2364/AB-BR/2007

Eingelangt am 28.09.2007
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BM für Land und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft

Anfragebeantwortung

 

 

JOSEF PRÖLL

Bundesminister

 

 

 

 

An den                                                                                               Zl. LE.4.2.4/0101-I 3/2007

Herrn Präsidenten

des Bundesrates

 

Parlament

1017 Wien                                                                                        Wien, am 26. SEP. 2007

 

 

 

Gegenstand:   Schriftl. parl. Anfr. der Bundesräte Elisabeth Kerschbaum, Kolleginnen

                        und Kollegen vom 30. Juli 2007, Nr. 2561/J-BR/2007, betreffend

                        Errichtung des Klima und Energiefonds

 

 

 

 

 

Auf die schriftliche parlamentarische Anfrage der Bundesräte Elisabeth Kerschbaum, Kolleginnen und Kollegen vom 30. Juli 2007, Nr. 2561/J-BR/2007, betreffend Errichtung des Klima- und Energiefonds, beehre ich mich Folgendes mitzuteilen:

 

Zu Frage 1:

 

Gemäß § 4 Klima- und Energiefondsgesetz werden die zur Erfüllung der Aufgaben des Fonds erforderlichen Mittel aufgebracht durch:

 

1. Zuwendungen aus dem Bundeshaushalt

a. im Rahmen einer bundesfinanzgesetzlichen Ermächtigung in der Höhe von 50 Millionen Euro für das Jahr 2007 und in der Höhe von 150 Millionen Euro für das Jahr 2008 sowie

b. danach nach Maßgabe der im Bundesfinanzgesetz jeweils vorgesehenen Mittel,

2. sonstige öffentliche und private Zuwendungen,

3. Erträgnissen von veranlagten Fondsmitteln sowie

4. sonstige Einnahmen.

 

(2) Die Mittel gemäß Abs. 1 Z 1 sind nach Maßgabe der tatsächlich benötigten Mittel bereitzustellen.

 

Darüber hinaus wurde im Vortrag an den Ministerrat vom 2. Mai 2007 festgelegt, 2009 und 2010 jährlich bis zu 150 Millionen Euro für den Klima- und Energiefonds vorzusehen.

 

Zu Frage 2:

 

Die Ausschreibung zu den Stellen der beiden GeschäftsführerInnen wurde am 10.7.2007 im Amtsblatt der Wiener Zeitung veröffentlicht. Am 14.7.2007 sind zusätzlich noch entsprechende Stelleninserate in “Die Presse“ und “Der Standard“ erschienen.

 

Die Anforderungen lt. Ausschreibung:

•        die Vertretung des Klima- und Energiefonds nach außen

•        die Aufbereitung von Förderansuchen und Auftragsanboten

•        die Zusammenarbeit mit den Abwicklungsstellen

•        die Beratung des Präsidiums bei der strategischen Planung

•        die Ausarbeitung der Jahresprogramme

•        das erforderliche Berichtswesen

•        die Verwaltung des Fondsvermögens.

 

Die Bezahlung der GeschäftsführerInnen wird sich am Schema für Bundesbedienstete orientieren.

 

Zu Frage 3:

 

Ende August wurden nach einem Hearing durch das Präsidium des KLIEN-Fonds zwei KandidatInnen ausgewählt, mit denen derzeit Vertragsverhandlungen stattfinden.


Zu Frage 4:

 

Bis zur Bestellung der ordentlichen Geschäftsführung wurde die Abt. V/10 des Bundesministeriums für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft (BMLFUW) als interimistische Geschäftsstelle durch das Präsidium des Fonds festgelegt.

 

Zu Frage 5:

 

Die Geschäftsführung wird eine ordentliche Geschäftsstelle einzurichten und die Auswahl der erforderlichen weiteren MitarbeiterInnen vorzunehmen haben.

 

Zu Frage 6:

 

Nominierung BMLFUW:

 

O.Univ.-Prof.Dr.phil. Helga Kromp-Kolb

Universität für Bodenkultur

 

Ersatzmitglied:

 

Mag. Herbert Lechner

Stv. Geschäftsführer und wissenschaftlicher Leiter

der Österreichischen Energieagentur

 

Nominierung BMVIT:

 

Dr. Robert Korab

Geschäftsführer raum&kommunikation

 

Ersatzmitglied:

 

DI Andreas Eigenbauer

Energiebeauftragter der Stadt Wien

 

Nominierung BMWA:

 

Ao.Univ.-Prof. Dr. Josef Spitzer

JOANNEUM RESEARCH

Institut für Energieforschung

 

Ersatzmitglied:

 

Mag. Michael Binder

FFG (Direktor Strategie)

 

Nominierung BKA:

 

O.Univ.-Prof. Dr. Stefan P. Schleicher

Universität Graz

Österreichisches Institut für Wissenschaftsforschung

Ersatzmitglied:

 

Dr. Christoph Streissler

Abteilung Umwelt und Verkehr

Arbeiterkammer

 

 

Zu Frage 7:

 

Gemäß Klima- und Energiefondsgesetz berät der Expertenbeirat das Präsidium hinsichtlich der Richtlinien, des Strategischen Planungsdokumentes, der Programmlinien sowie der Jahresprogramme. Außerdem gibt der Beirat Empfehlungen zur Förderwürdigkeit von Projekten ab.

 

Der zeitliche Aufwand des Expertenbeirates ist an der ihm zukommenden Aufgabe zu bemessen. Die Startphase des Klima- und Energiefonds ist von einer intensiven Beratungstätigkeit des Expertenbeirates geprägt.

 

Als angemessene Aufwandsentschädigung gemäß § 8 Abs. 5 KLI.En-Fonds-G wurde vom Präsidium für die ExpertInnen ein Satz von 300 € je Beiratssitzung, zuzüglich Reisespesen maximal gemäß der höchstmöglichen Stufe der Reisegebührenvorschriften des Bundes, festgelegt.

 

Zu Frage 8:

 

Gemäß § 10 Abs. 4 KLI.EN-FondsG hat die Geschäftsführung die Richtlinien auszuarbeiten und diese dem Expertenbeirat zur Beratung sowie dem Präsidium zur Beschlussfassung vorzulegen. Die Erstellung neuer Richtlinien wird nach Installierung der Fondsgeschäftsführung beginnen.

 

Zu Frage 9:

 

Gemäß § 3 des Bundesgesetzes über die Errichtung des Klima- und Energiefonds – Klima- und Energiefondsgesetz (KLI.EN-FondsG) erreicht der Fonds die in § 1 angeführten Ziele durch die Gewährung von Fördermitteln, die Erteilung von Aufträgen und die Finanzierung von Maßnahmen bestehender einschlägiger Finanzierungsinstrumente. Es obliegt dem Präsidium nach entsprechender Befassung des Expertenbeirates über die Gewährung einer Förderung bzw. über die Erteilung eines Auftrages und über die Gewährung von Finanzierungsmitteln für Maßnahmen gemäß § 3 zu entscheiden.

 

Zu Frage 10:

 

Sobald Abwicklungsstellen benannt sind, können Projekte beim Klima- und Energiefonds bzw. bei den genannten Abwicklungsstellen eingereicht werden.

 

Der Bundesminister: