2354/AB-BR/2007

Eingelangt am 17.09.2007
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BM für Unterricht, Kunst und Kultur

Anfragebeantwortung

Bundesministerium für

Unterricht, Kunst und Kultur

        

 

 

Herrn

Präsidenten des Bundesrates

Mag. Wolfgang Erlitz

Parlament

1017 Wien

 

 

                                                                                                      Geschäftszahl:         BMUKK-10.001/0008-III/4a/2007

                                                                                                                                       

                                                                                                                Wien, 17. September 2007

 

 

 

Die schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 2535/J-BR/2007 betreffend Zuweisung von SchülerInnen an erste Klassen der AHS-Unterstufe in einigen Gymnasien in der Landeshaupt­stadt Linz für das Schuljahr 2007/2008, die die Bundesräte Wolfgang Schimböck und GenossInnen am 17. Juli 2007 an mich richteten, wird wie folgt beantwortet, wobei darauf hin­gewiesen wird, dass die Angaben im Wesentlichen auf einer vom Landesschulrat für Ober­österreich eingeholten Stellungnahme beruhen:

 

Zu Frage 1:

 

Schule

Anzahl der Schülerinnen und Schüler der 1. Klassen 2007/2008 mit Stand 12.9.07

Akademisches Gymnasium

95

BG/BRG Khevenhüllerstraße

94

BG/BRG Ramsauerstraße

127

BG/BRG Peuerbachstraße

83

BG/WRG Körnerstraße

108

BRG Fadingerstraße

121

BRG Hamerlingstraße

157

BRG Landwiedstraße

124

BRG Aubrunnerweg

181

 

Zu Frage 2:

 

Schule

Aufnahme 07/08 mit Stand 12.9.07

Aufnahme 06/07

Differenz

Akademisches Gymnasium

95

73

+ 22

BG/BRG Khevenhüllerstraße

94

84

+ 10

BG/BRG Ramsauerstraße

127

122

+   5

BG/BRG Peuerbachstraße

83

162

- 79

BG/WRG Körnerstraße

108

114

-   6

BRG Fadingerstraße

121

97

+ 24

BRG Hamerlingstraße

157

157

0

BRG Landwiedstraße

124

149

- 25

BRG Aubrunnerweg

181

179

+   2

 

Zu Frage 3:

 

Schule

Anmeldung 07/08 vor Schülerstromlenkung durch Schulleitungen

Aufnahme 07/08 mit Stand 12.9.07

Differenz

Akademisches Gymnasium

89

95

+   6

BG/BRG Khevenhüllerstraße

60

94

+ 34

BG/BRG Ramsauerstraße

134

127

-   7

BG/BRG Peuerbachstraße

124

135

+ 11

BG/WRG Körnerstraße

154

108

- 46

BRG Fadingerstraße

88

121

+ 33

BRG Hamerlingstraße

169

157

- 12

BRG Landwiedstraße

74

124

+ 50

BRG Aubrunnerweg

198

181

- 17

 

Zu bemerken ist, dass 92,8% aller Schülerinnen und Schüler an der Wunschschule aufge­nommen wurden.

 

Schule

Anmeldung 06/07

Aufnahme 06/07

Differenz

Akademisches Gymnasium

67

73

+   6

BG/BRG Khevenhüllerstraße

67

84

+ 17

BG/BRG Ramsauerstraße

138

122

- 16

BG/BRG Peuerbachstraße

217

162

- 55

BG/WRG Körnerstraße

114

114

0

BRG Fadingerstraße

77

97

+ 20

BRG Hamerlingstraße

165

157

-   8

BRG Landwiedstraße

155

149

-   6

BRG Aubrunnerweg

190

179

- 11

 

Zu Frage 4:

Es gab keine Abweisungen, da schon vor der Aufnahme Beratungsgespräche stattgefunden haben.

 

Zu Frage 5:

Auch hier gab es keine Abweisungen, da schon vor der Aufnahme Beratungsgespräche statt­gefunden haben.

 

Zu Frage 6:

Dazu wäre auf das Raumfunktionsprogramm hinzuweisen:

 

Schule

Klassen 2007/2008

Vorhandener Raum

+/-

Akademisches Gymnasium

22

21

-1

BG/BRG Khevenhüllerstraße

25

23

-2

BG/BRG Ramsauerstraße

30

28

-2

BG/BRG Peuerbachstraße

32

29

-3

BG/WkRG Körnerstraße

30

24

-6

BRG Fadingerstraße

27

23

-4

BRG Hamerlingstraße

36

28

-8

BRG Landwiedstraße

28

29

+1

 

Zur Bewältigung der Schülerströme zur AHS-Unterstufe in der Landeshauptstadt Linz wird seit dem Schuljahr 2006/07 eine AHS-Langform als Privatschule der Stadt Linz „Linz-Süd Solar City“ geführt (Verbundlichung vorgesehen). Zur Behebung einzelner Raumprobleme an den jeweili­gen Standorten ist der Landesschulrat für Oberösterreich seitens des Ressorts zur Ausarbeitung von Ausbau- und Adaptierungskonzepten bereits beauftragt worden.

 

Die Schulleitungen haben die Verpflichtung bei gegebener Nachfrage die möglichen Aufnahme­kapazitäten zu erfüllen. Es ist nicht gestattet Schülerinnen und Schüler, die die Aufnahme­kriterien erfüllen, abzuweisen, wenn die Klassenschülerhöchstzahl nicht erreicht wird.

 

Zu Frage 7:

Unter Hinweis auf die Beantwortung der Fragen 4 und 5 gab es keine Abweisungen, da schon vor der Aufnahme Beratungsgespräche stattgefunden haben.

 

Zu Frage 8:

Die Schülerinnen und Schüler wurden durch die Erstwunschschule informiert.

 

Zu Frage 9:

Den Schülerinnen und Schülern, denen noch kein Schulplatz zugewiesen werden konnte, wurden alle Gymnasien genannt, die noch Aufnahmekapazitäten hatten.

 

Zu Frage 10:

Es gibt kein einheitliches Formular für die Anmeldung an Linzer Gymnasien. Es wurde vom Landesschulrat für Oberösterreich daher auch nicht erhoben wie viele Zweit- bzw. Drittwunsch­schulen bei der Erstanmeldung angegeben wurden.

 

Zu Fragen 11 und 12:

Der Landesschulrat für Oberösterreich geht davon aus, dass alle Schülerinnen und Schüler in ihren weiteren Wunschschulen aufgenommen werden konnten, da von den Direktorinnen und Direktoren keine Fälle an den Landesschulrat für Oberösterreich rückgemeldet wurden.

 

Zu Frage 13:

In fünf von neun öffentlichen allgemein bildenden höheren Schulen konnten alle Schülerinnen und Schüler aufgenommen werden. Allen Erziehungsberechtigten wurde der Grund für eine all­fällige Nichtzuweisung eines Schulplatzes (Anmeldezahlen, Raumsituation) genannt. Bei der Anmeldung konnten die Erziehungsberechtigten weitere Wunschschulen angeben. Die Beratun­gen an den Schulen wurden auf Grundlage der gesetzlichen Bestimmungen und des Schul­profils durchgeführt. Die Beratungen wurden von der Schulleitung durchgeführt, unterstützt von der Administration und dem Sekretariat. Den Erziehungsberechtigten wurde aufgrund des LSR-Erlasses vom 5. März 2007 mitgeteilt, an welchen Linzer Schulen noch Aufnahmemöglichkeit besteht. Die Direktorin bzw. der Direktor nahm mit anderen Schulleitungen telefonischen Kontakt auf, um Anmeldungen abzuklären.

 

Zu Frage 14:

Aufgrund der direkten Beratung durch die Schulen war eine Zuweisung durch die Schulbehörde erster Instanz nicht notwendig.

 

Zu Frage 15:

Bescheidmäßige Abweisungen von Schülerinnen und Schülern gab es nicht, da die Schul­leitungen die Erziehungsberechtigten über die Aufnahmemöglichkeiten ausreichend informier­ten.

 

Zu Frage 16:

Vereinzelte Anfragen an die Schulrechtsabteilung des Landesschulrates für Oberösterreich, aber keine Berufungen bezüglich einer Nichtaufnahme.

 

Zu Frage 17:

Dazu wird auf die Beantwortung der Frage 15 verwiesen. Im Übrigen wurden die Beratungs­gespräche von den Schulleitungen aufgrund ihrer beruflichen Professionalität geführt.

 

Zu Frage 18:

Es gab keinen Anlassfall, der eine Überprüfung der Maßnahmen der Schulen durch den Landesschulrat für Oberösterreich erforderlich gemacht hätte.

 

 

Die Bundesministerin:

 

Dr. Claudia Schmied eh.