2395/AB-BR/2008

Eingelangt am 10.04.2008
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BM für Verkehr, Innovation und Technologie

Anfragebeantwortung

 

Die schriftliche Anfrage Nr. 2593/J-BR/2008 betreffend Ausbau der Bahnstrecke Bregenz - St. Gallen, die die Bundesräte Jürgen Weiss und KollegInnen am 13. Februar 2008 an mich gerichtet haben, beehre ich mich wie folgt zu beantworten:

Im Allgemeinen:

Das Bundesministerium für Verkehr, Innovation und Technologie der Republik Österreich und das Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation der schweizerischen Eidgenossenschaft haben am 27. Oktober 2003 in Bern eine Vereinbarung über die Zusam­menarbeit bei der weiteren Entwicklung des Eisenbahnwesens abgeschlossen. In dieser Vereinbarung ist unter anderem vorgesehen, die Eisenbahnverbindung St. Margrethen -Bregenz sowohl in technischer als auch in organisatorischer Hinsicht zu modernisieren.

Das Projekt "Ausbauplanung der Eisenbahnstrecke St. Margrethen (CH) - Bregenz (A)" wird demnach als internationales Projekt gemeinsam verfolgt, die Planungen obliegen der ÖBB-Infrastruktur Bau AG.

Fragen 1 bis 3:

Sind die Planungsarbeiten für den Ausbau der Bahnstrecke Bregenz - St. Gallen inzwischen abgeschlossen?

Wurde bereits ein Antrag auf eisenbahnrechtliche Bewilligung des Vorhabens eingebracht? Wie ist der Stand des eisenbahnrechtlichen Genehmigungsverfahrens?

Antwort:

Die Planungsarbeiten konnten von der ÖBB-Infrastruktur Bau AG bisher noch nicht abgeschlossen werden, weil im Zusammenwirken mit der Internationalen Rheinregulierung noch eingehende Untersuchungen der Hochwasserabflussverhältnisse im Bereich der Rheinbrücke durchgeführt werden mussten.

Auf Grund der erst im Jänner 2008 endgültig definierten hydrologischen Kriterien wird es nunmehr als zweckmäßig erachtet, die bestehende Brücke nicht umzubauen, sondern eine neue Brücke mit veränderter Höhenlage zu errichten. Dafür ist auch im Vorlandbereich eine entsprechende Anpassung erforderlich, weshalb eine gänzliche Überarbeitung der höhenmäßigen Trassierung der anschließenden Streckenabschnitte durchgeführt werden muss.


Auf Grund dieses Sachverhaltes und angesichts der erheblich verbesserten hydraulischen Verhältnisse im Brückenbereich ist in Aussicht genommen, mit den für den Hochwasserschutz zuständigen Stellen Verhandlungen über eine entsprechende Kostenbeteiligung aufzunehmen.

Auf Grund des bedeutend höheren Planungsaufwandes kann erst im Sommer 2008 mit einem Abschluss der Planungsarbeiten gerechnet werden.

Frage 4:

Wie ist der Stand der Abstimmungsgespräche mit den Schweizer Gemeinden und dem Schweizer Bundesamt für Verkehr?

Antwort:

Die Planungen erfolgen in enger Kooperation mit den zuständigen Schweizer Stellen.

Frage 5:

Bleibt es dabei, dass der Ausbau 2010 beginnen und die Ausbaustrecke 2013 in Betrieb genommen werden soll?

Antwort:

Der gültige ÖBB-Rahmenplan 2008 - 2013 sieht die Baumaßnahmen ab 2009 vor, so dass -vorbehaltlich einer zügigen Abwicklung der erforderlichen Genehmigungsverfahren auf beiden Seiten - daraus keine Verzögerungen zu erwarten sind und die Inbetriebnahme 2013 möglich sein sollte.