2317/AB-BR/2007

Eingelangt am 10.07.2007
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BM für Finanzen

Anfragebeantwortung

 

Herrn Präsidenten

des Bundesrates

Mag. Wolfgang Erlitz                                                             Wien, am        Juli 2007

Parlament

1017 Wien                                                                GZ: BMF-310102/0006-I/4/2007

 

 

 

 

 

 

Sehr geehrter Herr Präsident!

 

 

Auf die schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 2514/J-BR vom 10. Mai 2007 der Bundesräte Elisabeth Kerschbaum, Kolleginnen und Kollegen betreffend „Berichte der Bundesländer gemäß Zweckzuschussgesetz § 1 Abs. 4 (i.d.g.F.)“ beehre ich mich, Folgendes mitzuteilen:

 

Zu 1. a. bis c., g. und h.:

Die widmungsgemäße Verwendung der Zweckzuschüsse des Bundes wird von der zuständigen Fachabteilung meines Hauses jährlich mit Hilfe der Jahresberichte der Länder gemäß § 4 Abs. 2 des Zweckzuschussgesetzes 2001 geprüft. Eine Prüfung unmittelbar in den Ämtern der Landesregierungen selbst war bisher nicht erforderlich. Prüfberichte, wie sie etwa bei einer Prüfung durch den Rechnungshof erstellt werden, waren daher bisher nicht zu verfassen.

 

Gegenstand der angesprochenen Prüfungen durch mein Ressort ist dabei ausschließlich, ob die Bundesmittel von den Ländern widmungsgemäß für Zwecke der Finanzierung der Förderung des Wohnbaues und der Wohnhaussanierung, der Finanzierung von Maßnahmen zur Erhaltung oder Verbesserung der Infrastruktur oder zur Finanzierung von Maßnahmen zur Reduktion des Ausstoßes an Treibhausgasen eingesetzt werden. Die Beurteilung förderungspolitischer Überlegungen fällt dabei nicht in die Kompetenz meines Ressorts und stellt somit keinen Teil dieser Prüfung dar.

 

Die in der Anfrage hervorgehobene Evaluierung der Wirkung der betreffenden Maßnahmen auf die Erreichung des Kyoto-Ziels Österreichs fällt in die Zuständigkeit des Bundesministeriums für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft. Dementsprechend werden die im selben Berichtsformat an das Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft ergehenden diesbezüglich verwertbaren Aussagen von diesem dem Kyotoforum zugänglich gemacht und werden über die Ergebnisse dort die entsprechenden Schlüsse gezogen.

 

Die wichtigsten Kennzahlen aus den Jahresberichten der Länder gemäß § 4 Abs. 2 des Zweckzuschussgesetzes 2001 werden in übersichtlicher Form auf der Homepage des Bundesministeriums für Finanzen (www.bmf.gv.at > Budget > Finanzbeziehungen zu Ländern und Gemeinden > Unterlagen zum Finanzausgleich) veröffentlicht. Die Jahresberichte gemäß § 4 Abs. 2 des Zweckzuschussgesetzes 2001 selbst werden sowohl den betroffenen Bundesministerien und der Verbindungsstelle der Bundesländer als auch über Anforderung allen weiteren interessierten Stellen (wie z.B. Forschungseinrichtungen, Studenten) zur Verfügung gestellt.

 

Die allfällige Veröffentlichung der Berichte gemäß § 1 Abs. 4 des Zweckzuschussgesetzes 2001 sowie die Frage der zusammenfassenden Darstellung und der Auswertung der Berichte wird in der nächsten Sitzung des Kyoto-Forums besprochen werden.

 

Zu 1. d. und e.:

Der Jahresbericht der Länder gemäß § 4 Abs. 2 des Zweckzuschussgesetzes 2001 ist von den Ländern bis zum 31. Mai eines jeden Jahres zu übermitteln, zuletzt sohin bis zum 31. Mai 2007. Alle Länder haben ihre Berichte über die Wohnbauförderung im Jahr 2006 fristgerecht bis zu diesem Termin vorgelegt.

