2384/AB-BR/2007

Eingelangt am 28.12.2007
Dieser Text wurde elektronisch übermittelt. Abweichungen vom Original sind möglich.

BM für Soziales und Konsumentenschutz

 

Anfragebeantwortung

 

 

Herrn

Präsidenten des Bundesrates

Parlament

 

1010 Wien

                                                                                                        (5-fach)

 

 

GZ: BMSK-20001/0042-II/2007

Wien,

 

 

 

Betreff:  Parlament

Anfrage der Bundesräte Dr. Gumplmaier u. a. betreffend die Entwicklung des Aufkommens an Pensionsbeiträgen,

Nr. 2584/J-BR/2007

 

 

 

Sehr geehrter Herr Präsident!

 

Ich beantworte die an mich gerichtete schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 2584/J-BR/2007 der Abgeordneten Dr. Gumplmaier u. a. wie folgt:

 

Fragen 1 und 2:

Die Auswirkungen des gestiegenen Wirtschaftswachstums auf die Finanzierung der Pensionsversicherung ergeben sich aus dem Vergleich der Gutachten der Kommission zur langfristigen Pensionssicherung für die Jahre 2007 (beschlossen im Oktober 2006) und 2008 (beschlossen im Oktober 2007).

Den in der Anlage enthaltenen Vergleichstabellen und Grafiken (Beilagen 1 bis 12) kann entnommen werden, dass die zuletzt höheren Prognosen der maßgeblichen Parameter „Pro-Kopf-Einkommen“ und „Beschäftigung“ eine günstigere Entwicklung des Bundesbeitrages im Jahr 2006 bewirkt haben und auch für die unmittelbaren Folgejahre erwarten lassen.

 

Fragen 3, 4 und 5:

Die bereinigte Lohnquote misst den Anteil der Bruttoentgelte für unselbständige Arbeit am gesamten Volkseinkommen, bereinigt um die strukturelleVerschiebungen des Anteils zwischen Selbständigen und Unselbständigen. Lag die Lohnquote in den siebziger Jahren im Durchschnitt bei rund 70%, sank sie in den letzten fünfundzwanzig Jahren kontinuierlich und erreichte im Jahr 2006 einen Wert von 56%. Die Ursachen für diese Entwicklung sind vielfältig: der Anstieg der Arbeitslosigkeit, die Strukturverschiebung zwischen selbständiger und unselbständiger Beschäftigung, der Konjunkturverlauf, der Anstieg der Vermögenseinkommen sowie die Internationalisierung der Wirtschaft.

 

Der Rückgang der Lohnquote bedeutet, dass sich die Einkommen aus unselbständiger Arbeit (und somit auch das Beitragsaufkommen) schwächer entwickeln als die Einkünfte aus Unternehmenstätigkeit, selbständiger Arbeit und Besitzeinkommen (Zinsen und Dividenden, Mieten und Pachten). In welchem Ausmaß sich das Beitragsaufkommen in der gesetzlichen Pensionsversicherung abhängig von einer Veränderung der Lohnquote entwickeln würde, kann seriöser weise nicht quantifiziert werden. Unter Berücksichtigung der bis 2012 angenommenen Wirtschaftskennzahlen geht die Kommission zur langfristigen Pensionssicherung von einem jährlichen durchschnittlichen Wachstum des Beitragsaufkommens in der gesetzlichen Pensionsversicherung von 3,8% zwischen 2006 und 2012 aus (siehe Anlage zur Beantwortung der Fragen 1 und 2).

 

Da mir die Problematik der Entwicklung einer sinkenden Lohnquote für die Beitragsfinanzierung des Sozialsystems voll bewusst ist, habe ich eine Studie zur Analyse einer möglichen „Umschichtung und Verbreiterung der Beitragsgrundlagen zur Finanzierung der sozialen Sicherheit“ in Auftrag gegeben, deren Ergebnisse im Frühjahr 2008 vorliegen werden.

 

 

 

 

 

 

 

Mit freundlichen Grüßen

 

 

 

 

1 Anlage

 

 

 

Anmerkung der Parlamentsdirektion:

 

Die vom Bundesministerium übermittelten Anlagen stehen nur als Image (siehe Anfragebeantwortung gescannt) zur Verfügung.