2402/AB-BR/2008

Eingelangt am 18.04.2008
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BM für Wirtschaft und Arbeit

Anfragebeantwortung

 

Präsident des Bundesrates

Helmut KRITZINGER

 

Parlament

1017 Wien

 

 

                                                                                                                           Wien, am 17. April 2008

 

                                                                                                                           Geschäftszahl:

                                                                                            BMWA-10.102/0004-IK/1a/2008

 

 

In Beantwortung der schriftlichen parlamentarischen Anfrage Nr. 2604/J-BR betreffend Monitoring Report der E-Control Versorgungssicherheit Strom – Neue Projekte, welche die Abgeordneten Elisabeth Kerschbaum, Kolleginnen und Kollegen am 21. Februar 2008 an mich gerichtet haben, halte ich zunächst grundsätzlich fest, dass im liberalisierten Elektrizitätsmarkt nur mehr der Bereich der Netze einer Regulierung durch die Energie-Control GmbH und amtlicher Festsetzung der Netztarife durch die Energie-Control Kommission unterworfen ist. Entscheidungen über Planung, Investitionen, aber auch Stilllegung oder Weiterbetrieb von Kraftwerken und  damit zusammenhängende Beschaffungsvorgänge sind Angelegenheiten der Geschäfts-führung der jeweiligen Unternehmen und liegen damit im unternehmerischen Gestaltungsbereich, auf welche die Politik keinen Einfluss nehmen kann.

 

Unbeschadet dessen habe ich die in der Anfrage angesprochene Energie-Control GmbH und die Verbundgesellschaft ersucht, mir Informationen hinsichtlich der Anfragepunkte zur Verfügung zu stellen, auf deren Grundlage ich wie folgt Stellung nehme:

Antwort zu den Punkten 1 bis 3 und 5 der Anfrage:

 

Die Energie-Control hat gemäß § 20i Abs 1 Energielenkungsgesetz, BGBl. I Nr. 545/ 1982, zuletzt idF BGBl. I Nr. 106/2006, zur Vorbereitung der Lenkungsmaßnahmen im Krisenfall ein Monitoring der Versorgungssicherheit im Elektrizitätsbereich durchzuführen. Die Ergebnisse dieser Monitoring-Tätigkeiten können zum Zweck der langfristigen Planung sowie für die Erstellung eines Berichtes gemäß § 14a Energie-Regulierungsbehördengesetz, BGBl. I Nr. 121/2000, zuletzt idF BGBl. I Nr. 106/ 2006, verwendet werden. Die Basis zum Monitoring der Versorgungssicherheit stellt Artikel 4 der Richtlinie 2003/54/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 26. Juni 2003 dar. Zur Erfüllung des § 14a des Energie-Regulierungsbehörden-gesetzes hat die Energie-Control GmbH einen Bericht über das Ergebnis ihrer Monitoring-Tätigkeiten gemäß Art. 4 der Richtlinie 2003/54/EG zu erstellen und in geeigneter Weise zu veröffentlichen. Hierzu können für die Erstellung dieses Berichtes die Tätigkeiten gemäß § 20i Energielenkungsgesetz herangezogen werden.

 

Die Erhebungen, basierend auf dem oben genannten gesetzlichen Rahmen, fanden im Frühjahr bzw. Sommer 2007 statt, sodass für die in Planung und im Bau befind-lichen zusätzlichen Kapazitäten (Kraftwerksprojekte) der Stand Juni 2007 angegeben werden konnte. Hierzu wird angemerkt, dass die unterschiedlichen Projekt-stände ebenfalls angeführt sind. Somit stellt diese Übersicht gemäß dem Monitoring-Report eine zum Stichtermin Juni 2007 aktuelle Erhebung dar. Aufgrund des beschriebenen gesetzlichen Auftrages an die Energie-Control GmbH haben bei diesen Erhebungen Bilanzgruppenkoordinatoren, Bilanzgruppenverantwortliche, Einspeiser, Elektrizitätsunternehmen, Netzbetreiber und Regelzonenführer mitzuwirken. Eine Mitwirkung des Bundesministeriums für Wirtschaft und Arbeit ist nicht vorgesehen, eben so wenig wie detaillierte Erhebungen, insbesondere betreffend die Eigentümerstruktur bzw. die Beteiligungen oder ähnliches.

 

Gemäß den von mir eingeholten Informationen gibt es zurzeit kein konkretes Projekt "800 MW Kohlekraftwerk Dürnrohr".


Antwort zu Punkt 4 der Anfrage:

 

Zur Abdeckung des steigenden Strombedarfes werden auch in Zukunft Konden-sationskraftwerke, also Wärmekraftwerke, in denen ausschließlich Elektrizität erzeugt wird, erforderlich sein, da nicht an allen Standorten eine Nutzung der Abwärme möglich ist und darüber hinaus ein Wärmebedarf nicht jahresdurchgängig besteht.

 

Unbeschadet der Notwendigkeit, Kraftwerke in Ballungsgebieten als Kraft-Wärme-Kopplungs(KWK)-Anlage zu errichten, besteht trotz ständiger Effizienzverbesserungen im Endenergiebereich aufgrund des darüber hinausgehenden Strombedarfszuwachses die Notwendigkeit des Zubaus hocheffizienter Kondensations-Kraftwerk-werke. Mit welchen Primärenergieträgern diese Anlagen betrieben werden, wird – neben einer Reihe von anderen Rahmenbedingungen – auch von der Brennstoffverfügbarkeit abhängen.