 

Der Bericht gemäß § 1 Abs. 4 des Zweckzuschussgesetzes 2001, welcher erstmals für die Periode 2005/2006 zu erstellen war und der zugleich der Erfüllung der Berichtsvorgaben gemäß Artikel 10 Abs. 1 Z 1 bis 4 der „Vereinbarung gemäß Art. 15a B-VG zwischen dem Bund und den Ländern über gemeinsame Qualitätsstandards für die Förderung der Errichtung und Sanierung von Wohngebäuden zum Zweck der Reduktion des Ausstoßes von Treibhausgasen“ (BGBl. II Nr. 19/2006) dient, wurde dem Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft bereits von allen Ländern mit Ausnahme von Kärnten, dessen Bericht bis Ende Mai 2007 noch nicht eingelangt ist, vorgelegt.

 

Zu 1. f.:

Ja. Sowohl für den Bericht gemäß § 1 Abs. 4 als auch für den Bericht gemäß § 4 Abs. 2 des Zweckzuschussgesetzes 2001 existieren Berichtsformate, die von allen Ländern zu verwenden sind und die einen Vergleich ermöglichen.

 

Zu 1. j.:

Die Ausgaben der Länder, die in den jeweiligen Jahresberichten gemäß § 4 Abs. 2 des Zweckzuschussgesetzes 2001 gemeldet wurden, sind in den ersten beiden als Beilage angeschlossenen Tabellen sowohl in absoluten Euro-Beträgen als auch im prozentuellen Verhältnis zu den Ausgaben der einzelnen Länder, getrennt nach Neubauförderung und Sanierungsförderung, aufgelistet.

 

Die Ausgaben sind von den Ländern getrennt nach der Art der Förderung (Darlehen, Annuitäten- und Zinsenzuschüsse, sonstige verlorene Zuschüsse, in Anspruch genommene Bürgschaften, Wohnbeihilfe) darzustellen. Eine Trennung in Einfamilien- und Mehrfamilienhäuser ist bei den Ausgaben nicht vorgesehen, der Umfang der Förderung von Eigenheimen einerseits und Mehrgeschoßwohnungen andererseits ist vielmehr in den Zusicherungen des Berichtsjahres zu berichten: Diese sind den als weitere Beilagen angeschlossenen Tabellen 3 und 4 zu entnehmen. Aus Tabelle 4 ergibt sich, dass sich die Zusicherungen der Länder zwischen Eigenheimen und Mehrgeschoßwohnungen insgesamt im Verhältnis von 25% zu 75% verteilen.

 

Der Fördermittelaufwand pro Quadratmeter Nutzfläche wird in den Jahresberichten gemäß § 4 Abs. 2 des Zweckzuschussgesetzes 2001 nicht dargestellt.

 

Die Auswertung der Berichte gemäß § 1 Abs. 4 des Zweckzuschussgesetzes 2001 wird, wie bereits ausgeführt, in der nächsten Sitzung des Kyoto-Forums besprochen werden, sodass diesbezüglich noch keine Aussagen getroffen werden können.

 

Zu 1. k.:

Wie der als Beilage angeschlossenen Tabelle 1 zu entnehmen ist, wurden im Berichtsjahr 2006 von den Ländern Kärnten, Steiermark und Wien Bundesmittel gemäß § 1 des Zweckzuschussgesetzes 2001 für die Finanzierung von Maßnahmen zur Erhaltung oder Verbesserung der Infrastruktur getätigt. Ausgaben für den in der Anfrage angesprochenen öffentlichen Verkehr wurden konkret von Wien mit einem Volumen von € 124,83 Mio. gemeldet, Ausgaben für „Landesstraßen B“ wurden von keinem Land berichtet.

 

Zu 2. und 3.:

Seitens des Bundes können zwar konkrete Impulse in Richtung einer Weiterentwicklung der Wohnbauförderungssysteme der Länder durch dieselben gesetzt werden, wie das Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft im Rahmen von klima:aktiv zeigt, doch ist zu berücksichtigen, dass die Wohnbauförderung in Gesetzgebung und Vollziehung in die alleinige Kompetenz der Länder fällt.

