2334/AB-BR/2007

Eingelangt am 31.08.2007
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Bundeskanzler

Anfragebeantwortung

Die Bundesräte Bieringer, Freundinnen und Freunde haben am 20. Juli 2007 unter der Nr. 2560/J-BR an mich eine schriftliche parlamentarische Anfrage betreffend Ein- bau von Panzerglasfenstern im Bundeskanzleramt gerichtet.

Diese Anfrage beantworte ich wie folgt:

Zu Frage 1:

Ø  Wie viel kostet der Einbau der Panzerglasscheiben im Büro des Bundeskanzlers und seiner Mitarbeiter?

Die Beschaffung von Verglasungen in Bundesbauten, deren Verwaltung im Bereich der Burghauptmannschaft liegt, ist ein Gegenstand der regelmäßig zwischen den Ressorts auf Beamtenebene durchgeführten Gespräche über die Rahmenbaupro-gramme. Auf Grundlage von Einigungen bei diesen Gesprächen wird dann die Um- setzung vom Bundesministerium für wirtschaftliche Angelegenheiten durchgeführt. Das Bundeskanzleramt kann daher nur Auskunft über die vom Wirtschaftsressort bekannt gegebenen Kostenvoranschläge geben. Nach diesen belaufen sich die Kosten für die Komplettierung der bisher nur teilweise vorhandenen beschusshem-menden Verglasungen an der Gebäudefront des Bundeskanzleramtes gegenüber dem Volksgarten auf 134.856,00.



 

Zu Frage 2:

Ø   Warum sind Sie - oder Ihre Mitarbeiter - von der Linie Ihres Amtsvorgängers abgewichen, der sich stets gegen diese teueren Umbauten aussprach?

Wie bereits gegenüber den Medien ausgeführt wurde, bin ich von keiner Linie" ab- gewichen. Es gibt vielmehr im Rahmen der Gebäudesanierungs- und Instandhal-tungsmaßnahmen einen mehrere Jahre zurückreichenden Schriftverkehr zwischen dem Bundeskanzleramt und dem Wirtschaftsressort bzw. der Burghauptmannschaft, der auch mehrfach im Rahmen der üblichen Kontaktnahmen im Hinblick auf Sanie-rungen und Adaptierungen im Amtsgebäude Ballhausplatz 2 besprochen wurde. Die erste diesbezügliche Kontaktnahme erfolgte Anfang des Jahres 2001; daraufhin wur-de im selben Jahr eine erste Kosten- und Aufwandschätzung (damals gesamt 654.000) vorgenommen. Aufgrund der Aufwandshöhe wurde diese erste Planung dann auf Betreiben des BKA in der Folge mehrfach abgeändert, um ein kostengünsti-geres Ergebnis zu erreichen. Die letzte Änderung erfolgte im Jahr 2006 aufgrund von neuen technischen Erfahrungen bei anderen vergleichbaren Baulichkeiten. Die end- gültige Festlegung der möglichen Sanierungsmaßnahmen wurde dann einvernehm- lich zwischen dem Bundeskanzleramt und dem Wirtschaftsressort im Juni des Jahres 2006 vorgenommen. Das Gespräch über die Zeitplanung fand am 22.2.2007 zwi-schen dem Präsidium des Bundeskanzleramtes einerseits und der zuständigen Sek-tion im Wirtschaftsressort andererseits im Beisein der Burghauptmannschaft statt.

Hinzuzufügen ist noch, dass es in Bezug auf diese bauliche Adaptierungsmaßnahme nach den vorliegenden Aktenbeständen weder unter meinem Amtsvorgänger noch seit meiner Amtsübernahme eine persönliche aktenmäßige Befassung des Bundes-kanzlers gab.