2363/AB-BR/2007

Eingelangt am 25.09.2007
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

BM für Verkehr, Innovation und Technologie

Anfragebeantwortung

 

Die schriftliche Anfrage Nr. 2541/J-BR/2007 betreffend Breitbandoffensive in Österreich, die die Bundesräte Gottfried Kneifel, Kolleginnen und Kollegen am 20. Juli 2007 an mich gerichtet haben, beehre ich mich wie folgt zu beantworten:

 

Frage 1:

Welche Gesellschaften, an denen der Bund direkt oder indirekt beteiligt ist, sind seit dem Jahre 1997 dabei, die Breitband-Internet-Infrastruktur in Österreich auszubauen?

 

Antwort:

Hier möchte ich vorweg auf das derzeit geltende Telekommunikationsrecht verweisen, so normiert § 16 Abs. 1 TKG: „Die Errichtung und der Betrieb von Infrastruktureinrichtungen und Kommunikationsnetzen ist bewilligungsfrei.“

 

Dies bedeutet, dass beispielsweise Breitband-Internet-Infrastrukturen ohne telekomrechtliche Bewilligungen errichtet und betrieben werden können.

 

Zur Anzeigepflicht normiert § 15 Abs.1 TKG: „Die beabsichtigte Bereitstellung eines öffentlichen Kommunikationsnetzes oder -dienstes sowie dessen Änderungen und dessen Einstellung sind vor Betriebsaufnahme, Änderung oder Einstellung der Regulierungsbehörde anzuzeigen.“

 

Dies bedeutet, dass Netze welche nicht öffentlich zur Verfügung gestellt werden und die nur internen Kommunikationsbedürfnissen dienen ohne telekommunikationsrechtliche Anzeige betrieben werden können, der Behörde somit keine Informationen über diese Netze bekannt gegeben werden muss.

 

Weiters normiert  § 25 Abs. 1 TKG:  „Betreiber von Kommunikationsnetzen oder Diensten haben Allgemeine Geschäftsbedingungen zu erlassen, in welchen auch die angebotenen Dienste beschrieben werden, sowie die dafür vorgesehenen Entgeltsbestimmungen festzulegen. Allgemeine Geschäftsbedingungen und Entgeltbestimmungen sind der Regulierungsbehörde vor Aufnahme des Dienstes anzuzeigen und in geeigneter Form kundzumachen.“

 

Die in der Anfrage genannten Unternehmen haben bislang keine Anzeige bei der RTR erstattet, bei der Behörde liegen daher keinerlei Informationen zu eventuellen Netzen, welche auch zum Ausbau der Breitbandinfrastruktur genutzt werden könnten auf.

 

 

Frage 2:

Auf welchem Stand (Anzahl der betrieblichen Nutzer und Haushalte) befindet sich die Breitband-Internet-Versorgung zurzeit in Österreich?

 

Antwort:

Dazu möchte ich feststellen, dass zwischen Verfügbarkeit also „homes passed“ und Nutzung „homes connected“ unterschieden werden muss.

 

Anlässlich der Zwischenevaluierung der Breitbandinitiative 2003 wurde durch die FH Krems festgestellt, dass in den Bundesländern Vorarlberg, Tirol, Salzburg und Burgenland eine Verfügbarkeit von 98 und 99 % der Bevölkerung mit Breitbandtechnologie, d.h. einer Bandbreite von derzeit mindestens 384kBit/s, gegeben ist. Weiters wurde festgestellt: „Mit hoher Wahrscheinlichkeit ist diese Situation auch in Oberösterreich, Steiermark und Kärnten gegeben.“  Wien ist mit mehreren Technologien voll versorgt, für Niederösterreich gibt es mangels Mitwirkung bei der Breitbandinitiative des bmvit noch keine aktualisierten Daten. In Niederösterreich hat aber das Land Niederösterreich eine Breitbandinitiative gestartet mit der die Verfügbarkeit wesentlich gesteigert werden konnte.  In Summe gesehen bedeutet dies,  dass ein Breitbandzugang für nahezu alle Bewohner Österreichs verfügbar ist.

 

Davon zu unterscheiden ist jedoch die tatsächliche Nutzung.

Die Statistik Austria hat für 2006 erhoben, dass ca. 52,3 % aller Haushalte einen Internetzugang hatten wovon 67 % bereits über eine Breitbandanbindung in das Netz einstiegen.

 

Im Bereich der Unternehmen hatten 97,6% der Unternehmen einen Internetzugang, davon 71,6 % eine Breitbandanbindung.

 

Weiters möchte ich erwähnen, dass diese Zahlen die neuen Mobiltechnologien noch nicht berücksichtigen. So gibt es nach Angaben aus einer internationalen Studie durch Berg Insight bereits mehr als 400.000 Breitband Mobilfunkzugänge in Form von Datenkarten, womit Österreich sich in diesem Bereich im Spitzenfeld der europäischen Staaten, konkret auf Platz 2 hinter Schweden, befindet.

