2327/AB-BR/2007
Eingelangt am 17.08.2007
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BM für Unterricht, Kunst und Kultur
Anfragebeantwortung
Bundesministerium für
Unterricht, Kunst und Kultur
Herrn Geschäftszahl: BMUKK-10.001/0006-III/4a/2007
Präsidenten des Bundesrates
Mag. Wolfgang Erlitz
Parlament
1017 Wien
Wien, 16. August 2007
Die schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 2531/J-BR/2007 betreffend Schulwesen in Österreich, die die Bundesräte Gottfried Kneifel, Kolleginnen und Kollegen am 21. Juni 2007 an mich richteten, wird wie folgt beantwortet:
Zu Fragen 1 bis 3:
Die exakte Zahl der „arbeitslosen Pflichtschullehrerinnen und –lehrer“ ist dem Ressort nicht bekannt; die Zuständigkeit hiefür liegt bei den verantwortlichen Stellen des Arbeitsmarktservices. Im Übrigen fallen Fragen der Anstellung als Pflichtschullehrkraft in den Vollzugsbereich der Länder.
Zu Frage 4:
Die Ausbildungen an den Pädagogischen Hochschulen sind entsprechend den Vorgaben auf Gesetzes- und Verordnungsebene (§§ 40 bis 43 des Hochschulgesetzes 2005, BGBl. I Nr. 30/2006; Hochschul-Curriculaverordnung, BGBl. II Nr. 495/2006) durch die jeweilige Studienkommission zu gestalten. Auf welche nicht vorhandene Datenlage in Bezug auf die Gestaltung der Ausbildung an den Pädagogischen Hochschulen in der Fragestellung abgezielt wird, kann nicht erkannt werden. Jedenfalls stellen die Ausbildungen an den Pädagogischen Hochschulen keine „Bedarfsausbildungen“ im Hinblick auf konkrete Arbeitsplätze dar, sondern es sind im Sinne des freien Hochschulzuganges nach Maßgabe der Voraussetzungen bzw. Eignung zum Studium (Hochschul-Zulassungsverordnung, BGBl. II Nr. 112/2007) wissenschaftlich fundierte, berufsbezogene und stark praxisorientierte Aus,- Fort- und Weiterbildungen für das Berufsfeld eröffnet.
Zu Frage 5:
Nach Befassung der Landesschulräte/des Stadtschulrates für Wien können ausgehend von den Bewerbungen für das Schuljahr 2007/2008 folgende Zahlen über nicht zugewiesene Bewerberinnen und Bewerber für allgemein bildende und berufsbildende Gegenstände bekanntgegeben werden. Vorauszuschicken ist, dass sich Lehrkräfte in mehreren Bundesländern zugleich um eine Stelle bewerben. In den nachfolgenden Zahlen werden daher einzelne Lehrkräfte mehrfach geführt:
Burgenland |
60 für allgemein bildende und berufsbildende Gegenstände, 25 nur für berufsbildende Gegenstände |
|
Kärnten |
348 für allgemein bildende und berufsbildende Gegenstände |
|
Niederösterreich |
362 für allgemein bildende und berufsbildende Gegenstände |
|
Oberösterreich |
725 für allgemein bildende und berufsbildende Gegenstände |
|
Salzburg |
543 für allgemein bildende Gegenstände |
211 für berufsbildende Gegenstände |
Steiermark |
778 für allgemein bildende Gegenstände |
36 für berufsbildende Gegenstände |
Tirol |
608 für allgemein bildende und berufsbildende Gegenstände |
|
Vorarlberg |
59 für allgemein bildende und berufsbildende Gegenstände |
|
Wien |
723 für allgemein bildende Gegenstände |
635 für berufsbildende Gegenstände |
Zu diesen Zahlen ist noch anzumerken, dass das Zuteilungsverfahren noch im Gange ist, erst nach Beginn des Schuljahres abgeschlossen werden wird und erfahrungsgemäß davon ausgegangen werden kann, dass es im Herbst noch zu zusätzlichen Neuaufnahmen kommen wird. Weiters lässt die Zahl der Bewerbungen keinen unmittelbaren Rückschluss auf die berufliche Situation der Bewerberinnen und Bewerber zu. Besonders bei berufsbildenden Gegenständen werden oft nur sehr geringe Beschäftigungsausmaße mit bestimmten Spezialkenntnissen ausgeschrieben, die typischerweise nur ergänzend zu einer anderen hauptberuflichen Beschäftigung ausgeübt werden (können).
Zu Frage 6:
Die Datengrundlagen zur Berechnung und Darstellung der Ausgaben je Schülerin/Schüler werden jährlich durch die Bundesanstalt „Statistik Österreich“ erstellt. In diese Berechnungen gehen Ausgabendaten des Bundes, der Länder, der Gemeinden (einschließlich Gemeindeverbände) sowie von Privaten ein. Die Bundesanstalt folgt dabei den Vorgaben der UOE-Datensammlung, der internationalen Datenerhebung zur Bildungsstatistik, die vom UNESCO Institute for Statistics, der OECD und Eurostat gemeinsam durchgeführt wird. Eine darüber hinaus gehende bzw. abweichende umfassende Statistik der Bildungskosten besteht in Österreich derzeit nicht, sodass auch keine diesbezüglichen Unterschiede zwischen nationalen Berechnungen und OECD-Daten dargestellt werden können.
