2325/AB-BR/2007

Eingelangt am 14.08.2007
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BM für Verkehr, Innovation und Technologie

Anfragebeantwortung

 

 

 

GZ. BMVIT-11.000/0014-I/PR3/2007     DVR:0000175

 

 

 

 

An den

Präsidenten des Bundesrates

Mag. Wolfgang Erlitz

Parlament

1017   Wien

Wien,  am 10.  August 2007

 

Sehr geehrter Herr Präsident!

 

 

Die schriftliche Anfrage Nr. 2520/J-BR/2007 betreffend weiterer Ausbau der A 5 Trasse Nord/Schrick - Drasenhofen, die die Bundesräte Alfred Schöls, Kolleginnen und Kollegen am 21. Juni 2007 an mich gerichtet haben, beehre ich mich wie folgt zu beantworten:

 

Frage 1:

Werden Sie die Finanzierung dieses Projektes mit dem PPP-Modell oder durch eine normale Ausschreibung durchführen?

 

Antwort:

Das Projekt A5 Schrick – Staatsgrenze ist in der Prioritätenreihung verankert. Der

Baubeginn ist darin mit 2010 und die Fertigstellung mit 2013 vorgesehen. Die Abwicklung erfolgt durch die ASFINAG Baumanagement GmbH. Bislang ist eine Ausführung mittels eines PPP-Projektes nicht vorgesehen, die Entscheidung über die Art der Realisierung liegt allerdings in erster Linie bei der Asfinag.

 

Frage 2:

Die A5 ist als TEN-Projekt gereiht. Wie hoch ist der finanzielle Anteil der EU für dieses Projekt?

 

Antwort:

Die A 5 Nordautobahn ist Bestandteil des TEN-Straßennetzes. Darüber hinaus gehört die

A 5 gemäß Anhang III der TEN-Leitlinien (Entscheidung Nr. 1692/96/EG in der Fassung der Entscheidung Nr. 884/2004/EG) zum vorrangigen TEN-Vorhaben Nr. 25: Autobahnachse Danzig – Warschau – Brno/Bratislava – Wien.

 

Was EU-Zuschüsse aus der TEN-Haushaltslinie zur A 5 Nordautobahn betrifft, so ist zu sagen, dass die Europäische Kommission bereits einen TEN-Zuschuss zu Planungsstudien für den nördlichen Abschnitt der zum vorrangigen TEN-Vorhaben Nr. 25 Wien - Brünn  gehörende A 5 Nordautobahn (Abschnitt Schrick - Staatsgrenze A/CZ) in Höhe von 2,5 MEURO aus dem EU-Haushalt 2006 vorgeschlagen hat und dies auch vom TEN-Zuschussausschuss abgesegnet wurde. Die entsprechende konkrete Zuschussentscheidung wurde bislang jedoch noch nicht von der Europäischen Kommission verabschiedet, da die Europäische Kommission diese derzeit mit einer Variantendiskussion in Tschechien verknüpft.

 

Für den Zeitraum 2007 bis 2013 ist geplant weitere EU-Zuschüsse aus der TEN-Haushaltslinie für die A 5 Nordautobahn zu beantragen.

 

Frage 3:

In einem Schreiben vom April 2007 hat Sie der Tschechische Transportminister Rebicek um eine Stellungnahme bezüglich der Positionierung des Grenzüberganges gebeten. Haben Sie diese Anfrage bereits beantwortet und wenn ja, wie war Ihre Antwort?

 

Antwort:

In einem Antwortschreiben vom 27. Juni 2007 an meinen tschechischen Amtskollegen habe ich darauf hingewiesen, dass der Streckenverlauf der A5 Nordautobahn im Verzeichnis 1 zum Bundesstraßengesetz festgelegt ist und dass allfällige Änderungen daher eines Beschlusses des österreichischen Gesetzgebers bedürfen.

 

Weiters habe ich ihm mitgeteilt, dass die Entscheidung für einen Grenzübergabepunkt bei Drasenhofen/Mikulov in der Vergangenheit schon mehrfach geprüft wurde und in fachlicher Hinsicht umfassend und gut begründet ist.

 

 

Mit freundlichen Grüßen

 

 

 

 

Werner Faymann