2356/AB-BR/2007
Eingelangt am 20.09.2007
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möglich.
BM für europäische und internationale Angelegenheiten
Anfragebeantwortung
Die
Bundesräte Jürgen Weiss, Edgar Mayer, Ing. Reinhold Einwallner,
Kolleginnen und
Kollegen haben am 20.
Juli 2007 unter der Nr. 2554/J-BR/2007 an mich eine
schriftliche parlamentarische Anfrage betreffend die „Erleichterung der
Überstellung
von Bundesheerhubschraubern“ gerichtet.
Diese Anfrage beantworte ich wie folgt:
Zu den Fragen 1 und 2:
Die Kontakte der
Expertinnen meines Ressorts mit dem Bundesministerium für
Landesverteidigung (BMLV) und dem
Bundesministerium für Inneres (BMI) haben
folgendes ergeben:
Für
Überflüge von Militärluftfahrzeugen über das Hoheitsgebiet
der Bundesrepublik
Deutschland u.a. zum Zweck der vorsorglichen Überstellung von
Bundesheerhubschraubern ist eine
Genehmigung erforderlich, die laut Information des
BMLV aufgrund der geltenden Rechtsvorschriften vom Bundesministerium
für
Verteidigung der Bundesrepublik Deutschland auch außerhalb von geregelten
Amtsstunden sowie an Wochenenden und
Feiertagen binnen eines Tages erteilt werden
kann.
Auch eine neue Rechtsgrundlage müsste
ein Konsultationsverfahren zwischen den
beiden Staaten vorsehen, welches im Bedarfsfall eine bestimmte Zeit in Anspruch
nehmen würde. Die Schaffung einer
gesonderten Rechtsgrundlage für die vorsorgliche
Überstellung von Bundesheerhubschraubern über deutsches
Hoheitsgebiet würde
dadurch also keine Verbesserung der gegenwärtigen Situation ergeben.
Ergänzend
dazu hat das BMI informiert, dass im Falle der vorsorglichen Stationierung
von Hubschraubern des
BMLV die Möglichkeit besteht, diese bei der BMI-
Flugeinsatzstelle Hohenems zu hangarieren. Auch der Aufenthalt der
Einsatzmannschaften in den
Räumlichkeiten dieser Einsatzstelle wurde durch das BMI
bereits vorsorglich genehmigt.
Darüber hinaus besteht
jederzeit die Möglichkeit, Rettungshubschrauber privater
Organisationen bzw. Betreiber ohne Zeitverzug für Einsätze zu
überstellen, um sie im
betroffenen Gebiet einzusetzen. Wie die
sachlich zuständige damalige Bundesministerin
für Inneres bereits in ihrer Beantwortung der Parlamentarischen
Anfrage
2396/J-BR/2006 ausführte, sind solche Überflüge von zivilen
Rettungshubschraubern
über die österreichisch-deutsche Staatsgrenze an keine spezifischen
Bewilligungen
gebunden.