2314/AB-BR/2007
Eingelangt am 03.07.2007
Dieser Text wurde elektronisch übermittelt. Abweichungen vom Original sind
möglich.
BM für Unterricht, Kunst und Kultur
Anfragebeantwortung
Bundesministerium für
Unterricht, Kunst und Kultur
Herrn
Präsidenten des Bundesrates
Manfred Gruber
Parlament
1017 Wien
Geschäftszahl: BMUKK-10.001/0003-III/4a/2007
Wien, 28. Juni 2007
Die schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 2512/J-BR/2007 betreffend freie Schulwahl der ersten Klasse der AHS - Unterstufe an Gymnasien in der Landeshauptstadt Linz für das Schuljahr 2007/2008, die die Bundesräte Wolfgang Schimböck und GenossInnen am 8. Mai 2007 an mich richteten, wird wie folgt beantwortet, wobei darauf hingewiesen wird, dass die Angaben im Wesentlichen auf einer vom Landesschulrat für Oberösterreich eingeholten Stellungnahme beruhen:
Zu Frage 1:
Schule |
Anmeldungen 07/08 |
Akademisches Gymnasium |
89 |
BG/BRG Khevenhüllerstraße |
60 |
BG/BRG Ramsauerstraße |
134 |
BG/BRG Peuerbachstraße |
124 |
BG/WRG Körnerstraße |
154 |
BRG Fadingerstraße |
88 |
BRG Hamerlingstraße |
169 |
BRG Landwiedstraße |
74 |
BRG Aubrunnerweg |
198 |
G/RG Aloisianum |
49 |
G Petrinum |
88 |
G/WRG Kreuzschwestern |
109 |
AHS-solarCity |
98 |
Summe |
1434 |
Die Anmeldezahlen beinhalten nur alle jene Schülerinnen und Schüler, die bereits die Aufnahmebedingungen tatsächlich erfüllt haben.
Zu Frage 2:
Schule |
Anmeldungen 07/08 |
Anmeldungen 06/07 |
Differenz |
Akademisches Gymnasium |
89 |
63 |
+ 26 |
BG/BRG Khevenhüllerstraße |
60 |
58 |
+ 2 |
BG/BRG Ramsauerstraße |
134 |
138 |
- 4 |
BG/BRG Peuerbachstraße |
124 |
188 |
- 64 |
BG/WRG Körnerstraße |
154 |
101 |
+ 53 |
BRG Fadingerstraße |
88 |
58 |
+ 30 |
BRG Hamerlingstraße |
169 |
154 |
+ 15 |
BRG Landwiedstraße |
74 |
140 |
- 66 |
BRG Aubrunnerweg |
198 |
177 |
+ 21 |
G/RG Aloisianum |
49 |
55 |
- 6 |
G Petrinum |
88 |
92 |
- 4 |
G/WRG Kreuzschwestern |
109 |
90 |
+ 19 |
AHS-solarCity |
98 |
88 |
+ 10 |
Summe |
1434 |
1402 |
|
Zu Frage 3:
Alle Anmeldungen erfolgten direkt durch die Eltern bzw. die Erziehungsberechtigten, zum Teil nach Beratung an den Erstwunschschulen.
Zu Frage 4:
Schule |
Abweisungen |
|
BG/BRG Ramsauerstraße |
9 |
durch Beratungsgespräche an der Erstwunschschule an weitere Wunschschulen weitervermittelt. |
BG/WRG Körnerstraße |
42 |
|
BRG Hamerlingstraße |
19 |
|
BRG Aubrunnerweg |
21 |
|
G/WRG Kreuzschwestern |
12 |
Zu Frage 5:
Durch den Landesschulrat für Oberösterreich erfolgten keine Zuweisungen von Schülerinnen und Schülern.
Zu Fragen 6 und 7:
Nein.
Zu Frage 7a:
Dies ist eine persönliche Entscheidung der Eltern bzw. der Erziehungsberechtigten; die individuelle Erfassung der Gründe ist rechtlich auch nicht vorgesehen.