 

Zu 4.:

Ich gehe davon aus, dass die Klimastrategie 2007 (wie im Fall der Klimastrategie 2002) auch von den Ländern im Wege eines Beschlusses der Landeshauptleutekonferenz für verbindlich erachtet wird, wodurch ein ausreichender Handlungsauftrag zur Maßnahmensetzung an Bund und Länder vorliegen wird.

 

Zu 5. und 6.:

Es wird davon ausgegangen, dass die Maßnahmen der Klimastrategie zeitgerecht umgesetzt werden können, um das Kyoto-Ziel zu erreichen. Die Klimastrategie soll jährlich einer Umsetzungsprüfung unterzogen werden, um die Zielerreichung zu gewährleisten.

 

 

Mit freundlichen Grüßen

 

 

 

 

Beilagen


Tab. 1: Ausgaben der Länder gemäß den Jahresberichten 2006

 

 

 

 

 

 

 

 

in Mio. Euro

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Bgld.

Ktn.

Nö. 2)

Oö.

Sbg.

Stmk.

Tirol

Vlbg.

Wien3)

Summe

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

für Förderung des Wohnbaus

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Darlehen

72,0

65,3

248,1

135,8

105,6

10,1

165,0

77,6

214,0

1.093,5

Annuitäten- u Zinsenzuschüsse rückzahlbar

 

1,1

2,0

0,1

72,7

210,5

 

4,7

0,0

291,0

Annuitäten- u Zinsenzuschüsse nicht rückzahlbar

14,4

8,2

138,3

29,1

0,3

4,7

15,4

 

25,5

235,8

sonstige verlorene Zuschüsse

 

 

 

12,3

 

1,2

11,9

3,4

5,7

34,4

in Anspruch genommene Bürgschaften

 

 

 

 

 

 

 

 

0,0

0,0

Wohnbeihilfe

0,5

9,0

35,7

67,8

6,6

24,5

8,3

14,0

52,8

219,2

Summe

86,9

83,6

424,1

245,0

185,1

250,9

200,7

99,7

298,0

1.873,9

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

für Förderung der Wohnhaussanierung

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Darlehen

10,5

 

12,3

0,5

11,6

33,3

 

0,3

47,5

116,0

Annuitäten- u Zinsenzuschüsse rückzahlbar

 

 

0,1

 

 

13,9

 

 

0,0

14,0

Annuitäten- u Zinsenzuschüsse nicht rückzahlbar

0,8

 

79,2

41,1

3,7

60,3

13,6

18,7

94,2

311,7

sonstige verlorene Zuschüsse

 

19,9

 

 

0,3

0,2

25,0

2,3

43,6

91,3

in Anspruch genommene Bürgschaften

 

 

 

 

 

 

 

 

 

0,0

Wohnbeihilfe

 

 

5,3

 

 

14,7

 

 

6,9

26,9

Summe

11,4

19,9

96,9

41,6

15,6

122,4

38,6

21,3

192,2

559,8

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Ausgaben für Neubau und Sanierung

98,3

103,5

521,0

286,6

200,7

373,3

239,3

121,0

490,2

2.433,7

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Bundessonderwohnbaugesetze 1982+1983

 

 

 

8,6

 

 

 

 

6,7

15,3

Infrastruktur 1)

 

6,9

 

 

 

65,6

 

 

142,5

215,0

Reduktion des Ausstoßes an Treibhausgasen 1)

 

1,4

 

 

 

4,1

 

 

 

5,5

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Gesamtsumme

98,3

111,8

521,0

295,2

200,7

443,1

239,3

121,0

639,3

2.669,5

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

1) Posten "Infrastruktur" und "Reduktion des Ausstoßes an Treibhausgasen": Hier sind nur solche Ausgaben aufzunehmen, die nicht ohnehin

   unter Wohnbauförderung und Wohnhaussanierung zu subsumieren sind.

