2380/AB-BR/2007

Eingelangt am 07.12.2007
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BM für Gesundheit, Familie und Jugend

Anfragebeantwortung

 

 

                                                                               

 

 

Herrn

Präsidenten des Bundesrates

Mag. Wolfgang ERLITZ

Parlament

1017 Wien

 

 

 

GZ: BMGFJ-11001/0163-I/A/3/2007

Wien, am      30. November 2007

 

 

 

Sehr geehrter Herr Präsident!

 

Ich beantworte die an mich gerichtete schriftliche parlamentarische

Anfrage Nr. 2581/J-BR/2007 der Bundesräte Wiesenegg und GenossInnen wie folgt:

 

Frage 1:

Die zusätzliche zweckgebundene Finanzierung des Impfprogrammes mit € 4 Mio  durch den Bundesminister für Finanzen wurde für die Rotavirenimpfung zur Verfügung gestellt. Umschichtungen aus dem laufenden Budget des Impfprogrammes sind derzeit nicht möglich.

 

 


Frage 2:

Den Krankenversicherungsträgern – die bekanntlich als Körperschaften des öffentlichen Rechts mit eigener Rechtspersönlichkeit eingerichtet sind – wurde durch Gesetz die Möglichkeit eingeräumt, als freiwillige Leistungen unter anderem Maßnahmen zur Verhütung des Eintrittes von Krankheiten zu gewähren. Somit könnten – bei entsprechender Entscheidung der Selbstverwaltung eines Versicherungsträgers - auch die Kosten für HPV-Impfungen als derartige freiwillige Leistungen übernommen werden. Es kommt mir im Hinblick auf die dargestellte Rechtslage im Rahmen meiner Befugnisse aber nicht zu, die Krankenversicherungsträger zu einer bestimmten Vorgangsweise zu verpflichten.

 

Frage 3:

Auf der Grundlage eines gemeinsamen Beschlusses der neun Länder, der sozialen Krankenversicherung und des Bundes in der Bundesgesundheitskommission wird derzeit eine einschlägige wissenschaftliche HTA-Studie über den Wert und Nutzen des entsprechenden Impfstoffes erstellt. Die Ergebnisse werden der BGK vorgelegt, auf deren Grundlage weitere gemeinsame Beschlüsse erfolgen. 

 

 

Mit freundlichen Grüßen

 

 

 

 

Dr. Andrea Kdolsky

Bundesministerin