2405/AB-BR/2008
Eingelangt am 28.04.2008
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BM für Wirtschaft und Arbeit
Anfragebeantwortung
Präsident des Bundesrates
Helmut KRITZINGER
Parlament
1017 Wien
Wien, am 24. April 2008
Geschäftszahl:
BMWA-10.102/0010-IK/1a/2008
In Beantwortung der schriftlichen parlamentarischen Anfrage Nr. 2614/J-BR betreffend „diskriminierende Handhabung des EU-Freizügigkeitsabkommens durch die Schweiz“, welche die Abgeordneten Jürgen Weiss, Kolleginnen und Kollegen am 28. März 2008 an mich richteten, stelle ich fest:
Antwort zu den Punkten 1 und 2 der Anfrage:
Österreich hat diese Problematik nicht nur bei verschiedenen bi- und multilateralen Gesprächen mit der Schweiz angesprochen, sondern hat auch im Rahmen der Ratsarbeitsgruppe EFTA die Probleme, die bei der Umsetzung des Personen-freizügigkeitsabkommens durch die Schweiz entstanden sind, thematisiert.
Die Europäische Kommission hat in der RAG EFTA vom 26. Februar 2008 klar zum Ausdruck gebracht, dass von der Schweiz gesetzte „flankierende Maßnahmen für die Erbringung von Dienstleistungen“ im Rahmen der Personenfreizügigkeit (insbesondere die Meldepflicht bei grenzüberschreitenden Dienstleistungen über acht Tagen) rechtswidrig sind und hatte der Schweiz eine diesbezügliche „note verbale“ überreicht.
In der RAG EFTA vom 1. April 2008 hat die Europäische Kommission mitgeteilt, dass sie mit der Schweiz Gespräche zur grenzüberschreitenden Dienstleistungserbringung führen werde.
Weiters wird die Problematik Thema beim nächsten Gemischten Ausschuss am 25. Juni 2008 sein. Dieser kann gemäß dem Abkommen über die Personenfreizügigkeit mit allen Streitigkeiten über die Auslegung oder die Anwendung des Abkommens befasst werden.