2313/AB-BR/2007

Eingelangt am 28.06.2007
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BM für Wirtschaft und Arbeit

Anfragebeantwortung

Präsident des Bundesrates

Manfred Gruber

 

Parlament

1017 Wien

 

 

                                                                                                                           Wien, am  25. Juni 2007

 

                                                                                                                           Geschäftszahl:

                                                                                            BMWA-10.102/0006-IK/1a/2007

 

 

In Beantwortung der schriftlichen parlamentarischen Anfrage Nr. 2515/J-BR betreffend Berichte der Bundesländer gemäß Zweckzuschussgesetz § 1 Abs. 4 (i.d.g.F.), welche die Abgeordneten Elisabeth Kerschbaum, Kolleginnen und Kollegen am 10. Mai 2007 an mich richteten, stelle ich fest:

 

 

Antwort zu den Punkten 1 bis 6 der Anfrage:

 

Gemäß § 4 Abs. 2 des Zweckzuschussgesetzes 2001 sind lediglich die näheren Grundsätze hinsichtlich der Erstellung der Berichte vom Bundesminister für Finanzen im Einvernehmen mit dem - nunmehr - Bundesminister für Wirtschaft und Arbeit nach Anhörung der Länder festzulegen. Mit dem Vollzug aller anderen Bestimmungen dieses Gesetzes ist der Bundesminister für Finanzen betraut. Die Fragen      können daher nur vom Bundesminister für Finanzen beantwortet werden. 

 

In diesem Zusammenhang wird auf die Vereinbarung gemäß Art. 15a B-VG         zwischen dem Bund und den Ländern über gemeinsame Qualitätsstandards für die Förderung der Errichtung und Sanierung von Wohngebäuden zum Zweck der Reduktion des Ausstoßes an Treibhausgasen verwiesen, deren Stammfassung in BGBl. II Nr. 19/2006 enthalten ist.