 

Frage 3:

Welche Gemeinden bzw. Ortschaften sind von der Breitband-Internetversorgung mit Stand Juli 2007 noch immer ausgeschlossen, aufgeschlüsselt nach Ländern, Gemeinden und Ortschaften?

 

Antwort:

Im Rahmen der Breitbandinitiative des bmvit wurden alle nicht versorgten Siedlungspunkte, es hat sich um ca. 7000 Siedlungspunkte von 17.245 gehandelt, als grundsätzlich förderungswürdig eingestuft und es wurden durch die Bundesländer Ausschreibungen für alle Siedlungspunkte durchgeführt.

 

In der Zwischenevaluierung durch die FH Krems wurde dazu festgehalten, dass es sich bei den aktuell noch völlig unversorgten Siedlungspunkten in fast allen Fällen um Areale handelt, die selbst unter Aufbringung von Fördermitteln nicht betriebswirtschaftlich sinnvoll mit Breitbandtechnologie versorgt werden können. Ein Beispiel ist der Siedlungspunkt Ebnit (Dornbirn, Vorarlberg) wo trotz einer erhöhten Förderung von 50% bis zum Zeitpunkt der Zwischenevaluierung kein Angebot für eine Versorgung abgegeben wurde. Nachdem die Abwicklung der Breitbandinitiative noch bis Ende 2008 erfolgen wird, liegen noch keine abschließenden Daten in der von Ihnen gewünschten Granularität vor.

 

Derzeit laufen jedoch Evaluierungsmaßnahmen, um die konkrete Situation der Breitbandversorgung in den Haushalten festzustellen. Ich habe deshalb eine Erhebung durch die RTR in Auftrag gegeben. Diese „Breitbandkarte Österreichs“ berücksichtigt auch den Mobilfunk und die Funktechnologie WIMAX.

 

Frage 4:

Gibt es Kooperationskonzepte bzw. koordinierte Ausbaupläne der von den Gesellschaften mit Bundesbeteiligung wie z.B. ASFINAG, ÖBB, diverse EVU’s, VERBUND etc. errichteten „Datenautobahnen“?

 

Antwort:

Vorweg möchte ich feststellen, dass es das Ziel der Breitbandinitiative des bmvit ist, der in den weißen Flecken wohnenden Bevölkerung einen breitbandigen Zugang zu ermöglichen. Dabei ist es die Aufgabe der jeweiligen Unternehmen auch das Backbone-Netz, also eventuelle Zuleitungen, entweder selbst zu errichten, oder vorhandene Leitungen zu nutzen. Dies geschieht in einem wirtschaftlichen Umfeld, welches durch Wettbewerb geprägt ist.

 

Seitens der ASFINAG bestehen mit den ÖBB Kooperationen im Bereich der betriebsinternen Fernmeldetechnik, sodass gemeinsam Vorteile sowohl in wirtschaftlicher als auch technischer Sicht gegeben sind. Um die hohe, für beide Unternehmen erforderliche, Sicherheit (i.S. hoher Verfügbarkeit) zu gewährleisten, sind eigenständige Netze wesentlich. Mit der Verbund Telekom werden nach Auskunft der Unternehmen derzeit Gespräche über wechselweise Nutzung von Infrastruktur geführt.

 

Frage 5:

Wenn ja, wann und von wem wurden diese Kooperationskonzepte vereinbart bzw. festgelegt? Wenn nein, plant Ihr Ministerium einen koordinierten Ausbau der Breitband-Internet-Infrastruktur, zumindest unter den Gesellschaften mit Bundesbeteiligung?

 

Antwort:

Im Rahmen der IKT-Task Force ist die Planung eines koordinierten Ausbaus der Breitbandinfrastruktur eines der zentralen zu erörternden Themen.

 

Frage 6:

Wie hoch war der finanzielle Mitteleinsatz für die Realisierung der Breitbandoffensive, aufgeschlüsselt nach Bundesländern sowie nach Budgetmittel einerseits und Investitionen der Gesellschaften mit Bundesbeteiligung wie oben angeführt andererseits?

 

Antwort:

Die Breitbandoffensive gliedert sich in mehrere Stufen. So gilt es in der ersten Stufe die Infrastruktur in den nicht versorgten Gebieten zu schaffen und in der zweiten Stufe die Nutzung dieser Infrastruktur zu unterstützen.

 

Für beide Stufen wurde ein Budget des Bundes von 20 Mio. Euro zur Verfügung gestellt.

 

Diese Mittel wurden jedoch nicht nach einem Verteilungsschlüssel den jeweiligen Bundesländern zugeordnet. In einem ersten Schritt wurden ca. 1000 Ortschaften durch den Bund als förderwürdig eingestuft, in einem zweiten Schritt wurde diese Liste auf alle weißen Flecken Österreichs erweitert. Bedingung für eine Förderung durch den Bund war dabei immer auch eine mindestens gleich hohe Beteiligung des jeweiligen Bundeslandes.

