2356/AB-BR/2007

Eingelangt am 20.09.2007
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BM für europäische und internationale Angelegenheiten

Anfragebeantwortung

 

Die Bundesräte Jürgen Weiss, Edgar Mayer, Ing. Reinhold Einwallner, Kolleginnen und
Kollegen haben am 20. Juli 2007 unter der Nr. 2554/J-BR/2007 an mich eine
schriftliche parlamentarische Anfrage betreffend die „Erleichterung der Überstellung
von Bundesheerhubschraubern“ gerichtet.

Diese Anfrage beantworte ich wie folgt:

Zu den Fragen 1 und 2:

Die Kontakte der Expertinnen meines Ressorts mit dem Bundesministerium für
Landesverteidigung (BMLV) und dem Bundesministerium für Inneres (BMI) haben
folgendes ergeben:

Für Überflüge von Militärluftfahrzeugen über das Hoheitsgebiet der Bundesrepublik
Deutschland u.a. zum Zweck der vorsorglichen Überstellung von
Bundesheerhubschraubern ist eine Genehmigung erforderlich, die laut Information des
BMLV aufgrund der geltenden Rechtsvorschriften vom Bundesministerium für
Verteidigung der Bundesrepublik Deutschland auch außerhalb von geregelten
Amtsstunden sowie an Wochenenden und Feiertagen binnen eines Tages erteilt werden
kann.


Auch eine neue Rechtsgrundlage müsste ein Konsultationsverfahren zwischen den
beiden Staaten vorsehen, welches im Bedarfsfall eine bestimmte Zeit in Anspruch
nehmen würde. Die Schaffung einer gesonderten Rechtsgrundlage für die vorsorgliche
Überstellung von Bundesheerhubschraubern über deutsches Hoheitsgebiet würde
dadurch also keine Verbesserung der gegenwärtigen Situation ergeben.

Ergänzend dazu hat das BMI informiert, dass im Falle der vorsorglichen Stationierung
von Hubschraubern des BMLV die Möglichkeit besteht, diese bei der BMI-
Flugeinsatzstelle Hohenems zu hangarieren. Auch der Aufenthalt der
Einsatzmannschaften in den Räumlichkeiten dieser Einsatzstelle wurde durch das BMI
bereits vorsorglich genehmigt.

Darüber hinaus besteht jederzeit die Möglichkeit, Rettungshubschrauber privater
Organisationen bzw. Betreiber ohne Zeitverzug für Einsätze zu überstellen, um sie im
betroffenen Gebiet einzusetzen. Wie die sachlich zuständige damalige Bundesministerin
für Inneres bereits in ihrer Beantwortung der Parlamentarischen Anfrage
2396/J-BR/2006 ausführte, sind solche Überflüge von zivilen Rettungshubschraubern
über die österreichisch-deutsche Staatsgrenze an keine spezifischen Bewilligungen
gebunden.