 

Jedes zukünftige Konzept einer Anlage unterliegt einem genauen unternehmensspezifischen Anforderungsprofil der Anlage unter der Berücksichtigung der gesetz-lichen und sonstigen nationalen wie internationalen Rahmenbedingungen.

 

 

Antwort zu Punkt 6 der Anfrage:

 

Nein. Zuständig für die UVP-Verfahren sind die jeweiligen Landesregierungen.

 

 

Antwort zu Punkt 7 der Anfrage:

 

Im liberalisierten europäischen Elektrizitätsmarkt sind Bau, Inbetriebnahme, Außerbetriebnahme und Einsatz der Kraftwerke Unternehmensentscheidungen, die grundsätzlich marktorientiert erfolgen.

 

Für den Betrachtungszeitraum 2006 bis 2016 waren der Energie-Control GmbH mit Stand Juni 2007 zwei Kraftwerksschließungen bekannt, die in Summe eine gesamte installierte Engpassleistung von 113 MW aufweisen. Darüberhinaus ist laut E-Control bis zum Jahr 2016 mit keinen größeren Kraftwerksschließungen bzw. -stilllegungen in Österreich zu rechnen.

 

 

Antwort zu Punkt 8 der Anfrage:

 

Die Verbund - Austrian Power Grid AG (APG) teilte mir zu diesem Anfragepunkt mit, dass es sich bei dem gegenständlichen Projekt nicht um die Errichtung einer neuen Leitungsanlage zusätzlich zu der bestehenden 380kV-Leitung Dürnrohr-Slavetice, sondern um die Montage des zweiten Leitungssystems (Phasenseile) auf der bestehenden Leitung handelt. Da diese Leitung bereits als sogenannte Doppelleitung ausgelegt ist, bedarf es keiner weiteren baulichen und betrieblichen Änderungen aus Anlass der Auflegung des zweiten Systems. Die Standorte der Maste und die Trasse werden in keiner Weise modifiziert ebenso wenig (abgesehen von geringfügigen Anpassungen) die zugehörigen Umspannwerke.

 

Die 380kV-Leitung Dürnrohr-Slavetice wurde ursprünglich mit Bescheid der Niederösterreichischen Landesregierung aus dem Jahr 1980 genehmigt. Die APG wird noch im März 2008 um die Genehmigung der Montage des zweiten Leitungssystems und damit um die Fertigstellung der (ursprünglich schon) bewilligten Leitung ansuchen.

 

Mit rechtskräftigem Bescheid vom 21. November 2006, RU4-U-282/001-2006, hat die Niederösterreichische Landesregierung festgestellt, dass das Vorhaben „Auf-legung eines zweiten 380 kV-Leitungssystems auf der bestehenden Leitung Nörd-liches Weinviertel im Abschnitt Dürnrohr bis Staatsgrenze zu Tschechien“ nicht dem Umweltverträglichkeitsprüfungsgesetz und auch nicht der Verpflichtung zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung unterliegt.

 

 

 

 


Antwort zu Punkt 9 der Anfrage:

 

Die gegenständliche Leitung ist Teil des europäischen vermaschten UCTE-Über-tragungsnetzes. Das Auflegen des zweiten Leitungssystems auf die bestehende 380kV-Leitung Dürnrohr-Slavetice dient der Sicherstellung der erforderlichen (n‑1)-Sicherheit im Netzbetrieb und der langfristigen Gewährleistung der Versorgungs-sicherheit der Bundesländer Niederösterreich und Wien.

 

 

Antwort zu Punkt 10 der Anfrage:

 

Auf österreichischer Seite ist Verbund - Austrian Power Grid AG Betreiber des Projektes.

 

 

Antwort zu Punkt 11 der Anfrage:

 

Nein.

 

 

Antwort zu Punkt 12 der Anfrage:

 

Die Energie-Control GmbH ist gemäß Umweltinformationsgesetzes, BGBl. I Nr. 495/1993, zuletzt idF BGBl. I Nr. 6/2005, gemäß § 3 iVm mit §§ 6 und 7 leg cit verpflichtet, entsprechende Anfragen auf Basis dieses Gesetzes zu beantworten.

 

 

Antwort zu den Punkten 13 bis 15 der Anfrage:

 

Der geltende Monitoring Report, der im November 2007 auf der Webpage der Energie-Control GmbH veröffentlicht wurde, beinhaltet auch die in dieser Anfrage genannte Korrektur, die unmittelbar nach Meldung über ihre Notwendigkeit durch den Verband der Elektrizitätsunternehmen Österreichs auch im Report integriert wurde.


Die genannte Korrektur beinhaltete somit keine inhaltliche Änderung betreffend die gesetzliche Aufgabenstellung, die Kernaussagen und Zusammenfassungen sind  daher ident.

 

In diesem Zusammenhang ist festzuhalten, dass die Berichte der Energie-Control GmbH immer verlässlich waren und sind. Zu berücksichtigen ist aber, dass Berichtsinhalte, die von Dritten (Externen) bereitgestellt bzw. gemeldet werden, zwar von der
Energie-Control GmbH auf deren Plausibilität geprüft werden, jedoch die von       meldenden Stellen erkannten notwendigen Korrekturen von der Energie-Control GmbH übernommen werden müssen. Dadurch kann eine hohe Aktualität, Qualität und ein hoher Informationsgehalt der veröffentlichten Reporte, im konkreten Fall zur Versorgungssicherheit, gewährleistet werden.