Die Berechnung der Bildungskosten im Schulbereich folgt derzeit ausschließlich dem Gliederungskriterien der Bildungshöhe des ISCED-Klassifikationsschemas für Bildungsprogramme (ISCED = International Standard Classification of Education), dh. es wird in der Datensammlung nur zwischen Primarschulbildung und den Stufen I und II der Sekundarschulbildung unterschieden. Innerhalb der Sekundarstufe I kann derzeit aber nicht zwischen AHS-Unterstufe und Hauptschule unterschieden werden, innerhalb der Sekundarstufe II kann derzeit nicht zwischen AHS-Oberstufe und den verschiedenen Formen der Berufsbildung unterschieden werden. Es ist allerdings vorgesehen, in den nächsten Jahren in der Darstellung der Ausgaben für die Sekundarstufe II zwischen Allgemein- und Berufsbildung zu unterscheiden.
Die aktuellsten verfügbaren Daten wurden durch die OECD in der Publikation „Education at a Glance. OECD-Indicators 2006“ im Jahr 2006 publiziert. Demnach liegen in Österreich die jährlichen Ausgaben für eine Schülerin/einen Schüler:
- der Volksschule bei € 5.516,--;
- der Sekundarstufe I bei € 6.737,-- (AHS-Unterstufe und Hauptschule nicht getrennt ausweisbar);
- der Sekundarstufe II bei € 7.100,-- (AHS-Oberstufe und verschiedene Formen der Berufsbildung nicht getrennt ausweisbar).
Zu Frage 7:
Für
Österreich stehen derzeit keine authentischen bzw. repräsentativen
Daten zu Analphabeten zur Verfügung. Derzeit laufen die vorbereitenden
Arbeiten zur Beteiligung Österreichs an der von der OECD geplanten
Datenerhebung PIAAC über Kompetenzen Erwachsener (Programme for the
Assessment of Adult Competencies). Mit entsprechender Datenverfügbarkeit
kann ab Ende 2011 gerechnet werden. Grundsätzlich ist festzuhalten, dass
es Ziel des Bundesministeriums für Unterricht, Kunst und Kultur ist, die
erforderlichen Fertigkeiten und Kompetenzen für eine aktive Teilhabe an
der Gesellschaft und am Erwerbsleben bereits frühzeitig zu fördern,
das Erreichen der Unterrichtsziele durch entsprechende
Qualitätssicherungsinstrumente zu gewährleisten und insbesondere
überall dort, wo dies erforderlich ist, eine gezielte individuelle
Förderung durch zusätzliche Angebote zu ermöglichen. Im
Vordergrund steht dabei, die Lese- und Schreibkompetenz der Schulabgängerinnen
und
–abgänger zu verbessern. Mit der Initiative „Lesen
fördern!“ wurde dazu zur Steigerung der Lesekompetenz aller
Schülerinnen und Schüler ein Qualitätsentwicklungsprozess
gestartet.
Zu Frage 8:
Die Personalausgaben für das österreichische Schulsystem sind im Zeitraum 2003 bis 2006 um rd. 423,7 Mio. Euro angestiegen. Diese Steigerung betrifft die Bundespersonalausgaben des Budgetkapitels 12 und somit alle Lehrkräfte und das Verwaltungspersonal an Bundesschulen einschließlich der Schulaufsicht und der Zentralstelle sowie die Kostenersätze des Bundes an die Länder für die Personalausgaben der Pflichtschullehrkräfte.
