2314/AB-BR/2007

Eingelangt am 03.07.2007
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BM für Unterricht, Kunst und Kultur

Anfragebeantwortung

 

Bundesministerium für

Unterricht, Kunst und Kultur

        

 

 

Herrn

Präsidenten des Bundesrates

Manfred Gruber

Parlament

1017 Wien

 

                                                                                                      Geschäftszahl:         BMUKK-10.001/0003-III/4a/2007

                                                                                           

                                                                                                                                       

                                                                                                                                       

                                                                                                                                       

                                                                                                                                       

                                                                                                                         Wien, 28. Juni 2007

 

 

Die schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 2512/J-BR/2007 betreffend freie Schulwahl der ersten Klasse der AHS - Unterstufe an Gymnasien in der Landeshauptstadt Linz für das Schul­jahr 2007/2008, die die Bundesräte Wolfgang Schimböck und GenossInnen am 8. Mai 2007 an mich richteten, wird wie folgt beantwortet, wobei darauf hingewiesen wird, dass die Angaben im Wesentlichen auf einer vom Landesschulrat für Oberösterreich eingeholten Stellungnahme beruhen:

 

Zu Frage 1:

 

Schule

Anmeldungen 07/08

Akademisches Gymnasium

89

BG/BRG Khevenhüllerstraße

60

BG/BRG Ramsauerstraße

134

BG/BRG Peuerbachstraße

124

BG/WRG Körnerstraße

154

BRG Fadingerstraße

88

BRG Hamerlingstraße

169

BRG Landwiedstraße

74

BRG Aubrunnerweg

198

G/RG Aloisianum

49

G Petrinum

88

G/WRG Kreuzschwestern

109

AHS-solarCity

98

Summe

1434

 

Die Anmeldezahlen beinhalten nur alle jene Schülerinnen und Schüler, die bereits die Auf­nahmebedingungen tatsächlich erfüllt haben.

 

Zu Frage 2:

 

Schule

Anmeldungen 07/08

Anmeldungen 06/07

Differenz

Akademisches Gymnasium

89

63

+ 26

BG/BRG Khevenhüllerstraße

60

58

+   2

BG/BRG Ramsauerstraße

134

138

-   4

BG/BRG Peuerbachstraße

124

188

- 64

BG/WRG Körnerstraße

154

101

+ 53

BRG Fadingerstraße

88

58

+ 30

BRG Hamerlingstraße

169

154

+ 15

BRG Landwiedstraße

74

140

- 66

BRG Aubrunnerweg

198

177

+ 21

G/RG Aloisianum

49

55

-   6

G Petrinum

88

92

-   4

G/WRG Kreuzschwestern

109

90

+ 19

AHS-solarCity

98

88

+ 10

Summe

1434

1402

 

 

Zu Frage 3:

Alle Anmeldungen erfolgten direkt durch die Eltern bzw. die Erziehungsberechtigten, zum Teil nach Beratung an den Erstwunschschulen.

 

Zu Frage 4:

 

Schule

Abweisungen

 

BG/BRG Ramsauerstraße

9

durch Beratungsgespräche an der Erstwunschschule an weitere Wunschschulen weitervermittelt.

BG/WRG Körnerstraße

42

BRG Hamerlingstraße

19

BRG Aubrunnerweg

21

G/WRG Kreuzschwestern

12

 

Zu Frage 5:

Durch den Landesschulrat für Oberösterreich erfolgten keine Zuweisungen von Schülerinnen und Schülern.

 

Zu Fragen 6 und 7:

Nein.

 

Zu Frage 7a:

Dies ist eine persönliche Entscheidung der Eltern bzw. der Erziehungsberechtigten; die indivi­duelle Erfassung der Gründe ist rechtlich auch nicht vorgesehen.