 

 

 

 

 

 

 

2) NÖ: AZ+ZZ Sanierung: inkl.20,27 Mio. Euro  Sonderaktionen: Heizkesseltausch, Fernwärmeanschluss, Solaranlagen, Wärmepumpen

3) Wien: Ausgaben für Neubau- u. Sanierungsförderung inkl. Ausgaben für Reduktion des Ausstoßes an Treibhausgasen iHv 44,45 Mio. Euro

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Tab. 2: Ausgaben der Länder gemäß den Jahresberichten 2006

 

 

 

 

 

 

 

 

Anteile an den Ausgaben je Land in %

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Bgld.

Ktn.

Nö.

Oö.

Sbg.

Stmk.

Tirol

Vlbg.

Wien

Summe

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

für Förderung des Wohnbaus

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Darlehen

73,3%

58,4%

47,6%

46,0%

52,6%

2,3%

69,0%

64,2%

33,5%

41,0%

Annuitäten- u Zinsenzuschüsse rückzahlbar

-

1,0%

0,4%

0,0%

36,2%

47,5%

-

3,9%

-

10,9%

Annuitäten- u Zinsenzuschüsse nicht rückzahlbar

14,6%

7,3%

26,5%

9,9%

0,1%

1,1%

6,4%

-

4,0%

8,8%

sonstige verlorene Zuschüsse

-

-

-

4,2%

-

0,3%

5,0%

2,8%

0,9%

1,3%

in Anspruch genommene Bürgschaften

-

-

-

-

-

-

-

-

-

-

Wohnbeihilfe

0,5%

8,0%

6,9%

23,0%

3,3%

5,5%

3,5%

11,6%

8,3%

8,2%

Summe

88,4%

74,8%

81,4%

83,0%

92,2%

56,6%

83,9%

82,4%

46,6%

70,2%

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

für Förderung der Wohnhaussanierung

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Darlehen

10,7%

-

2,4%

0,2%

5,8%

7,5%

-

0,3%

7,4%

4,3%

Annuitäten- u Zinsenzuschüsse rückzahlbar

-

-

0,0%

-

-

3,1%

-

-

-

0,5%

Annuitäten- u Zinsenzuschüsse nicht rückzahlbar

0,9%

-

15,2%

13,9%

1,8%

13,6%

5,7%

15,5%

14,7%

11,7%

sonstige verlorene Zuschüsse

-

17,8%

-

-

0,1%

0,1%

10,4%

1,9%

6,8%

3,4%

in Anspruch genommene Bürgschaften

-

-

-

-

-

-

-

-

-

-

Wohnbeihilfe

-

-

1,0%

-

-

3,3%

-

-

1,1%

1,0%

Summe

11,6%

17,8%

18,6%

14,1%

7,8%

27,6%

16,1%

17,6%

30,1%

21,0%

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Ausgaben für Neubau und Sanierung

100,0%

92,6%

100,0%

97,1%

100,0%

84,3%

100,0%

100,0%

76,7%

91,2%

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Bundessonderwohnbaugesetze 1982+1983

-

-

-

2,9%

-

-

-

-

1,0%

0,6%

Infrastruktur

-

6,2%

-

-

-

14,8%

-

-

22,3%

8,1%

Reduktion des Ausstoßes an Treibhausgasen

-

1,3%

-

-

-

0,9%

-

-

-

0,2%

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Gesamtsumme

100,0%

100,0%

100,0%

100,0%

100,0%

100,0%

100,0%

100,0%

100,0%

100,0%

 

Tab. 3: Zusicherungen gemäß den Jahresberichten 2006

 

 

 

 

 

 

 

 

in Mio. Euro

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

für Förderung des Wohnbaus

Bgld.

Ktn.

Nö. 3)

Oö. 3)

Sbg.

Stmk.