Bezeichnung |
2003 |
2004 |
2005 |
2006 |
Personalausgaben |
2,082.331 |
2,099.568 |
2,201.892 |
2,324.675 |
PA gem. FAG |
2,781.807 |
2,786.017 |
2,924.708 |
2,963.174 |
Summe |
4,864.138 |
4,885.585 |
5,126.600 |
5,287.849 |
Beträge in Mio. Euro, Quelle: SAP, Stand: 13.07.07
Zu Fragen 9 bis 11:
Im Abschnitt „Aufgabe der Hauptschule“ (§ 15 Abs. 2 des Schulorganisationsgesetzes) wird die fördernde Funktion der Leistungsgruppen festgelegt: „Die Schüler sind in den Pflichtgegenständen Deutsch, Mathematik und lebende Fremdsprache durch die Einrichtung von Leistungsgruppen zu fördern.“ Die Leistungsbeurteilung erfolgt grundsätzlich nach den bekannten fünf Beurteilungsstufen bzw. Noten (§ 18 des Schulunterrichtsgesetzes), wobei der Note im Falle von Leistungsgruppen auch die besuchte Leistungsgruppe beizufügen ist (§ 22 des Schulunterrichtsgesetzes). Aus dem Zusammenspiel von Note und Leistungsgruppe ergibt sich ein unübersichtliches und unkonsistentes Regelwerk, das zwar wiederholt in bestimmten Aspekten reformiert wurde und Gegenstand zahlreicher Schulversuche war und ist, aber seit Bestehen der Leistungsgruppen (1985), nie zur Ruhe gekommen ist. Zahlreiche Schulversuche und unterschiedliche Praktiken, Auslegungen sowie alle Evaluationsergebnisse der Bildungsforschung (vgl. Eder, F. & Mayr, J. (2002). Die Primadonna, das Aschenputtel und die Unschuld vom Lande: Vergleichende Befunde zu den Schulen der Zehn- bis Vierzehnjährigen. In: Eder, F., Grogger, G. & Mayr, J. (Hrsg., 2002). "Sekundarstufe I: Probleme – Praxis – Perspektiven". Innsbruck: StudienVerlag. S. 101 – 134; Eder, F. (2001). Begleiterscheinungen der Leistungsgruppenorganisation. In: Eder, F., Grogger, G. & Mayr, J. (Hrsg., 2001). "Sekundarstufe I: Probleme – Praxis – Perspektiven". Innsbruck: StudienVerlag. S. 187 – 205; Eder, F. (2001). Fähigkeits- und Leistungsunterschiede auf der Sekundarstufe. In: Eder, F., Grogger, G. & Mayr, J. (Hrsg., 2001). "Sekundarstufe I: Probleme – Praxis – Perspektiven". Innsbruck: StudienVerlag. S. 135 – 157; Eder, F. (2002). Fördern Leistungsgruppen das Lernen? Der Förderanspruch von Leistungsgruppen im Lichte von PISA und TIMSS. Erziehung und Unterricht, 152, Heft 7-8, S. 979 – 1000; Eder, F. & Thonhauser, J. (2006). Bildungsaspirationen, Noten und Berechtigungen am Übergang von der Volksschule in die Sekundarstufe I. In: Erziehung und Unterricht, 156. Jg. (2006) Heft 3-4, 275-294) zeugen davon. In diesem Zusammenhang wird auf das Entwicklungsprojekt „Neue Mittelschule“ hingewiesen, welches in Anbetracht der vielfältigen Formen der inneren Differenzierung auf die Einführung von Leistungsgruppen ausdrücklich verzichtet. Auf der Website des Ressorts ist die diesbezügliche Zielsetzung im Abschnitt „Modellregionen, Zeitplan, Evaluation, Kriterien“ (http://www.bmukk.gv.at/schulen/bw/nms/zp.xml) zu finden.
Zu Fragen 12 bis 14:
Die „schülerautonomen“ Wahlpflichtgegenstände sind ein integrierender Bestandteil der Oberstufe der allgemein bildenden höheren Schulen. Strukturell stellen sie entweder zusätzliche Pflichtgegenstände dar (zB. Darstellende Geometrie, Informatik, Lebende Fremdsprache) oder sie sind als Vertiefung zu bestehenden Pflichtgegenständen konzipiert. Im Zuge der vertiefenden Schwerpunktprüfung sind diese in der Reifeprüfung integriert. Durch das vertiefte Eindringen in den Stoff dienen sie insbesondere der Studierfähigkeit.
Beim vertiefenden Wahlpflichtgegenstand stellen die langjährigen Erfahrungen bei der entsprechenden vertiefenden Prüfung der Reifeprüfung diesen Pflichtgegenständen ein hervorragendes Zeugnis aus. Weiters hat die Einführung der Wahlpflichtgegenstände zu einem Rückgang der Inanspruchnahme der Freigegenstände geführt.
In Bezug auf die Führung von Wahlpflichtgegenständen einschließlich Schülergruppenbildungen wird auf § 43 Abs. 2 des Schulorganisationsgesetzes hingewiesen, wonach einerseits die Zahl der Wahlpflichtgegenstandsgruppen (maximal das Vierfache der Klassenanzahl der 6. bis 8. Klassen jeder Schule) und andererseits die Eröffnungszahlen (mindestens 5 Schüler) zu berücksichtigen sind; weiters sind klassen- sowie schulübergreifende Führungen sowie schulautonome Regelungen der Eröffnungs- und Teilungszahlen ermöglicht. Entsprechend der derzeit gültigen Lehrpläne der allgemein bildenden höheren Schulen sind je nach Type 6/8/10 Gesamtwochenstunden im Verlauf der gesamten Ausbildung auf der 10. bis 12. Schulstufe vorgesehen. Ausgehend davon wird das System der Wahlpflichtgegenstände durch die vorstehend angeführten Möglichkeiten regelmäßig überprüft und seitens der Schulen mit dem Ziel des bestmöglichen pädagogischen Ertrages effizient organisiert. Die aufgewendeten Werteinheiten liegen nach langjährigen Erfahrungen bei 3-4% der Gesamtwerteinheiten.
Die Bundesministerin:
Dr. Claudia Schmied e.h.