 

In der zweiten Stufe gilt es nun die Nutzung der vorhandenen Infrastrukturen zu verbreitern und zu intensivieren. Die Nutzung steigt eben mit der Verfügbarkeit sinnvoller und interessanter Anwendungen, deren Einführung nun unterstützt wird.

 

Eine exakte Berechnung aller Investitionen der ersten Stufe seit dem Start der Breitbandinitiative des Bundes ist noch nicht erfolgt. Einerseits läuft die Abwicklung der ersten Stufe noch bis 2008 und andererseits haben nahezu alle Bundesländer unterschiedliche Fördermaßnahmen mit eigenen Budgetmitteln über die Vorgaben des Bundes hinaus getätigt.

 

Die im Rahmen der Zwischenevaluierung erhobenen Daten zur gesamten Investitionstätigkeit umfassen daher eine Bandbreite von 76 Mio. € ohne Berücksichtigung von Zusatzmaßnahmen bzw. von 248 Mio. € unter Berücksichtigung aller der im Rahmen von Breitbandprogrammen angekündigten Maßnahmen.

 

Frage 7:

Gibt es in Ihrem Ministerium Zielvorstellungen, bis zu welchen Zeitpunkt die Breitband-Internet-Vollversorgung in Österreich abgeschlossen sein wird?

 

Antwort:

Die erste Stufe der Breitbandinitiative soll bis Ende 2008 abgeschlossen sein. Es wurde wie bereits hingewiesen die RTR bereits von mir beauftragt, den aktuellen Ausbaustand zu erheben. Aufgrund dieser Ergebnisse werden die weiteren Maßnahmen erarbeitet werden.

 

Es ist jedoch so, dass dies nur ein Zwischenschritt ist. Die bisherige Entwicklung des Bandbreitenbedarfs folgte in etwa der Entwicklung der Steigerung in der PC Geschwindigkeit, also der Taktrate.

 

Dies bedeutet, dass es bei Anhalten dieser Entwicklung dazu kommen kann, dass Bandbreiten von mehr als 50 MBit/sec beim Konsumenten im Haushalt erforderlich werden könnten und vor diesem Hintergrund natürlich auch die Backbone-Leitungen für die entsprechenden Kapazitäten ausgebaut werden müssten.

 

Hier beginnen gerade in der IKT-Task Force die Diskussionen mit welchen Maßnahmen dieser Entwicklung begegnet werden kann.

 

Eine Zielvorstellung oder ein Zeitpunkt bis wann die Internet Vollversorgung abgeschlossen sein wird, gibt es daher nicht.

 

Frage 8:

Ist Ihnen bekannt, dass die ÖBB und ASFINAG den Ausbau der Telekominfrastruktur durch überzogene Forderungen nach Nutzungsentgelten behindern bzw. verteuern, obwohl laut Telekommunikationsgesetz 2003 und gemäß §28 Bundesstraßengesetz keine Nutzungsentgelte für das öffentliche Gut eingehoben werden dürfen?

 

Antwort:

Bislang wurde keine signifikante Häufung der Beschwerden zu diesem Thema bekannt.  Bezüglich der Entgeltlichkeit darf ich auch auf die Antwort auf die Frage 9 verweisen.

 

Frage 9:

Nach welcher Formel werden diese Nutzungsentgelte bei der ASFINAG und ÖBB berechnet und welche Faktoren wurden bei der Entwicklung der Formel einkalkuliert?

 

Antwort:

Soweit im Bereich der ÖBB Telekomdienstleistungen dem Netzzugang dienen, obliegt die Aufsicht dem Schieneregulator. Gemäß meiner Information liegen in der Eisenbahnbehörde keine Eingaben vor.

Von der ASFINAG wird die in der Bestimmung des §8 BStG angeführte Regel der Entgeltlichkeit zugunsten der Bereitsteller eines Kommunikationsnetzes nach TKG derart einschränkend interpretiert, dass kein Entgelt, sondern vielmehr lediglich ein Aufwandersatz in Rechnung gestellt wird.

 

Frage 10:

Werden Sie die ASFINAG und ÖBB durch Ihre Aufsichtsorgane in diesen Unternehmen anhalten, die Breitbandoffensive des BMVIT besser zu fördern, mit dem Ziel, dass auch privatwirtschaftliche Anbieter die gleichen Chancen für Ausbauvorhaben für Breitband-Infrastruktur in Österreich vorfinden wie die ASFINAG und ÖBB?

 

Antwort:

Es ist davon auszugehen, dass die zuständigen Organe ihre Aufgabe ordnungsgemäß nachkommen und für die Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen betreffend des freien Wettbewerbs, sowie der Diskriminierungsfreiheit und der Preisangemessenheit sorgen.

 

 

Mit freundlichen Grüßen

 

 

 

 

 

Werner Faymann