Tirol

Vbg.3)

Wien

Summe

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Darlehen

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Eigenheime

59,4

32,3

126,8

0,0

13,7

6,6

10,4

24,7

8,9

282,8

Mehrgeschoßwohnungen

28,6

35,4

114,6

112,5

177,2

6,3

127,0

49,7

198,5

849,8

AZ+ZZ rückzahlbar 1)

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Eigenheime

0,0

0,0

0,0

0,0

2,2

52,6

0,0

0,0

0,0

54,8

Mehrgeschoßwohnungen

0,0

26,8

234,3

7,2

12,8

88,1

0,0

1,8

0,0

370,9

AZ+ZZ nicht rückzahlbar 1)

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Eigenheime

0,0

14,9

0,2

24,4

0,0

0,0

0,0

0,0

2,9

42,4

Mehrgeschoßwohnungen

19,6

4,6

93,8

23,7

0,0

3,3

21,4

0,0

0,0

166,5

sonstige verlorene Zuschüsse 2)

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Eigenheime

2,6

0,0

0,0

7,7

0,0

0,0

1,9

2,3

0,0

14,5

Mehrgeschoßwohnungen

0,0

0,0

0,0

7,7

0,0

0,3

2,8

0,8

5,5

17,1

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Summe Neubau Eigenheime

61,9

47,2

127,0

32,1

15,8

59,3

12,3

27,0

11,9

394,5

Summe Neubau Mehrgeschoßwohnungen

48,2

66,8

442,8

151,1

190,0

98,1

151,2

52,2

204,0

1.404,3

Summe Neubauförderung

110,1

114,0

569,8

183,2

205,8

157,3

163,4

79,2

215,9

1.798,8

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

für Förderung der Wohnhaussanierung

Bgld.

Ktn.

Nö. 3)

Oö. 3)

Sbg.

Stmk.

Tirol

Vbg.3)

Wien

Summe

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Darlehen

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Eigenheime

10,6

0,0

0,0

33,8

18,9

0,0

0,0

0,8

0,0

64,1

Mehrgeschoßwohnungen

4,6

0,0

13,3

38,7

3,1

26,1

0,0

0,8

65,0

151,4

AZ+ZZ rückzahlbar 1)

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Eigenheime

0,0

0,0

0,0

0,0

0,0

3,2

0,0

0,0

0,0

3,2

Mehrgeschoßwohnungen

0,0

0,0

19,1

0,0

0,0

49,8

0,0

0,0

0,0

69,0

AZ+ZZ nicht rückzahlbar 1)

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Eigenheime

0,0

0,0

121,7

0,0

0,0

1,1

4,2

7,0

0,1

134,0

Mehrgeschoßwohnungen

0,0

0,0

39,7

0,0

0,0

2,4

10,3

7,0

128,9

188,2

sonstige verlorene Zuschüsse 2)

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Eigenheime

0,0

25,1

10,1

0,0

0,0

0,0

8,1

1,1

0,3

44,8

Mehrgeschoßwohnungen

0,0

9,6

10,1

0,0

0,0

0,0

15,6

1,1

44,2

80,7

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Summe Sanierung Eigenheime

10,6

25,1

131,8

33,8

18,9

4,2

12,3

8,8

0,4

246,0

Summe Sanierung Mehrgeschoßwohnungen

4,6

9,6

82,2

38,7

3,1

78,3

25,9

8,8

238,1

489,3

Summe Sanierungsförderung

15,1

34,8

214,0

72,5

22,1

82,5

38,2

17,7

238,5

735,3

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Summe Sanierung Eigenheime

72,5

72,4

258,9

65,9

34,8

63,5

24,5

35,8

12,3

640,5

Summe Sanierung Mehrgeschoßwohnungen

52,7

76,4

524,9

189,8

193,1

176,4

177,1

61,1

442,1

1.893,6

Summe Sanierungsförderung

125,3

148,7

783,8

255,7

227,9

239,8

201,6

96,9

454,4

2.534,1

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

1) kumuliert auf die gesamte Laufzeit

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

2) ohne Wohnbeihilfe

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

3) NÖ Sanierung: sonstige verlorene Zuschüsse  OÖ. Neubau verl. Zuschüsse, Vlbg. Sanierung

 

 

 

 

    keine Trennung in Eigenheime und Mehrgeschoßwohnungen möglich, hier 50:50 geteilt

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Tab. 4: Zusicherungen gemäß den Jahresberichten 2006

 

 

 

 

 

 

 

 

Anteile an den Zusicherungen je Land in %

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

für Förderung des Wohnbaus

Bgld.

