2313/AB-BR/2007
Eingelangt am 28.06.2007
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BM für Wirtschaft und Arbeit
Anfragebeantwortung
Präsident des Bundesrates
Manfred Gruber
Parlament
1017 Wien
Wien, am 25. Juni 2007
Geschäftszahl:
BMWA-10.102/0006-IK/1a/2007
In Beantwortung der schriftlichen parlamentarischen Anfrage Nr. 2515/J-BR betreffend Berichte der Bundesländer gemäß Zweckzuschussgesetz § 1 Abs. 4 (i.d.g.F.), welche die Abgeordneten Elisabeth Kerschbaum, Kolleginnen und Kollegen am 10. Mai 2007 an mich richteten, stelle ich fest:
Antwort zu den Punkten 1 bis 6 der Anfrage:
Gemäß § 4 Abs. 2 des Zweckzuschussgesetzes 2001 sind lediglich die näheren Grundsätze hinsichtlich der Erstellung der Berichte vom Bundesminister für Finanzen im Einvernehmen mit dem - nunmehr - Bundesminister für Wirtschaft und Arbeit nach Anhörung der Länder festzulegen. Mit dem Vollzug aller anderen Bestimmungen dieses Gesetzes ist der Bundesminister für Finanzen betraut. Die Fragen können daher nur vom Bundesminister für Finanzen beantwortet werden.
In diesem Zusammenhang wird auf die Vereinbarung gemäß Art. 15a B-VG zwischen dem Bund und den Ländern über gemeinsame Qualitätsstandards für die Förderung der Errichtung und Sanierung von Wohngebäuden zum Zweck der Reduktion des Ausstoßes an Treibhausgasen verwiesen, deren Stammfassung in BGBl. II Nr. 19/2006 enthalten ist.