2408/AB-BR/2008

Eingelangt am 21.05.2008
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BM für Inneres

Anfragebeantwortung

 

 

Herrn

Präsidenten des Bundesrates

Helmut Kritzinger

Parlament

1017 Wien

 

 

GZ: BMI-RS1000/0038-II/1/d/2008

                                                                                                        Wien, am      Mai 2008

 

 

Die Abgeordneten zum Bundesrat Wolfgang Schimböck und GenossInnen haben am
25. März 2008 unter der Zahl 2606/J-BR/2008 an mich eine schriftliche parlamentarische Anfrage betreffend „unzumutbare Erschwerung des Dienstbetriebes für Polizeibeamte durch Limitierung der Jahreskilometer für Dienstfahrzeuge“ gestellt.

 

Diese Anfrage beantworte ich nach den mir vorliegenden Informationen wie folgt:

 

Zu den Fragen 1 bis 4:

Nein.

Das BM.I hatte mit Stichtag 03.04.2008 in einem Fuhrparkmanagementmodell Leasingverträge für 1.600 Dienstkraftfahrzeuge, die auf Grund der unterschiedlichen Verwendungszwecke in 9 Fahrzeugkategorien unterteilt sind. Diese Dienstkraftfahrzeuge werden bei der Bundespolizei, den Sicherheitsdirektionen und Bundespolizeidirektionen eingesetzt.

 

In jeder Fahrzeugkategorie gibt es pro Fahrzeug eine kalkulatorische Jahreskilometerleistung (Normkilometer), die als Basis für die Berechnung des Leasingentgeltes dient. Nach Ende der Vertragslaufzeit erfolgt die Abrechnung der tatsächlich gefahrenen Kilometer durch ein so genanntes Kilometer - Pooling aller Kfz einer Fahrzeugkategorie. Kilometerleistungen, die entweder unter oder über der gesamten Normkilometerleistung liegen, werden über eine vertraglich vereinbarte Minder- bzw. Mehrkilometerklausel abgehandelt.

Diese definierten Normkilometerleistungen sind Voraussetzung für die Kalkulation und den Abschluss von Fahrzeug-Leasingverträgen; sie haben jedoch nur verrechnungstechnische Relevanz. Die Festlegung der Normkilometerleistungen erfolgte in Anlehnung an die durchschnittliche jährliche Kilometerleistung eines Dienstkraftfahrzeuges in der jeweiligen Fahrzeugkategorie.

Die leasingvertraglichen Instrumente Jahreskilometerleistung (Normkilometerleistung), Mehr- bzw. Minderkilometerregelung bewirken aber keinesfalls eine eingeschränkte Nutzungs-möglichkeit eines derartigen Leasingfahrzeuges im Streifendienst der Bundespolizei.

 

Zur Frage 5:

Im Fuhrpark der Exekutive des Bundeslandes Oberösterreich waren mit Stichtag 03.04.2008 245 Leasingfahrzeuge in Verwendung.

 

Zur Frage 6:

Der Fuhrpark der Exekutive im Bundesland Oberösterreich umfasste mit Stichtag 03.04.2008 insgesamt 699 ein- und mehrspurige Kraftfahrzeuge.

 

Zur Frage 7:

Die österreichweite durchschnittliche jährliche Kilometerleistung eines Blaulicht-Streifenfahrzeuges einer Autobahnpolizeiinspektion beträgt ca. 80.000.

 

Zu den Fragen 8 und 9:

Bei der Implementierung des Fuhrparkmanagementmodells mit Leasingfahrzeugen kam es vereinzelt zu Fehlinterpretationen des Begriffes Jahreskilometerleistung (Normkilometerleistung) dahingehend, dass dieser als absolute Kilometerobergrenze und nicht als verrechnungstechnischer Wert aufgefasst wurde. Diese Missverständnisse wurden seitens des BM.I – unverzüglich nach Bekanntwerden – mit Rundschreiben an die Landespolizeikommanden sowie in Gesprächen mit den dort zuständigen Beamten bereinigt.

 

 

Zur Frage 10:

Nein.

 

Zur Frage 11:

Die Erweiterung des Fuhrparkmanagementmodells mit Leasingfahrzeugen ist im Hinblick auf die sich daraus ergebenden organisatorischen, dienstbetrieblichen und wirtschaftlichen Vorteile geplant; der dafür abzuschließende Vertrag mit einem Fuhrparkdienstleister wird aber ebenfalls keine limitierten Jahreskilometerleistungen enthalten.