2383/AB-BR/2007

Eingelangt am 18.12.2007
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BM für Verkehr, Innovation und Technologie

Anfragebeantwortung

 

GZ. BMVIT-11.000/0057-I/PR3/2007     DVR:0000175

 

 

An den

Präsidenten des Bundesrates

Mag. Wolfgang ERLITZ

 

Parlament

1017   W i e n

 

Wien,   11. Dezember 2007

 

Sehr geehrter Herr Präsident!

 

 

Die schriftliche Anfrage Nr. 2583/J-BR/2007 betreffend Zulassungsschein im Scheckkarten-Format, die die Bundesräte Prof. Albrecht Konecny und GenossInnen am 29. Oktober 2007 an mich gerichtet haben, beehre ich mich wie folgt zu beantworten:

 

Frage 1:

Wie stehen Sie der bürgerInnenfreundlichen Idee, zumindest fakultativ den Zulassungsschein auch in Card-Format zur Verfügung zu stellen, gegenüber?

 

Antwort:

Die derzeitige Form der Ausstellung einer Zulassungsbescheinigung wird von den BürgerInnen gut aufgenommen und hat sich bis dato als durchaus praktikabel erwiesen, da sofort eine Zulassungsbescheinigung in der Zulassungsstelle ausgestellt wird. Bei einer zentralen Herstellung und postalischen Versendung der Scheckkarte wäre das nicht möglich und es müsste daher weiterhin eine Papierversion der Zulassungsbescheinigung geben, damit das Fahrzeug auch sofort verwendet werden kann.

 

Da sich der seit 1.3.2006 ausgegebene Scheckkartenführerschein in der Praxis bewährt und von den BürgerInnen überaus gut angenommen wurde, ist eine zumindest fakultative Einführung eines Scheckkartenzulassungsscheins aber durchaus denkbar.

 

Frage 2:

Gibt es in Ihrem Ressort bereits konkrete Maßnahmen, um diese Idee zu verwirklichen?


 

Antwort:

Die Österreichische Staatsdruckerei führt derzeit eine Machbarkeitsstudie zur Produktion der Zulassungsbescheinigung als Chipkarte durch. In dieser Machbarkeitsstudie soll auch speziell auf die technisch organisatorischen Abläufe und den Kostenfaktor eingegangen werden. Eine Zulassungsbescheinigung im Scheckkartenformat mit Chip wird mit Mehrkosten verbunden sein, sodass bei einer solchen Umstellung mit einer zusätzlichen finanziellen Belastung der ZulassungsbesitzerInnen (AutofahrerInnen) gerechnet werden muss. Aus diesem Grund sowie ausgehend von der Tatsache, dass, anders als beim Führerschein, keine zwingenden europarechtlichen Erfordernisse zur Ausgabe einer Zulassungsbescheinigung im Scheckkartenformat gegeben sind, muss eine Wahlmöglichkeit für den Bürger jedenfalls gewahrt bleiben.

 

Frage 3:

Wann ist gegebenenfalls mit der tatsächlichen Ausstellung der ersten Zulassungsscheine im Card-Format zu rechnen?

 

Antwort:

Das Ergebnis der Machbarkeitsstudie ist abzuwarten, um dann die weiteren Entscheidungen  treffen zu können. Des weiteren sind noch vergaberechtliche Rahmenbedingungen abzuklären.

 

 

Mit freundlichen Grüßen

 

 

 

 

Werner Faymann