2378/AB-BR/2007
Eingelangt am 28.11.2007
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BM für Finanzen
Anfragebeantwortung
Herrn Präsidenten
des Bundesrates
Mag. Wolfgang Erlitz Wien, am November 2007
Parlament
1017 Wien GZ: BMF-310102/0011-I/4/2007
Sehr geehrter Herr Präsident!
Auf die schriftliche Anfrage Nr. 2578/J-BR vom 28. September 2007 der Bundesräte Jürgen Weiss, Kolleginnen und Kollegen betreffend Zollabfertigung an der Schweizer Grenze beehre ich mich Folgendes mitzuteilen:
Zu 1.:
Die Kontrolle des gewerblichen Warenverkehrs wird – wie bisher – von den Bediensteten der österreichischen Zollverwaltung durchgeführt werden.
Die Kontrolltätigkeit für die im Reisendenverkehr mitgeführten Waren wird seit dem 1. Mai 2004 im Wesentlichen von Organen des öffentlichen Sicherheitsdienstes wahrgenommen. Mit der Übernahme des Schengen-Besitzstands durch die Schweiz sind systematische sicherheitsbehördliche Grenzkontrollen an der österreichisch-schweizerischen Grenze nicht mehr zulässig. Warenkontrollen im Reisendenverkehr sind hingegen auf Grund von europäischen und nationalen Rechtsvorschriften weiterhin durchzuführen. Das Bundesministerium für Finanzen und das Bundesministerium für Inneres führen derzeit Gespräche, um auch hinkünftig eine effiziente Warenkontrolle im Reisendenverkehr im Wege einer ressortübergreifenden Zusammenarbeit an der Grenze zur Schweiz optimal gewährleisten zu können.
Zu 2.:
Mit 1. Juli 2009 treten diverse – unmittelbar anwendbare – Verordnungen der Europäischen Union in Kraft, welche so genannte "summarische Voranmeldungen" erforderlich machen. Das bedeutet, dass alle Waren, die die Außengrenze der Europäischen Union überqueren, im Voraus beim Zoll angemeldet werden müssen. Für Bahntransporte wird eine Voranmeldefrist von zwei Stunden, bei Straßentransporten von einer Stunde gelten.
Diese Maßnahmen hat die Europäische Union im Dezember 2006 beschlossen, um im Kampf gegen den internationalen Terrorismus den Transport gefährlicher Güter zu erschweren. Die Europäische Union handelt dabei nach dem Vorbild der USA, die nach den Anschlägen des 11. September 2001 ähnliche Maßnahmen eingeführt hat.
Zu 3.:
Nach derzeitigem Informationsstand sind durch diese neuen Regelungen keine wesentlichen nachteiligen Auswirkungen auf die Verkehrssituation zu erwarten. Ganz ohne Beeinträchtigungen werden die Sicherheitskontrollmaßnahmen allerdings nicht zu bewältigen sein.
Mit freundlichen Grüßen