2358/AB-BR/2007

Eingelangt am 20.09.2007
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BM für Wissenschaft und Forschung

Anfragebeantwortung

Die schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 2537/J-BR/2007 betreffend externe Lehrbeauf- tragte an den österreichischen Universitäten, die die Bundesräte Albrecht Konecny, Kolleginnen und Kollegen am 20. Juli 2007 an mich richteten, wird wie folgt beantwortet:

Zu Fragen 1 und 2:

Gemäß §1 des Universitätsgesetzes 2002 sind die Universitäten berufen, der wissenschaft- lichen Forschung und Lehre, der Entwicklung und der Erschließung der Künste sowie der Lehre der Kunst zu dienen und hierdurch auch verantwortlich zur Lösung der Probleme des Menschen sowie zur gedeihlichen Entwicklung der Gesellschaft und der natürlichen Umwelt beizutragen. Durch externe Lehrbeauftragte wird dem Universitätsgesetz sicherlich Rechnung getragen. Das Ausmaß dieser Beauftragung sowie ein allfälliger weiterer Ausbau ist eine Entscheidung, die in den autonomen Bereich der Universitäten fällt.

Zu Fragen 3 und 4:

Die Anzahl der Personen, an welche seitens der Universitäten Lehraufträge erteilt wurden, ist aus der angeschlossenen Tabelle (siehe Beilage 1) ersichtlich. Die beauftragten Stunden sind dem Bundesministerium für Wissenschaft und Forschung nicht bekannt.

Zu Fragen 5 bis 8:

Die Zahlen der Professor/innen sowie des anderen wissenschaftlichen und künstlerischen Personals für die drei angegebenen Studienjahre, dargestellt in Vollzeit-Beschäftigungen, sind in den Tabellen 1 bis 3 (siehe Beilage 2) enthalten, welche zusätzlich auch die Zahlen der Studierenden und das sich daraus ergebende Verhältnis Professor/innen zu Studierenden aus- weisen. Eine gesonderte Angabe der Studienassistent/innen ist nicht möglich, weil diese Perso- nalkategorie im Universitätsgesetz 2002 nicht vorgesehen ist.

Anzumerken ist, dass in der Hochschulstatistik das Wintersemester als repräsentativ für das Studienjahr gilt; daher wurde von der Angabe von Sommersemesterzahlen Abstand genommen.


Zu Fragen 9 bis 14:

Das Bundesministerium für Wissenschaft und Forschung verfügt über eine Gesamtsicht der Universitäten. Auf Grundlage des Universitätsgesetzes 2002 haben die Universitäten von ihrem Gestaltungsspielraum Gebrauch gemacht und eigene Universitätsstrukturen festgelegt. Daten auf Fakultäts- oder Institutsebene werden aus diesem Grund nicht mehr erhoben. Ein Vergleich auf dieser Ebene ist daher nicht mehr möglich.

Zu Fragen 15 und 16:

Die Entwicklung der Lehre und die damit in Zusammenhang stehende Personalentwicklung an den Universitäten ist ein wesentlicher Gesichtspunkt bei den Verhandlungen über die Leis- tungsvereinbarungen mit den Universitäten.

Beilagen


Beilage 1

 

 

 

Personen in Verwendung Lehrbeauftragte/r

 

 

 

Quelle: Datenmeldungen der Universitäten auf Basis BidokVUni

Datenaufbereitung: bmwf, Abt. I/9

 

 

 

 

 

WS 2006

WS 2005

WS 2004

Universität Wien

1.979

1.911

2.019

Universität Graz

492

560

472

Universität Innsbruck

740

770

832

Medizinische Universität Wien

170

152

126

Medizinische Universität Graz

311

149

103

Medizinische Universität Innsbruck1

0

77

140

Universität Salzburg

424

478

348

Technische Universität Wien

323

296

316

Technische Universität Graz

149

167

68

Montanuniversität Leoben

132

122

141

Universität für Bodenkultur Wien

208

233

214

Veterinärmedizinische Universität Wien

45

66

19

Wirtschaftsuniversität Wien

474

491

388

Universität Linz

294

398

375

Universität Klagenfurt

275

284

324

Universität für angewandte Kunst Wien

183

175

172

Universität für Musik und darstellende Kunst Wien

341

323

400

Universität Mozarteum Salzburg

177

159

179

Universität für Musik und darstellende Kunst Graz

139

120

123

Universität für künstlerische und industrielle Gestaltung Linz

133

112

113

Akademie der bildenden Künste Wien

89

85

80

Universität für Weiterbildung Krems2

632

664

-

 

 

 

 

1 Der Wert „0“ entspringt einem Mangel der seitens der Universität dem Bundesministerium für Wissenschaft und Forschung übermittelten Daten. Laut vorläufiger Mitteilung der Personalabteilung gab es im Wintersemester 2006 78 Lehrbeauftragte.

2 Die  Universität für Weiterbildung Krems war im Wintersemester 2004 noch nicht verpflichtet, Daten über Lehrbeauftragte bekanntzugeben.