Ktn.

Nö.

Oö.

Sbg.

Stmk.

Tirol

Vlbg.

Wien

Summe

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Darlehen

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Eigenheime

47,4%

21,7%

16,2%

-

6,0%

2,8%

5,2%

25,4%

2,0%

11,2%

Mehrgeschoßwohnungen

22,8%

23,8%

14,6%

44,0%

77,8%

2,6%

63,0%

51,2%

43,7%

33,5%

AZ+ZZ rückzahlbar

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Eigenheime

-

-

-

-

1,0%

21,9%

-

-

-

2,2%

Mehrgeschoßwohnungen

-

18,0%

29,9%

2,8%

5,6%

36,7%

-

1,8%

-

14,6%

AZ+ZZ nicht rückzahlbar

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Eigenheime

-

10,0%

0,0%

9,5%

-

-

-

-

0,6%

1,7%

Mehrgeschoßwohnungen

15,6%

3,1%

12,0%

9,3%

-

1,4%

10,6%

-

-

6,6%

sonstige verlorene Zuschüsse

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Eigenheime

2,1%

-

-

3,0%

-

-

0,9%

2,4%

-

0,6%

Mehrgeschoßwohnungen

-

-

-

3,0%

-

0,1%

1,4%

0,8%

1,2%

0,7%

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Summe Neubau Eigenheime

49,4%

31,7%

16,2%

12,5%

7,0%

24,7%

6,1%

27,9%

2,6%

15,6%

Summe Neubau Mehrgeschoßwohnungen

38,5%

44,9%

56,5%

59,1%

83,4%

40,9%

75,0%

53,9%

44,9%

55,4%

Summe Neubauförderung

87,9%

76,6%

72,7%

71,7%

90,3%

65,6%

81,1%

81,7%

47,5%

71,0%

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

für Förderung der Wohnhaussanierung

Bgld.

Ktn.

Nö.

Oö.

Sbg.

Stmk.

Tirol

Vlbg.

Wien

Summe

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Darlehen

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Eigenheime

8,4%

-

-

13,2%

8,3%

-

-

0,8%

-

2,5%

Mehrgeschoßwohnungen

3,6%

-

1,7%

15,1%

1,4%

10,9%

-

0,8%

14,3%

6,0%

AZ+ZZ rückzahlbar

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Eigenheime

-

-

-

-

-

1,3%

-

-

-

0,1%

Mehrgeschoßwohnungen

-

-

2,4%

-

-

20,8%

-

-

-

2,7%

AZ+ZZ nicht rückzahlbar

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Eigenheime

-

-

15,5%

-

-

0,4%

2,1%

7,2%

0,0%

5,3%

Mehrgeschoßwohnungen

-

-

5,1%

-

-

1,0%

5,1%

7,2%

28,4%

7,4%

sonstige verlorene Zuschüsse

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Eigenheime

-

16,9%

1,3%

-

-

-

4,0%

1,2%

0,1%

1,8%

Mehrgeschoßwohnungen

-

6,5%

1,3%

-

-

-

7,8%

1,2%

9,7%

3,2%

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Summe Sanierung Eigenheime

8,4%

16,9%

16,8%

13,2%

8,3%

1,8%

6,1%

9,1%

0,1%

9,7%

Summe Sanierung Mehrgeschoßwohnungen

3,6%

6,5%

10,5%

15,1%

1,4%

32,6%

12,9%

9,1%

52,4%

19,3%

Summe Sanierungsförderung

12,1%

23,4%

27,3%

28,3%

9,7%

34,4%

18,9%

18,3%

52,5%

29,0%

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Summe Eigenheime

57,9%

48,6%

33,0%

25,8%

15,3%

26,5%

12,2%

37,0%

2,7%

25,3%

Summe Mehrgeschoßwohnungen

42,1%

51,4%

67,0%

74,2%

84,7%

73,5%

87,8%

63,0%

97,3%

74,7%

Summe

100,0%

100,0%

100,0%

100,0%

100,0%

100,0%

100,0%

100,0%

100,0%

100,0%