstellung einer Best Research- Studie zu erstellen. Inhalt der Studie soll in einer ersten Stufe die Aufbereitung von bereits vorhandenen Studien und darin untersuchten verschieden Konzepten (wie beispielsweise Cap and Trade, Slot - Management und Emissionshandel im Sinne einer Transitbörse) sein und in einer zweiten Stufe soll eine Harmonisierung und Vertiefung der untersuchten Konzepte erfolgen, um grundsätzliche Aussagen über Machbarkeit und Folgenabschätzung machen zu können. Die Minister der Alpenstaaten sollen möglichst bereits Ende 2008 in die Lage versetzt werden, Prioritäten im Hinblick auf die untersuchten Konzepte vornehmen zu können.

Frage 3:

Bis wann ist mit konkreten Ergebnissen für die angestrebte Alpentransitbörse zu rechnen?

 

Antwort:

Die Einigung über die Durchführung einer gemeinsamen Studie bei der Ministerkonferenz von Lyon am 20. Oktober 2006 im Rahmen des Prozesses „Erklärung von Zürich“ unter französischem Vorsitz kann als erster Schritt in Richtung Verkehrsmanagementinstrument für den Straßengüterverkehr gesehen werden. Österreich – als derzeit Vorsitz führendes Land – beabsichtigt Ende 2008 bei einer Ministerkonferenz, anhand der bereits angesprochen Best Research-Studie die Prioritätensetzung im Hinblick auf die darin untersuchten Konzepte vorzunehmen. Nach der Ministerentscheidung könnten dann eventuell bereits Schritte in Richtung einer konkreten operativen Umsetzung erfolgen.

 

 

 

Mit freundlichen Grüßen

 

 

 

 

Werner Faymann