2342/AB-BR/2007

Eingelangt am 06.09.2007
Dieser Text wurde elektronisch übermittelt. Abweichungen vom Original sind möglich.

BM für Wirtschaft und Arbeit

Anfragebeantwortung

 

Präsident des Bundesrates

Mag. Wolfgang ERLITZ

 

Parlament

1017 Wien

 

 

                                                                                                                           Wien, am 4. September 2007

 

                                                                                                                           Geschäftszahl:

                                                                                            BMWA-10.102/0018-IK/1a/2007

 

 

In Beantwortung der schriftlichen parlamentarischen Anfrage Nr. 2557/J-BR betreffend Umsetzung der EU-Dienstleistungsrichtlinie, welche die Abgeordneten Jürgen Weiss, Kolleginnen und Kollegen am 20. Juli 2007 an mich richteten, stelle ich fest:

 

 

Antwort zu Punkt 1 der Anfrage:

 

Nach derzeitigem Stand der Diskussion scheint die Einrichtung dieser zentralen Ansprechstellen bei den Ämtern der Landesregierung die zweckmäßigste Lösung zu sein, weil damit sichergestellt wird, dass ein Dienstleistungserbringer die von der Richtlinie vorgesehene Möglichkeit zur Abwicklung sämtlicher Verfahren sowie umfassende Beratung erhält.

 

 

 

Antwort zu Punkt 2 der Anfrage:

 

Die  in Österreich im Vergleich zu anderen Mitgliedstaaten bereits weit entwickelte  e-Government-Infrastruktur soll weiter ausgebaut und auf die einheitlichen Ansprechpartner ausgedehnt werden. Dadurch soll ermöglicht werden, dass die erforderlichen Formulare heruntergeladen sowie Anträge und Eingaben elektronisch eingereicht werden können.

 

 

Antwort zu Punkt 3 der Anfrage:

 

Die genaue Umsetzung der so genannten Genehmigungsfiktion sowie der Aus-nahmen davon in den Verfahrensbestimmungen werden noch geprüft.

 

 

Antwort zu Punkt 4 der Anfrage:

 

Das Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit hat als federführendes Ressort bereits im Sommer 2006 eine interministerielle Plattform bestehend aus den Bundesressorts, den Landesregierungen und den Sozialpartnern sowie kleinere Arbeitsgruppen zu spezifischen Themata der Umsetzung eingerichtet.

 

 

Antwort zu Punkt 5 der Anfrage:

 

Die Gesetzesentwürfe sollen im Laufe des Jahres 2008 vorliegen.