2324/AB-BR/2007

Eingelangt am 14.08.2007
Dieser Text wurde elektronisch übermittelt. Abweichungen vom Original sind möglich.

BM für Verkehr, Innovation und Technologie

Anfragebeantwortung

 

GZ. BMVIT-11.000/0013-I/PR3/2007     DVR:0000175

 

 

 

An den

Präsidenten des Bundesrates

Mag. Wolfgang Erlitz

Parlament

1017  Wien

Wien,  am 10. August 2007

 

 

Sehr geehrter Herr Präsident!

 

 

Die schriftliche Anfrage Nr. 2519/J-BR/2007 betreffend Ausbau von Parkplätzen an Autobahnauffahrten (Initiative Park & Drive), die die Bundesräte Martin Preineder, Kolleginnen und Kollegen am 21. Juni 2007 an mich gerichtet haben, beehre ich mich wie folgt zu beantworten:

 

Vorweg möchte ich der Vollständigkeit halber bemerken, dass ich zu Ihren gleich lautenden Fragen 1 bis 5 bereits im Rahmen meiner Beantwortung der schriftlichen parlamentarischen Anfrage Nr. 971/J vom 15. Juni 2007 des Abgeordneten zum Nationalrat Hermann Gahr ausführlich Stellung genommen habe.

 

Frage 1:

Gibt es Datenmaterial über den Bedarf an zusätzlichen Parkplätzen zur Bildung von Fahrgemeinschaften in Ballungszentren? Wenn ja, wie schaut dieses aus? Wenn nein, werden Sie diese Daten in Zusammenarbeit mit den Ländern, Städten und Gemeinden erheben lassen?

 

Antwort:

Es wurde von der ASFINAG der Bedarf an Park & Drive-Anlagen im Bereich der  Anschlussstellen von Autobahnen und Schnellstraßen im Pendler-Einzugsgebiet von Wien (NÖ, Nord- und Mittelburgenland, steirisches Wechselgebiet) erhoben. Demnach besteht in diesem Gebiet der Bedarf, an ca. 25 Anschlussstellen Park & Drive Anlagen mit insgesamt ca. 2.000 PKW-Stellplätzen zu errichten bzw. bereits bestehende Park & Drive-Anlagen zu adaptieren.

Die ASFINAG beabsichtigt, in Abstimmung mit den Bundesländern Steiermark, Oberösterreich, Salzburg und Tirol, in den nächsten Jahren analoge Erhebungen für die Pendler-Einzugsgebiete von Graz, Linz, Salzburg und Innsbruck durchzuführen.

 

Frage 2:

Haben Sie bereits mit der ASFINAG Gespräche über mögliche Konzepte zur Realisierung bzw. zum verstärkten Ausbau von Parkplätzen an Autobahnauffahrten geführt?

 

Antwort:

Über Anregung meines Ressorts hat die ASFINAG Analysen und Überlegungen für mögliche Konzepte zur Realisierung von Park & Drive-Anlagen an Anschlussstellen der Autobahnen und Schnellstraßen durchgeführt.

 

Frage 3:

Wie könnte aus Ihrer Sicht ein solches Konzept ausschauen?

 

Antwort:

Die ASFINAG hat in Zusammenarbeit mit dem Land Niederösterreich ein Konzept über Errichtung und Betrieb von Park & Drive-Anlagen in Niederösterreich erarbeitet, wobei folgende Grundsätze festgelegt wurden, die auch für andere Bundesländer zur Anwendung gebracht werden könnten:

 

§         Auf Grundflächen der ASFINAG und des Landes werden Park & Drive-Anlagen errichtet.

§         Die Park & Drive-Anlagen liegen an Anschlussstellen der Autobahnen und Schnellstraßen und sind vignettenfrei erreichbar.

§         Die bauliche und betriebliche Erhaltung erfolgt durch die Standortgemeinde oder sonstige Dritte.

§         Die Errichtungskosten sind von der ASFINAG und vom Land zu tragen.

 

 

Frage 4:

Haben Sie bereits Gespräche mit den Ländern, Städten und Gemeinden in dieser Angelegenheit geführt? Wenn ja, mit welchem Ergebnis? Wenn nein, warum nicht?

 

Antwort:

Die ASFINAG hat Verhandlungen mit dem Land Niederösterreich geführt und ein Rahmenübereinkommen zwischen ASFINAG und Land Niederösterreich erarbeitet, in dem die Grundsätze für die Errichtung und den Betrieb von Park & Drive Anlagen geregelt werden. Auf Basis dieses Abkommens haben die ASFINAG und das Land Niederösterreich in weiterer Folge Gespräche mit den Stadtgemeinden Wiener Neustadt und Amstetten über die Realisierung von Park & Drive - Pilotanlagen aufgenommen, die zu dem Ergebnis geführt haben, dass die Errichtung von Pilotanlagen in diesen Gemeinden grundsätzlich möglich ist. Im Rahmen der Pilotanlagen gilt es zu überprüfen, ob die Zu- und Abfahrten zu den Park & Drive-Anlagen im Nahbereich der Anschlussstellen verkehrsverträglich sind. Die Park & Drive-Anlagen sind jedenfalls so zu errichten, dass der Betrieb der A- und S-Straßen nicht beeinträchtigt wird.

Auch können nach geltendem Bundesstraßenrecht Park & Drive-Anlagen nur außerhalb des Autobahnen- und Schnellstraßennetzes angelegt werden.

 

Die ASFINAG führt auch mit dem Land Steiermark Vorgespräche über ein Park & Drive Rahmenübereinkommen. Die Errichtung einer Pilotanlage bei der A2 Anschlussstelle Gleisdorf Süd wird angestrebt.

Vom Land Oberösterreich wurde ebenfalls bereits konkretes Interesse an Park & Drive-Anlagen an einigen Anschlussstellen bekundet. Die ASFINAG beabsichtigt daher, mit dem Land Oberösterreich ebenfalls ein Rahmenübereinkommen zu verhandeln.

 

In der Folge könnte auch mit weiteren interessierten Bundesländern ein Park & Drive Rahmenübereinkommen verhandelt werden.

 

Fragen 5 und 6:

Welche Autobahnauffahrten kämen Ihrer Ansicht nach dafür in Betracht?

 

In welcher Reihenfolge und mit welchem Zeitplan sollte der Ausbau erfolgen?

 

Antwort:

Nach Abschluss des Rahmenübereinkommens zwischen der ASFINAG und dem Land Niederösterreich ist nun die Erstellung eines Ausbauprogramms für Park & Drive-Anlagen in Niederösterreich vorgesehen. Analog kann mit den anderen Bundesländern, mit welchen ein Rahmenübereinkommen verhandelt wird, ebenfalls ein Ausbauprogramm erstellt werden. Ich ersuche um Verständnis, dass eine Auskunft über die Standorte allerdings erst nach Erarbeitung der einzelnen länderweisen Ausbauprogramme erteilt werden kann.

 

Frage 7:

Sollen beim Bau von neuen Autobahnauffahrten Parkmöglichkeiten generell mitgeplant und errichtet werden?

 

Antwort:

Die allfällige Errichtung von Park & Drive-Anlagen bei neu zu errichtenden Anschlussstellen wird im Zusammenhang mit den vorhin genannten Ausbauprogrammen, welche mit den Bundesländern erarbeitet werden, mitbehandelt. Ergänzend dazu möchte ich auf meine Beantwortung zu den Fragepunkten 5 und 6 verweisen.

 

 

 

Mit freundlichen Grüßen

 

 

 

 

 

Werner Faymann