2342/AB-BR/2007
Eingelangt am 06.09.2007
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BM für Wirtschaft und Arbeit
Anfragebeantwortung
Präsident des Bundesrates
Mag. Wolfgang ERLITZ
Parlament
1017 Wien
Wien, am 4. September 2007
Geschäftszahl:
BMWA-10.102/0018-IK/1a/2007
In Beantwortung der schriftlichen parlamentarischen Anfrage Nr. 2557/J-BR betreffend Umsetzung der EU-Dienstleistungsrichtlinie, welche die Abgeordneten Jürgen Weiss, Kolleginnen und Kollegen am 20. Juli 2007 an mich richteten, stelle ich fest:
Antwort zu Punkt 1 der Anfrage:
Nach derzeitigem Stand der Diskussion scheint die Einrichtung dieser zentralen Ansprechstellen bei den Ämtern der Landesregierung die zweckmäßigste Lösung zu sein, weil damit sichergestellt wird, dass ein Dienstleistungserbringer die von der Richtlinie vorgesehene Möglichkeit zur Abwicklung sämtlicher Verfahren sowie umfassende Beratung erhält.
Antwort zu Punkt 2 der Anfrage:
Die in Österreich im Vergleich zu anderen Mitgliedstaaten bereits weit entwickelte e-Government-Infrastruktur soll weiter ausgebaut und auf die einheitlichen Ansprechpartner ausgedehnt werden. Dadurch soll ermöglicht werden, dass die erforderlichen Formulare heruntergeladen sowie Anträge und Eingaben elektronisch eingereicht werden können.
Antwort zu Punkt 3 der Anfrage:
Die genaue Umsetzung der so genannten Genehmigungsfiktion sowie der Aus-nahmen davon in den Verfahrensbestimmungen werden noch geprüft.
Antwort zu Punkt 4 der Anfrage:
Das Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit hat als federführendes Ressort bereits im Sommer 2006 eine interministerielle Plattform bestehend aus den Bundesressorts, den Landesregierungen und den Sozialpartnern sowie kleinere Arbeitsgruppen zu spezifischen Themata der Umsetzung eingerichtet.
Antwort zu Punkt 5 der Anfrage:
Die Gesetzesentwürfe sollen im Laufe des Jahres 2008 vorliegen.