2357/AB-BR/2007

Eingelangt am 20.09.2007
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BM für Gesundheit, Familie und Jugend

Anfragebeantwortung

 

 

 

Herrn

Präsidenten des Bundesrates

Mag. Wolfgang Erlitz

Parlament

1017 Wien

 

 

 

GZ: BMGFJ-11001/0133-I/A/3/2007

Wien, am      14. September 2007

 

 

 

Sehr geehrter Herr Präsident!

 

Ich beantworte die an mich gerichtete schriftliche parlamentarische

Anfrage Nr. 2563/J-BR/2007 der Bundesräte Bieringer, Kolleginnen und Kollegen wie folgt:

 

Fragen 1 und 3:

Aus dem EDV-System lassen sich jene Fälle herausfiltern, die endgeprüft sind und in denen ein Bescheid zu ergehen hat. Ob tatsächlich in jedem Einzelfall eine Postabfertigung erfolgt ist, lässt sich nicht sagen.

 

 

 

 

 

 

Bescheide (nach Träger) für das Jahr 2002 - Stand: 6.9.2007

 

 

 

 

 

 

 

Bescheide Antragsteller KBG

Bescheide Antragsteller

Zuschuss

Bescheide 2. Elternteil Zuschuss (Freigrenze)

WGKK

30

25

107

NÖGKK

19

14

145

BGKK

1

1

16

OÖGKK

15

3

73

STGKK

 

4

61

KGKK

5

2

43

SGKK

 

 

 

TGKK

4

3

27

VGKK

4

 

26

SVGW

19

11

8

VAEB

 

1

14

BVA

 

1

 

SVB

 

 

 

Gesamt

97

65

520

 

Summe der auszufertigenden Bescheide:

Kinderbetreuungsgeld:      97

Zuschuss:                      585

 

Bescheide (nach Träger) für das Jahr 2003 - Stand: 6.9.2007

 

 

 

 

 

 

 

Bescheide Antragsteller KBG

Bescheide Antragsteller Zuschuss

Bescheide 2. Elternteil Zuschuss (Freigrenze)

WGKK

 

 

 

NÖGKK

7

3

1

BGKK

 

 

 

OÖGKK

 

 

 

STGKK

 

 

 

KGKK

9

11

60

SGKK

 

 

 

TGKK

 

 

 

VGKK

11

10

54

SVGW

42

17

19

VAEB

1

4

21

BVA

 

 

 

SVB

 

 

 

Summe

70

45

155

 

Summe der auszufertigenden Bescheide:

Kinderbetreuungsgeld:      70

Zuschuss:                      200

 

 

 

Frage 2:

Von der insgesamt gezogenen 20%igen Stichprobe für 2002 sind noch 4,73 % nicht erledigt, für 2003 18,91 %.

Es lässt sich nicht sagen, mit wie vielen Bescheiden noch zu rechnen ist.

 

Für das Jahr 2002 waren 74.379 relevante Personen für die Überprüfung insgesamt maßgeblich. Davon haben nach derzeitigem Stand mindestens 98,08 % die Zuverdienstgrenze nicht überschritten.

 

Für das Jahr 2003 waren 161.659 relevante Personen für die Überprüfung insgesamt maßgeblich. Davon haben nach derzeitigem Stand mindestens 96,05 % die Zuverdienstgrenze nicht überschritten.

 

Frage 4a:

Mir ist der Fall inhaltlich bekannt.

 

Frage 4b:

In betreffenden Fall handelt es sich um einen Arzt, der sowohl im Jahr 2002 als auch im Jahr 2003 das Kinderbetreuungsgeld bezogen hat.

 

Die Überprüfung hat ergeben, dass er über Jahreseinkünfte von rund 80.000 € verfügte. Damit hat er die Zuverdienstgrenze beim Kinderbetreuungsgeld um ein Vielfaches überschritten.

 

Als Konsequenz daraus war die zu Unrecht bezogene Leistung zurückzufordern. Der Kindesvater hat gegen die Rückforderung Klage erhoben, das Verfahren läuft.

 

Nach Rechtskraft des Urteiles könnte er im Fall seines Unterliegens um Zahlungserleichterung ansuchen. Es wird sich aller Voraussicht nach aber um keinen Härtefall handeln, da davon auszugehen ist, dass der Kindesvater auch derzeit über hohe Einkünfte verfügt. Sein Ansuchen wäre daher nach den Kriterien der Schadensrichtlinien des Bundes voraussichtlich wenig erfolgreich.

 

Frage 5:

Basis sowohl für die Auszahlung des Kinderbetreuungsgeldes und des Zuschusses  als auch für die Überprüfung der Einhaltung der Anspruchsvoraussetzungen samt sich daraus ergebender Konsequenzen ist das Kinderbetreuungsgeldgesetz, BGBl. I Nr. 103/2001 idgF.

 

Frage 6:

Der Vollzug des Kinderbetreuungsgeldgesetzes fällt nicht in die Angelegenheiten der Selbstverwaltung der Krankenversicherungsträger, sondern es handeln diese gemäß § 24 Abs. 2 KBGG im übertragenen Wirkungsbereich.

Somit steht mir das unmittelbare Aufsichts- und Weisungsrecht zu.

 

 

 

Mit freundlichen Grüßen

 

Dr. Andrea Kdolsky

Bundesministerin