Entsprechend den Rückmeldungen der Schulleitungen und Standortevaluierungen sind für die Schulwahl durch die Eltern bzw. die Erziehungsberechtigten nach Auskunft des Landesschulrates für Oberösterreich folgende Kriterien maßgeblich:
- Angebotene schulautonome Veränderungen der Stundentafel bzw. Schwerpunktsetzungen
- Angebotene Schultypen (Gymnasium, Realgymnasium)
- Wohnortnähe
- Erreichbarkeit durch öffentliche Verkehrsmittel
- Nähe zum Arbeitsplatz der Eltern bzw. der Erziehungsberechtigten
Zu Frage 8:
Eingangs wird auf die Ausführungen zu Frage 5 verwiesen. Im Übrigen sind objektive Grundlagen für Reihungskriterien zur Aufnahme von Schülerinnen und Schülern § 5 des Schulunterrichtsgesetzes, BGBl. Nr. 472/1986 idgF., die Aufnahmsverfahrensverordnung, BGBl. II Nr. 317/2006 (insbes. §§ 3 und 5), sowie das RS Nr. 20/2006 des Ressorts betreffend Auslegungen zur Aufnahmsverfahrensverordnung. Bei Bewertung der Eignung als ein Reihungskriterium für die 1. Klasse AHS sind jedenfalls die Leistungsbeurteilungen in den Pflichtgegenständen „Deutsch, Lesen, Schreiben“ und „Mathematik“ zu berücksichtigen. Weitere Leistungsbeurteilungen können nach Maßgabe schulautonomer Reihungskriterien berücksichtigt werden. Aus § 5 Abs. 4 der genannten Verordnung ist zu folgern, dass der Wohnortnähe und der Geschwisterregelung bei Aufnahmen in die 1. Klasse AHS größere Gewichtung als in höheren Altersstufen zukommen sollte.
Zu Frage 9:
Wie aus den Erfahrungen der vergangenen Schuljahre festgestellt wurde, ist vor allem an jenen Standorten, an denen schulautonome Veränderungen der Stundentafel bzw. Schwerpunktsetzungen angeboten werden, die das Interesse von Eltern bzw. Erziehungsberechtigten auf sich ziehen, mit verstärktem Andrang zu rechnen. Naturgemäß können schulautonome Aktivitäten entsprechend den rechtlichen Grundlagen von den Schulbehörden nicht verordnet werden
Mit der AHS Linz Solar City (Pichling) als völlig neuen Schulstandort im Bereich Linz (Einzugsgebiete sind der Süden von Linz, Klein Wels und die Neue Heimat - ca. 15 – 20 000 Einwohnerinnen und Einwohner) ist bereits ein wesentlicher Beitrag zu einem entsprechenden räumlichen Angebot geleistet worden. Im Zusammenhang mit der Ausrichtung der Planung auf eine Schulorganisation von 24 Klassen ist sohin eine erhebliche Entlastung des Raumes Linz gegeben. Weiters wurden im Raum Linz vom Landesschulrat für Oberösterreich in Kooperation mit der Bundesimmobiliengesellschaft m.b.H und dem Ressort bereits Untersuchungen angestellt, welche weitere Standorte ausgebaut bzw. aufgestockt werden könnten, damit auch mittel- und langfristig ein entsprechendes Angebot im Bereich der AHS-Unterstufe so gut wie möglich gesichert werden kann.
Zu Frage 10:
Das Zuweisungssystem des Landesschulrates für Oberösterreich wurde für die Anmeldungen zum Schuljahr 2007/2008 nicht in Anspruch genommen. Es wurden keine Schülerinnen und Schüler an den Landesschulrat für Oberösterreich gemeldet, die keinen Schulplatz in Erst-, Zweit- oder Drittwunschschule erhalten haben. Daher wurden auch keine Schülerinnen und Schüler vom Landesschulrat zugewiesen.
Der aus einer geringeren Anmeldezahl für die ersten Klassen vermeintlich gezogene Rückschluss auf eine mangelnde Attraktivität von Schulen bzw. auf die dort vom Lehrpersonal erbrachten Leistungen greift nach Auffassung des Landesschulrates für Oberösterreich jedoch zu kurz, zumal verschiedenste Faktoren wie Schulstandort (altes versus neues Siedlungsgebiet), räumliche Umgebung (Schule im „Grünen“) und Attraktivität des Schulgebäudes (Raumsituation, …) die Anmeldezahlen nachhaltig beeinflussen.
Zu Frage 11:
Ergänzend zu den Ausführungen zu Frage 10 wäre nach Auffassung des Landesschulrates für Oberösterreich darauf hinzuweisen, dass auch die Linzer Hauptschulen attraktive Schwerpunkte führen. Letztendlich ist der Landesschulrat für Oberösterreich bestrebt Elternentscheidungen zu respektieren.
Die Bundesministerin:
Dr. Claudia Schmied eh.