 

Entsprechend den Rückmeldungen der Schulleitungen und Standortevaluierungen sind für die Schulwahl durch die Eltern bzw. die Erziehungsberechtigten nach Auskunft des Landesschul­rates für Oberösterreich folgende Kriterien maßgeblich:

-        Angebotene schulautonome Veränderungen der Stundentafel bzw. Schwerpunktsetzungen

-        Angebotene Schultypen (Gymnasium, Realgymnasium)

-        Wohnortnähe

-        Erreichbarkeit durch öffentliche Verkehrsmittel

-        Nähe zum Arbeitsplatz der Eltern bzw. der Erziehungsberechtigten

 

Zu Frage 8:

Eingangs wird auf die Ausführungen zu Frage 5 verwiesen. Im Übrigen sind objektive Grund­lagen für Reihungskriterien zur Aufnahme von Schülerinnen und Schülern § 5 des Schul­unterrichtsgesetzes, BGBl. Nr. 472/1986 idgF., die Aufnahmsverfahrensverordnung, BGBl. II Nr. 317/2006 (insbes. §§ 3 und 5), sowie das RS Nr. 20/2006 des Ressorts betreffend Aus­legungen zur Aufnahmsverfahrensverordnung. Bei Bewertung der Eignung als ein Reihungs­kriterium für die 1. Klasse AHS sind jedenfalls die Leistungsbeurteilungen in den Pflicht­gegenständen „Deutsch, Lesen, Schreiben“ und „Mathematik“ zu berücksichtigen. Weitere Leistungsbeurteilungen können nach Maßgabe schulautonomer Reihungskriterien berücksichtigt werden. Aus § 5 Abs. 4 der genannten Verordnung ist zu folgern, dass der Wohnortnähe und der Geschwisterregelung bei Aufnahmen in die 1. Klasse AHS größere Gewichtung als in höheren Altersstufen zukommen sollte.

 

Zu Frage 9:

Wie aus den Erfahrungen der vergangenen Schuljahre festgestellt wurde, ist vor allem an jenen Standorten, an denen schulautonome Veränderungen der Stundentafel bzw. Schwerpunkt­setzungen angeboten werden, die das Interesse von Eltern bzw. Erziehungsberechtigten auf sich ziehen, mit verstärktem Andrang zu rechnen. Naturgemäß können schulautonome Aktivi­täten entsprechend den rechtlichen Grundlagen von den Schulbehörden nicht verordnet werden

 

Mit der AHS Linz Solar City (Pichling) als völlig neuen Schulstandort im Bereich Linz (Einzugs­gebiete sind der Süden von Linz, Klein Wels und die Neue Heimat - ca. 15 – 20 000 Einwohne­rinnen und Einwohner) ist bereits ein wesentlicher Beitrag zu einem entsprechenden räumlichen Angebot geleistet worden. Im Zusammenhang mit der Ausrichtung der Planung auf eine Schul­organisation von 24 Klassen ist sohin eine erhebliche Entlastung des Raumes Linz gegeben. Weiters wurden im Raum Linz vom Landesschulrat für Oberösterreich in Kooperation mit der Bundesimmobiliengesellschaft m.b.H und dem Ressort bereits Untersuchungen angestellt, welche weitere Standorte ausgebaut bzw. aufgestockt werden könnten, damit auch mittel- und langfristig ein entsprechendes Angebot im Bereich der AHS-Unterstufe so gut wie möglich gesichert werden kann.

 

Zu Frage 10:

Das Zuweisungssystem des Landesschulrates für Oberösterreich wurde für die Anmeldungen zum Schuljahr 2007/2008 nicht in Anspruch genommen. Es wurden keine Schülerinnen und Schüler an den Landesschulrat für Oberösterreich gemeldet, die keinen Schulplatz in Erst-, Zweit- oder Drittwunschschule erhalten haben. Daher wurden auch keine Schülerinnen und Schüler vom Landesschulrat zugewiesen.

 

Der aus einer geringeren Anmeldezahl für die ersten Klassen vermeintlich gezogene Rück­schluss auf eine mangelnde Attraktivität von Schulen bzw. auf die dort vom Lehrpersonal erbrachten Leistungen greift nach Auffassung des Landesschulrates für Oberösterreich jedoch zu kurz, zumal verschiedenste Faktoren wie Schulstandort (altes versus neues Siedlungs­gebiet), räumliche Umgebung (Schule im „Grünen“) und Attraktivität des Schulgebäudes (Raum­situation, …) die Anmeldezahlen nachhaltig beeinflussen.

 

Zu Frage 11:

Ergänzend zu den Ausführungen zu Frage 10 wäre nach Auffassung des Landesschulrates für Oberösterreich darauf hinzuweisen, dass auch die Linzer Hauptschulen attraktive Schwerpunkte führen. Letztendlich ist der Landesschulrat für Oberösterreich bestrebt Elternentscheidungen zu respektieren.

 

 

Die Bundesministerin:

 

Dr. Claudia Schmied eh.