2380/AB-BR/2007
Eingelangt am 07.12.2007
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BM für Gesundheit, Familie und Jugend
Anfragebeantwortung
Herrn
Präsidenten des Bundesrates
Mag. Wolfgang ERLITZ
Parlament
1017 Wien
GZ: BMGFJ-11001/0163-I/A/3/2007
Sehr geehrter Herr Präsident!
Ich beantworte die an mich gerichtete schriftliche parlamentarische
Anfrage Nr. 2581/J-BR/2007 der Bundesräte Wiesenegg und GenossInnen wie folgt:
Frage 1:
Die zusätzliche zweckgebundene Finanzierung des Impfprogrammes mit € 4 Mio durch den Bundesminister für Finanzen wurde für die Rotavirenimpfung zur Verfügung gestellt. Umschichtungen aus dem laufenden Budget des Impfprogrammes sind derzeit nicht möglich.
Frage 2:
Den Krankenversicherungsträgern – die bekanntlich als Körperschaften des öffentlichen Rechts mit eigener Rechtspersönlichkeit eingerichtet sind – wurde durch Gesetz die Möglichkeit eingeräumt, als freiwillige Leistungen unter anderem Maßnahmen zur Verhütung des Eintrittes von Krankheiten zu gewähren. Somit könnten – bei entsprechender Entscheidung der Selbstverwaltung eines Versicherungsträgers - auch die Kosten für HPV-Impfungen als derartige freiwillige Leistungen übernommen werden. Es kommt mir im Hinblick auf die dargestellte Rechtslage im Rahmen meiner Befugnisse aber nicht zu, die Krankenversicherungsträger zu einer bestimmten Vorgangsweise zu verpflichten.
Frage 3:
Auf der Grundlage eines gemeinsamen Beschlusses der neun Länder, der sozialen Krankenversicherung und des Bundes in der Bundesgesundheitskommission wird derzeit eine einschlägige wissenschaftliche HTA-Studie über den Wert und Nutzen des entsprechenden Impfstoffes erstellt. Die Ergebnisse werden der BGK vorgelegt, auf deren Grundlage weitere gemeinsame Beschlüsse erfolgen.
Mit freundlichen Grüßen
Dr. Andrea Kdolsky
Bundesministerin