2329/AB-BR/2007

Eingelangt am 21.08.2007
Dieser Text wurde elektronisch übermittelt. Abweichungen vom Original sind möglich.

BM für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft

 
Anfragebeantwortung

 

JOSEF PRÖLL

Bundesminister

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

An den                                                                                               Zl. LE.4.2.4/0074-I 3/2007

Herrn Präsidenten

des Bundesrates

 

Parlament

1017 Wien                                                                                        Wien, am 16. AUG. 2007

 

 

 

 

Gegenstand:   Schriftl. parl. Anfr. der Bundesräte Jürgen Weiss, Kolleginnen und

            Kollegen vom 21. Juni 2007, Nr. 2523/J-BR/2007, betreffend

            Ausstieg aus dem Euratom-Vertrag

 

 

 

 

 

Auf die schriftliche parlamentarische Anfrage der Bundesräte Jürgen Weiss, Kolleginnen und Kollegen vom 21. Juni 2007, Nr. 2523/J-BR/2007, betreffend Ausstieg aus dem Euratom-Vertrag, beehre ich mich Folgendes mitzuteilen:

 

 

 


Zu Frage 1:

 

Es ist festzuhalten, dass ich mich bereits seit langem mit der Fragestellung der Möglichkeiten eines Ausstiegs aus dem Euratom-Vertrag im Detail beschäftige und somit auch alle einschlägigen Rechtsgutachten und Stellungnahmen analysieren ließ.

 

Ergebnis ist, dass - auch wenn es Rechtsgutachten gibt, die zu einer gegenteiligen Auffassung kommen, – nach überwiegender Auffassung aus rechtlicher Sicht keine Möglichkeit eines isolierten Austritts aus dem Euratom-Vertrag besteht. Dies wird aus gemeinschaftsrechtlicher Sicht mit der ausdrücklich normierten unbegrenzten Geltungsdauer des Vertrags und dem Mangel einer ausdrücklichen Austrittsmöglichkeit begründet.

 

Zu Frage 2:

 

Es sei daran erinnert, dass Österreich vom Beginn seiner EU-Mitgliedschaft an Reform­bemühungen betreffend den Euratom-Vertrag unterstützt und wiederholt selbst Initiativen zur Reform dieses Vertrags gestartet hat, insbesondere um den Förderzweck zu eliminieren, den Schutzzweck auszubauen, einen fairen Wettbewerb herzustellen und die Entscheidungs­prozesse zu demokratisieren.

 

Nach intensivstem Lobbying Österreichs haben im Jahr 2004 fünf der damals 25 Mitglied­staaten eine Erklärung zum Verfassungsvertrag, welche eine Revisionskonferenz fordert, unterstützt. Dies hat einerseits gezeigt, dass Österreich mit diesem Bestreben nicht alleine ist, zeigte aber andererseits ganz deutlich, dass die für die Einsetzung einer Regierungskonferenz erforderliche Mehrheit, insbesondere aber die für eine Änderung des Euratom-Vertrages erforderliche Einstimmigkeit, noch nicht gegeben ist. Daher müssen wir unsere Anstrengungen weiterhin darauf konzentrieren, die Unterstützer­basis für eine Reform zu erweitern und zu festigen.

 

Zu Frage 3:

 

Unbeschadet der Frage der rechtlichen Möglichkeit eines Ausstiegs aus dem Euratom-Vertrag würde ein einseitiger Ausstieg jedenfalls bedeuten, dass Österreich sein Mitspracherecht und damit die Möglichkeit, seine nuklearpolitischen Ziele einzubringen, in diesem Bereich vollkommen verlieren würde. Vor allem aber wäre – sollten auch noch andere Länder diesem Beispiel folgen – ein nukleares Kerneuropa die Folge. Eine solche Entwicklung könnte unabsehbare Konsequenzen haben.

 

Darüber hinaus ist mit Implikationen auf andere europäische Politikbereiche zu rechnen, die ein Austritt wohl unweigerlich mit sich brächte.

 

 

 

Vor diesem Hintergrund ist der Ausstieg aus dem Euratom-Vertrag aus meiner Sicht keine realpolitisch gangbare Option. Mein Ziel bleibt daher weiterhin eine umfassende Reform des Euratom-Vertrags.

 

 

Der Bundesminister: