2407/AB-BR/2008

Eingelangt am 13.05.2008
Dieser Text wurde elektronisch übermittelt. Abweichungen vom Original sind möglich.

BM für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft

Anfragebeantwortung

 

 

JOSEF PRÖLL

Bundesminister

 

 

 

 

 

 

An den                                                                                               Zl. LE.4.2.4/0067-I 3/2008

Herrn Präsidenten

des Bundesrates

 

Parlament

1017 Wien                                                                                        Wien, am 8. MAI 2008

 

 

 

Gegenstand:   Schriftl. parl. Anfr. der Bundesräte Jürgen Weiss, Kolleginnen und

                        Kollegen vom 28. März 2008, Nr. 2615/J-BR/2008, betreffend

                        Weiterbau beim slowakischen Atomkraftwerk Mochovce

 

 

 

 

 

Auf die schriftliche parlamentarische Anfrage der Bundesräte Jürgen Weiss, Kolleginnen und Kollegen vom 28. März 2008, Nr. 2615/J-BR/2008, teile ich Folgendes mit:

 

Zu den Fragen 1 bis 3:

 

Österreich lehnt die energetische Nutzung der Kernenergie nach wie vor ab – u.a. weil sie weder mit den Prinzipien nachhaltiger Entwicklung in Einklang zu bringen ist, noch eine kostengünstige und zukunftsverträgliche Option zur Bekämpfung des Klimawandels darstellt, muss aber die nationale Souveränität anderer Staaten respektieren.

 

Dort jedoch, wo es um legitime Schutzbedürfnisse der Österreichischen Bevölkerung bzw. um den Schutz der Umwelt geht, ist Österreich berechtigt und verpflichtet, seine Stimme zu erheben. Dies geht auch ganz klar aus dem Regierungsprogramm für die XXIII. Gesetz­gebungsperiode hervor, in dem u.a. ausgeführt wird, dass Österreich in allen Fällen von grenznahen Kernkraftwerksprojekten im Rahmen des EU-Rechtes und der ESPOO-Konvention auch künftig alle Möglichkeiten zum Schutz der österreichischen Sicherheitsbedürfnisse wahrnehmen und nutzen wird.

 

Diese Haltung ist der Regierung der Slowakischen Republik bekannt. Dies gilt auch für den konkreten Fall der geplanten Fertigstellung der Blöcke 3 und 4 des KKW Mochovce.

 

Angesichts einer aufrechten Baubewilligung ist gemäß slowakischer Rechtslage keine Umweltverträglichkeitsprüfung erforderlich. Es gibt bislang keine konkreten Anhaltspunkte, dass das slowakische Recht in diesem Punkt gegen EU-Recht oder internationale Übereinkommen verstößt. Sollten sich neue Gesichtspunkte ergeben, würden diese umgehend einer sorgfältigen Prüfung unterzogen.

 

Dennoch habe ich mich kürzlich auch schriftlich an meinen slowakischen Amtskollegen gewandt und u. a. Österreichs dringenden Wunsch nach größtmöglicher Information und bestmöglicher Konsultation sowie nach umfassender Beteiligung der Öffentlichkeit, gleichermaßen in der slowakischen Republik wie in der Republik Österreich deponiert. In seiner Antwort hat Umweltminister IZÁK eine gründliche Prüfung der Rechtslage zugesagt. Ich werde diese Prüfung aufmerksam verfolgen.

 

Da es nach wie vor keine rechtsverbindlichen europäischen Sicherheitsstandards gibt, können die Blöcke 3 und 4 des KKW Mochovce auch nicht an verbindlichen Sicherheitsnormen gemessen werden. Unbeschadet dessen drängt Österreich auch im Falle der geplanten Fertigstellung der Blöcke 3 und 4 des KKW Mochovce auf höchstmögliches Sicherheitsniveau und einen umfassenden Sicherheitsdialog. Die Slowakische Republik hat ihre Bereitschaft dazu bereits bekundet. Details hiezu sind derzeit in Ausarbeitung.

 

Der erste Schritt wird jedenfalls in der Klärung der tatsächlich intendierten Nachrüstungen bestehen, da erst dann eine fundierte Beurteilung, ob die Fertigstellung der Blöcke 3 und 4 des KKW Mochovce im Sinne der UVP-Richtlinie bzw. der ESPOO-Konvention als neues Vorhaben zu qualifizieren ist, möglich wird. Dies ist auch eine unabdingbare Voraussetzung für eine Befassung der Europäischen Kommission.

Der Bundesminister: