2354/AB-BR/2007
Eingelangt am 17.09.2007
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BM für Unterricht, Kunst und Kultur
Anfragebeantwortung
Bundesministerium für
Unterricht, Kunst und Kultur
Herrn
Präsidenten des Bundesrates
Mag. Wolfgang Erlitz
Parlament
1017 Wien
Geschäftszahl: BMUKK-10.001/0008-III/4a/2007
Wien, 17. September 2007
Die schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 2535/J-BR/2007 betreffend Zuweisung von SchülerInnen an erste Klassen der AHS-Unterstufe in einigen Gymnasien in der Landeshauptstadt Linz für das Schuljahr 2007/2008, die die Bundesräte Wolfgang Schimböck und GenossInnen am 17. Juli 2007 an mich richteten, wird wie folgt beantwortet, wobei darauf hingewiesen wird, dass die Angaben im Wesentlichen auf einer vom Landesschulrat für Oberösterreich eingeholten Stellungnahme beruhen:
Zu Frage 1:
Schule |
Anzahl der Schülerinnen und Schüler der 1. Klassen 2007/2008 mit Stand 12.9.07 |
Akademisches Gymnasium |
95 |
BG/BRG Khevenhüllerstraße |
94 |
BG/BRG Ramsauerstraße |
127 |
BG/BRG Peuerbachstraße |
83 |
BG/WRG Körnerstraße |
108 |
BRG Fadingerstraße |
121 |
BRG Hamerlingstraße |
157 |
BRG Landwiedstraße |
124 |
BRG Aubrunnerweg |
181 |
Zu Frage 2:
Schule |
Aufnahme 07/08 mit Stand 12.9.07 |
Aufnahme 06/07 |
Differenz |
Akademisches Gymnasium |
95 |
73 |
+ 22 |
BG/BRG Khevenhüllerstraße |
94 |
84 |
+ 10 |
BG/BRG Ramsauerstraße |
127 |
122 |
+ 5 |
BG/BRG Peuerbachstraße |
83 |
162 |
- 79 |
BG/WRG Körnerstraße |
108 |
114 |
- 6 |
BRG Fadingerstraße |
121 |
97 |
+ 24 |
BRG Hamerlingstraße |
157 |
157 |
0 |
BRG Landwiedstraße |
124 |
149 |
- 25 |
BRG Aubrunnerweg |
181 |
179 |
+ 2 |
Zu Frage 3:
Schule |
Anmeldung 07/08 vor Schülerstromlenkung durch Schulleitungen |
Aufnahme 07/08 mit Stand 12.9.07 |
Differenz |
Akademisches Gymnasium |
89 |
95 |
+ 6 |
BG/BRG Khevenhüllerstraße |
60 |
94 |
+ 34 |
BG/BRG Ramsauerstraße |
134 |
127 |
- 7 |
BG/BRG Peuerbachstraße |
124 |
135 |
+ 11 |
BG/WRG Körnerstraße |
154 |
108 |
- 46 |
BRG Fadingerstraße |
88 |
121 |
+ 33 |
BRG Hamerlingstraße |
169 |
157 |
- 12 |
BRG Landwiedstraße |
74 |
124 |
+ 50 |
BRG Aubrunnerweg |
198 |
181 |
- 17 |
Zu bemerken ist, dass 92,8% aller Schülerinnen und Schüler an der Wunschschule aufgenommen wurden.
Schule |
Anmeldung 06/07 |
Aufnahme 06/07 |
Differenz |
Akademisches Gymnasium |
67 |
73 |
+ 6 |
BG/BRG Khevenhüllerstraße |
67 |
84 |
+ 17 |
BG/BRG Ramsauerstraße |
138 |
122 |
- 16 |
BG/BRG Peuerbachstraße |
217 |
162 |
- 55 |
BG/WRG Körnerstraße |
114 |
114 |
0 |
BRG Fadingerstraße |
77 |
97 |
+ 20 |
BRG Hamerlingstraße |
165 |
157 |
- 8 |
BRG Landwiedstraße |
155 |
149 |
- 6 |
BRG Aubrunnerweg |
190 |
179 |
- 11 |
Zu Frage 4:
Es gab keine Abweisungen, da schon vor der Aufnahme Beratungsgespräche stattgefunden haben.
Zu Frage 5:
Auch hier gab es keine Abweisungen, da schon vor der Aufnahme Beratungsgespräche stattgefunden haben.
Zu Frage 6:
Dazu wäre auf das Raumfunktionsprogramm hinzuweisen:
Schule |
Klassen 2007/2008 |
Vorhandener Raum |
+/- |
Akademisches Gymnasium |
22 |
21 |
-1 |
BG/BRG Khevenhüllerstraße |
25 |
23 |
-2 |
BG/BRG Ramsauerstraße |
30 |
28 |
-2 |
BG/BRG Peuerbachstraße |
32 |
29 |
-3 |
BG/WkRG Körnerstraße |
30 |
24 |
-6 |
BRG Fadingerstraße |
27 |
23 |
-4 |
BRG Hamerlingstraße |
36 |
28 |
-8 |
BRG Landwiedstraße |
28 |
29 |
+1 |
Zur Bewältigung der Schülerströme zur AHS-Unterstufe in der Landeshauptstadt Linz wird seit dem Schuljahr 2006/07 eine AHS-Langform als Privatschule der Stadt Linz „Linz-Süd Solar City“ geführt (Verbundlichung vorgesehen). Zur Behebung einzelner Raumprobleme an den jeweiligen Standorten ist der Landesschulrat für Oberösterreich seitens des Ressorts zur Ausarbeitung von Ausbau- und Adaptierungskonzepten bereits beauftragt worden.
Die Schulleitungen haben die Verpflichtung bei gegebener Nachfrage die möglichen Aufnahmekapazitäten zu erfüllen. Es ist nicht gestattet Schülerinnen und Schüler, die die Aufnahmekriterien erfüllen, abzuweisen, wenn die Klassenschülerhöchstzahl nicht erreicht wird.
Zu Frage 7:
Unter Hinweis auf die Beantwortung der Fragen 4 und 5 gab es keine Abweisungen, da schon vor der Aufnahme Beratungsgespräche stattgefunden haben.
Zu Frage 8:
Die Schülerinnen und Schüler wurden durch die Erstwunschschule informiert.
Zu Frage 9:
Den Schülerinnen und Schülern, denen noch kein Schulplatz zugewiesen werden konnte, wurden alle Gymnasien genannt, die noch Aufnahmekapazitäten hatten.
Zu Frage 10:
Es gibt kein einheitliches Formular für die Anmeldung an Linzer Gymnasien. Es wurde vom Landesschulrat für Oberösterreich daher auch nicht erhoben wie viele Zweit- bzw. Drittwunschschulen bei der Erstanmeldung angegeben wurden.
Zu Fragen 11 und 12:
Der Landesschulrat für Oberösterreich geht davon aus, dass alle Schülerinnen und Schüler in ihren weiteren Wunschschulen aufgenommen werden konnten, da von den Direktorinnen und Direktoren keine Fälle an den Landesschulrat für Oberösterreich rückgemeldet wurden.
Zu Frage 13:
In fünf von neun öffentlichen allgemein bildenden höheren Schulen konnten alle Schülerinnen und Schüler aufgenommen werden. Allen Erziehungsberechtigten wurde der Grund für eine allfällige Nichtzuweisung eines Schulplatzes (Anmeldezahlen, Raumsituation) genannt. Bei der Anmeldung konnten die Erziehungsberechtigten weitere Wunschschulen angeben. Die Beratungen an den Schulen wurden auf Grundlage der gesetzlichen Bestimmungen und des Schulprofils durchgeführt. Die Beratungen wurden von der Schulleitung durchgeführt, unterstützt von der Administration und dem Sekretariat. Den Erziehungsberechtigten wurde aufgrund des LSR-Erlasses vom 5. März 2007 mitgeteilt, an welchen Linzer Schulen noch Aufnahmemöglichkeit besteht. Die Direktorin bzw. der Direktor nahm mit anderen Schulleitungen telefonischen Kontakt auf, um Anmeldungen abzuklären.
Zu Frage 14:
Aufgrund der direkten Beratung durch die Schulen war eine Zuweisung durch die Schulbehörde erster Instanz nicht notwendig.
Zu Frage 15:
Bescheidmäßige Abweisungen von Schülerinnen und Schülern gab es nicht, da die Schulleitungen die Erziehungsberechtigten über die Aufnahmemöglichkeiten ausreichend informierten.
Zu Frage 16:
Vereinzelte Anfragen an die Schulrechtsabteilung des Landesschulrates für Oberösterreich, aber keine Berufungen bezüglich einer Nichtaufnahme.
Zu Frage 17:
Dazu wird auf die Beantwortung der Frage 15 verwiesen. Im Übrigen wurden die Beratungsgespräche von den Schulleitungen aufgrund ihrer beruflichen Professionalität geführt.
Zu Frage 18:
Es gab keinen Anlassfall, der eine Überprüfung der Maßnahmen der Schulen durch den Landesschulrat für Oberösterreich erforderlich gemacht hätte.
Die Bundesministerin:
Dr. Claudia Schmied eh.