2318/AB-BR/2007

Eingelangt am 11.07.2007
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BM für Verkehr, Innovation und Technologie

Anfragebeantwortung

 

GZ. BMVIT-11.500/0009-I/PR3/2007     DVR:0000175

 

 

An den

Präsidenten des Bundesrates

Manfred Gruber

 

Parlament

1017   W i e n

 

Wien, am      . Juli 2007

 

 

 

 

Sehr geehrter Herr Präsident!

 

Die schriftliche Anfrage Nr. 2517/J-BR/2007 betreffend Errichtung der Lärmschutzmaßnahmen der B 70, die die Bundesräte Blatnik und GenossInnen am 11. Mai 2007 an mich gerichtet haben, beehre ich mich wie folgt zu beantworten:

 

 

 

Frage 1:

Entspricht die bauliche Ausführung der Autobahntrasse der A2 Südautobahn im Bereich der Unterflurtrasse Haidach der verordneten Trassenführung?

 

Antwort:

Ja, die bauliche Ausführung der Autobahntrasse der A2 Südautobahn im Bereich der Unterflurtrasse Haidach entspricht der verordneten Trassenführung.

 

Frage 2:

Wurde die Trasse im Nachhinein verändert und das Niveau der Unterflurtrasse Haidach um mehr als 2 m angehoben?

 

Antwort:

Nein, die Trasse wurde im Nachhinein nicht verändert und das Niveau der Unterflurtrasse Haidach wurde nicht um mehr als 2 m angehoben.

 

 

Fragen 3 und 4:

Warum wurden die Versprechungen der ÖSAG und ASFINAG hinsichtlich der Lärmschutzmaßnahmen an der A2 Südautobahn in Kärnten zwischen Wabelsdorf und Kreuzergegend nicht eingehalten?

 

Warum wurden die Versprechungen der ÖSAG vor Beschlussfassung des Gemeinderates der Gemeinde Poggersdorf hinsichtlich der Lärmschutzmaßnahmen für die Ortschaften Leibsdorf, St. Johann, Poggersdorf, Klein Venedig, Dolina, Haidach, Pubersdorf, Wabelsdorf, Kreuzergegend, Bettlerkreuz nicht eingehalten?

 

Antwort:

Die Trassenfindung und Projektierung der A 2 zwischen Völkermarkt und Klagenfurt erfolgte

durch das Amt d. Kärntner Landesregierung. Seitens der ÖSAG wurde das fertige Projekt

nach § 4 Verordnung zur baulichen Umsetzung übernommen. Es wurden grundsätzlich keine Änderungen der verordneten Trasse durchgeführt. Lediglich im Bereich Klein Venedig wurde eine im Projekt nicht vorgesehene Lärmschutzwand errichtet.

 

Frage 5:

Welche Maßnahmen könnten Sie sich vorstellen, um im Bereich der Tunnelportale - Unterflurtrasse Haidach insbesondere beim westlichen Tunnelportal – für den Bereich Pubersdorf-Süd eine Entspannung der prekären Lärmsituation zu erreichen?

 

Antwort:

In diesem Bereich wurden nach Verkehrseröffnung Lärmschutzmessungen durch das Amt d.

Kärntner Landesregierung durchgeführt und keine Überschreitung der Grenzwerte der

Lärmschutzrichtlinie festgestellt. Inwieweit bzw. ob die Grenzwerte der Lärmschutzrichtlinie

derzeit überschritten werden, kann nur nach Vorliegen neuerliche Messungen beurteilt

werden. Davon abhängig sind auch Überlegungen bezüglich Lärmschutzmaßnahmen.

 

Frage 6:

Könnte die Einhausung der Autobahntrasse, beginnend beim Westportal der Unterflurtrasse Haidach bis zu Gurkbrücke, den von der Bevölkerung gewünschten Erfolg zur Reduzierung der Emissionen und Immissionen herbeizuführen?

 

Antwort:

Eine Einhausung bringt in der Regel immer eine Verbesserung der Lärmsituation, aufgrund der derzeit bekannten Lärmverhältnisse wäre die Errichtung einer Einhausung jedoch nicht argumentierbar.

         

Frage 7:

Im Vorfeld des Lückenschlusses der A2 Südautobahn zwischen Völkermarkt West und Klagenfurt-Ost hat die Gemeinde Poggersdorf bereits ihre erste Resolution am 25.6.1998 verabschiedet, und auf die Lärmsituation hingewiesen.

Welche Maßnahmen wurden bis dato gesetzt, um eine Verbesserung der Lebenssituation in Bezug auf die zusätzlich auftretende Lärmbelastung durch die Errichtung der A2 Südautobahn zu erreichen?

 

 

 


Antwort:

Die in Folge der Resolution der Gemeinde Poggersdorf vom 25.06.1998 durchgeführten Lärmschutzmessungen zeigten keine Überschreitungen der Grenzwerte. Aus diesem Grund wurden auch keine Verbesserungsmaßnahmen gesetzt.

 

 

 

Mit freundlichen Grüßen

 

 

 

 

Werner Faymann